In Zeiten rasanten technologischen Wandels stellt sich nicht mehr die Frage, ob Künstliche Intelligenz (KI) in der Rechtsberatung eingesetzt wird, sondern vielmehr, wie diese sinnvoll in die Arbeitsprozesse integriert werden kann. Dies betont Leuphana anlässlich des bevorstehenden Lüneburger Rechtsgesprächs. Hier wird die Zukunft der Rechtspraktiken im Kontext von KI diskutiert, wobei der Einsatz von agentischen Systemen, die in der Lage sind, ganze Arbeitsabläufe eigenständig zu koordinieren, im Fokus steht.

Wichtige Aspekte der Diskussion betreffen die Veränderung der Rolle von Anwält*innen, die künftig generierte Outputs kritisch hinterfragen und validieren müssen. Die Prognosen über die Entwicklung des Rechtsmarktes bleiben dabei unsicher; dennoch ist klar, dass KI-Anwendungen nahezu alle Bereiche der juristischen Tätigkeit beeinflussen werden. Obwohl technologische Innovationen bestehende Prozesse beschleunigen, eröffnen sie gleichzeitig neue Möglichkeiten für juristische Dienstleistungen.

Rechtliche Herausforderungen durch KI-Agenten

Ein zentrales Thema der Diskussion über KI in der Rechtsberatung ist der Einsatz von sogenannten „KI-Agenten“ im öffentlichen Sektor. Diese autonomen Systeme steigern die Effizienz und Effektivität der Verwaltung erheblich, bringen jedoch auch komplexe rechtliche Fragestellungen mit sich, die dringend analysiert werden müssen, um das Vertrauen der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. So könnte ein KI-Agent den gesamten Prozess einer Baugenehmigung selbstständig abwickeln. Advant Beiten beschreibt einige Kerneigenschaften dieser Systeme, wie Autonomie, Proaktivität und Anpassungsfähigkeit, die allen Beteiligten neue Handlungsoptionen eröffnen.

Der rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI wird durch die EU-KI-Verordnung, die am 1. August 2024 in Kraft tritt, geschaffen. Diese Verordnung kategorisiert KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen und stellt strenge Anforderungen an Hochrisiko-Systeme, die im öffentlichen Sektor eingesetzt werden. Dazu zählt unter anderem die Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA), bevor der Einsatz solcher Systeme genehmigt wird.

Kritische Fragen zur Integration von KI in die Verwaltung

Die deutsche Verwaltung sieht sich jedoch nicht nur Chancen, sondern auch erheblichen Herausforderungen gegenüber. Herkömmliche Prozesse stehen unter Druck durch eine hohe Arbeitslast und Personalmangel. Beispielsweise können Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge bis zu 16 Wochen betragen, was auf gravierende Engpässe hinweist. Zudem beschreibt LTO, dass der § 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes den Einsatz von KI in diesen Bereichen erschwert, da er vollautomatisierte Verwaltungsakte nur bei gebundenen Entscheidungen ohne Ermessensspielraum erlaubt.

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Diese gesetzliche Regelung, die seit 2017 besteht, reflektiert nicht die aktuellen Entwicklungen in der KI-Technologie und hemmt somit die Integration von KI in die behördlichen Abläufe. Experten weisen darauf hin, dass eine Reform des § 35a VwVfG notwendig ist, um zwischen strukturierten und echten Ermessensentscheidungen zu unterscheiden und dadurch KI sinnvoll in der Verwaltung zu nutzen. Langfristig könnte ein hybrides Modell angestrebt werden, bei dem KI Routinefälle bearbeitet, während Menschen für komplexere Entscheidungen zuständig bleiben.

Um auf die fortschreitenden Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz vorbereitet zu sein, wird Studierenden geraten, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Das nächste Lüneburger Rechtsgespräch findet am 16. Juni 2026 statt und wird von Prof. Dr. Patrick Hilbert von der Universität Münster geleitet, der das Thema „Gibt und braucht es eine Verwaltungsrechtstheorie?“ behandelt. Hierbei wird erneut die zentrale Frage aufgeworfen, wie KI in juristische Prozesses effektiv und rechtssicher integriert werden kann.