Oberlandesgericht Köln stellt Rekord-Schmerzensgeld im Missbrauchsprozess gegen Erzbistum in Aussicht
Am Oberlandesgericht Köln zeichnet sich im Missbrauchsprozess gegen das Erzbistum Köln eine historische Entscheidung ab. Das Gericht stellte der Betroffenen ein Schmerzensgeld von 500.000 bis 600.000 Euro in Aussicht. Sollte es dabei bleiben, wäre das die höchste Summe, die ein deutsches Gericht in einem vergleichbaren kirchlichen Missbrauchsfall zugesprochen hätte. Der bisherige Höchstbetrag lag bei 300.000 Euro.
Die Klägerin, Melanie F., war in den 1970er- und 1980er-Jahren über mehrere Jahre hinweg von einem katholischen Priester missbraucht worden. Das Oberlandesgericht hält – anders als das Landgericht Köln – grundsätzlich eine Haftung des Erzbistums für möglich. Verkündet werden soll das Urteil am 26. November 2026.
Ein Priester als Pflegevater
Ende der 1970er-Jahre nahm der Priester Melanie F. aus einem Kinderheim als Pflegetochter auf. Kardinal Joseph Höffner genehmigte diese Konstellation persönlich. Mehr als sechs Jahre lang missbrauchte der Geistliche das Mädchen, zunächst als Diakon und später als Priester.
Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts bestand zwischen dem Priester und Melanie F. eine seelsorgerische Beziehung. Die Richter sehen einen inneren Zusammenhang zwischen den Taten und seiner Tätigkeit für die Kirche. Der Vorsitzende Richter Ralf-Peter Sossna stellte in der Berufungsverhandlung fest, das erstinstanzliche Urteil müsse korrigiert werden. Nach Darstellung des Gerichts erfolgten die Taten möglicherweise in Ausübung des Priesteramts; dieses habe dem Täter als „tolle Tarnung“ gedient.
Melanie F. wurde zweimal schwanger, anschließend kam es zu Abtreibungen. Die Taten sind verjährt. Wegen späterer Missbrauchstaten sitzt der Priester im Gefängnis; 2022 wurde er zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Die Betroffene wirft dem Erzbistum vor, sie als Kind nicht ausreichend geschützt zu haben. Auf höchster Ebene sei bekannt gewesen, dass Pflegekinder ohne weitere Aufsicht bei einem alleinstehenden Mann lebten.
Erst abgewiesen, dann Berufung
Das Landgericht Köln hatte die Klage im Juli 2025 vollständig abgewiesen. Zur Begründung hieß es, der Priester habe bei den Missbrauchstaten als Pflegevater und damit als Privatmann gehandelt, nicht in Ausübung seines geistlichen Amtes. Das Erzbistum sei deshalb nicht der richtige Anspruchsgegner und nicht haftbar.
Melanie F. und ihre Anwälte legten Berufung ein. Zu Beginn der Verhandlung machte das Oberlandesgericht deutlich, dass es die Sache anders bewertet. Es wies außerdem darauf hin, dass sich die ersten Taten bereits ereignet hatten, bevor der Priester Pflegevater des Mädchens geworden war.
Gefordert hatte Melanie F. mindestens 830.000 Euro Schmerzensgeld. Die Richter hielten diese Summe jedoch für zu hoch. Beträge in dieser Größenordnung seien Fällen vorbehalten, in denen Betroffene ihre Lebensqualität vollständig verloren hätten, etwa durch Schwerstpflegebedürftigkeit oder ein dauerhaftes Koma. Wegen der zahlreichen Vergewaltigungen, einer daraus resultierenden Schwangerschaft und einer notwendigen Abtreibung bewertete das Gericht den Fall zugleich als besonders schwerwiegend.
360.000 Euro bereits gezahlt
Eine bereits gezahlte Entschädigung von 360.000 Euro soll angerechnet werden. Melanie F. erhielt das Geld in zwei Zahlungen von der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA), die von den katholischen Bischöfen eingerichtet wurde. Laut UKA wurden die geschilderten Taten, ihre Folgen für das Leben der Betroffenen und ein mögliches institutionelles Versagen berücksichtigt.
Bei einem Schmerzensgeld von 500.000 Euro wären damit noch 140.000 Euro zusätzlich zu zahlen. Die UKA-Zahlungen sollen im Urteil ebenfalls behandelt werden.
Melanie F. will trotz der bereits erhaltenen Summe eine gerichtliche Entscheidung. Ihr gehe es nicht vorrangig um Geld, erklärte sie, sondern um die offizielle Feststellung eines Fehlverhaltens der Kirche. Ein Punkt, der im Gerichtssaal schwerer wiegt als jede Rechenzeile.
Signal für weitere Betroffene
Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ begrüßte die angekündigte Entscheidung. Für andere Missbrauchsbetroffene sei sie besonders wichtig, weil damit die Haftung für Taten eines Priesters grundsätzlich gerichtlich festgestellt werde.
Ein Vorgängerfall hatte bereits für Aufmerksamkeit gesorgt: 2023 wurde das Erzbistum Köln zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Mann verurteilt, der in den 1970er-Jahren als Messdiener jahrelang von einem Priester missbraucht worden war.
Am 15. Oktober 2026 berichtete der Deutschlandfunk über die in Aussicht gestellte Rekordsumme. Heute, am 16. Oktober 2026, richtet sich der Blick weiter auf den 26. November: Dann will das Oberlandesgericht Köln sein Urteil verkünden – in einem Verfahren, das für Melanie F. längst nicht nur eine Frage des Geldes ist.
