Wenn Prof. Axel Schöllmerich über seine Zeit an der Universität Göttingen spricht, klingt zunächst vieles nach Baustelle: Unordnung, Spannungen, schwierige Entscheidungen. Im März 2025 übernahm der 74-Jährige aus dem Ruhestand heraus interimistisch die Leitung der Hochschule. Sein Auftrag endet planmäßig. Ende 2026 soll der gewählte Präsident Prof. Johannes Wessels, 64, das Amt antreten.

Schöllmerich kam mit Erfahrungen aus Bochum nach Göttingen. Von 2015 bis 2021 war er Rektor der Ruhr-Universität Bochum, zuvor unter anderem Dekan der Psychologie. Seit 1997 ist er Professor für Entwicklungspsychologie. Er studierte Erziehungswissenschaften und Psychologie an der Universität Mainz und lebt mit seiner Frau in Mainz.

Zwischen Tradition und Veränderungsdruck

Seine ersten Eindrücke von Göttingen beschreibt Schöllmerich als von Unordnung und Spannungen geprägt. Im Vergleich zur Ruhr-Universität Bochum habe er flachere Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen vermisst. Göttingen sei stärker von seiner langen, „gewichtigen“ Tradition geprägt. Veränderungen würden deshalb häufig zunächst aus der Perspektive der Vergangenheit betrachtet.

Ganz festgefahren sei die Universität aber nicht, sagt Schöllmerich. In den Fakultäten habe er eine Bereitschaft zur Selbstprüfung und Weiterentwicklung erlebt. Seine Leitmotive dafür: das Bochumer „Built to change“ und Göttingens „In publica commoda – Zum Wohle aller“.

Eine zentrale Aufgabe bestand darin, Fachbereiche und Schwerpunkte wieder zu engerer Zusammenarbeit zu bewegen. Schöllmerich moderierte außerdem die universitären Gremien und arbeitete daran, eine positivere Stimmung und mehr Zuversicht herzustellen. Im Senat habe sich die Diskussionskultur nach einer krisenbedingten Phase großer Spannung verbessert.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Finanziell bleibt der Spielraum trotzdem eng. Die Universität besitzt zahlreiche eigene Liegenschaften: historische Gebäude ebenso wie energetisch schlechte Bauten aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Viele Bau- und Sanierungsprojekte seien unterfinanziert, sagt Schöllmerich. Also müssen Prioritäten gesetzt werden. Kommt der Brandschutz dazwischen, kann eine andere Sanierung warten.

Gespart wird in Fakultäten, Instituten, Verwaltung und Lehre. Zehn Prozent ihrer Bürofläche soll die Universität reduzieren. Schöllmerich hält das wegen veränderter Arbeitsformen und geteilter Arbeitsplätze für umsetzbar. Göttingen stehe dabei noch nicht unter einem vergleichbaren Extremsparzwang wie andere Hochschulen. Niedersachsen verfüge im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen und Hessen noch über eine relativ gute Hochschulfinanzierung. An anderen Hochschulen gebe es bereits zweistellige globale Kürzungen; in Darmstadt sei deshalb laut Schöllmerich die Sportwissenschaft geschlossen worden.

Was ein Studium künftig leisten soll

Auch bei Studienangeboten wird neu sortiert. Neben klassischen Fachinhalten könnten zusätzliche Inhalte treten, die berufliche Möglichkeiten erweitern. Universitäten sollten sich nach Schöllmerich nicht kurzfristig an bestehenden Berufsbildern orientieren. Durch Forschung könnten sie künftige Berufsfelder mitprägen. Studiengänge könnten zunächst breiter angelegt und später stärker spezialisiert werden.

Göttingen verfügt in Niedersachsen über die meisten kleinen Fächer. Was zunächst nach einem Problem klingt, könnte bei funktionierenden Kooperationen zur Stärke werden. Dafür braucht es allerdings Strukturen, die nicht erst entstehen, wenn der nächste Förderantrag schon auf dem Tisch liegt.

Künstliche Intelligenz macht die bisherigen Formen von Leistungsnachweisen und Prüfungen komplizierter. Oft lässt sich schwer feststellen, welchen Anteil KI an studentischen oder wissenschaftlichen Arbeiten hatte. Unklar ist auch, wie sich dadurch die Bedeutung universitärer Qualifikationen und das Geschäftsmodell von Universitäten in zehn bis 15 Jahren verändern.

Die Universität Göttingen verweist zugleich auf die Chancen von KI für Wissenschaft, Forschung und Lehre. Neue Werkzeuge eröffnen neue Perspektiven, bringen aber Herausforderungen für die wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung, Prüfungssysteme und das Publizieren wissenschaftlicher Arbeiten mit sich. Ziel sei ein reflektierter und verantwortungsvoller Einsatz von KI-Systemen wie ChatGPT.

Dafür stellt die Universität Tools und Empfehlungen bereit. Der Einsatz von KI in Lehre und Forschung wird derzeit vor allem durch Vorgaben akademischer Einrichtungen, von Förderorganisationen und Publikationsorganen geregelt. Als zentrale bereichsübergreifende Anforderung gilt Transparenz. Der 2023 überarbeitete Europäische Kodex für die Integrität der Forschung bewertet es als Verstoß gegen die wissenschaftliche Integrität, wenn der Einsatz von KI bei der Erstellung wissenschaftlicher Inhalte oder beim Verfassen von Publikationen verschwiegen wird.

Schöllmerich hält selbstständig erarbeitete Abschlussarbeiten weiterhin für bedeutend. Universitäten könnten künftig außerdem stärker als Stationen für einzelne Zertifikate oder berufsbegleitende Zusatzqualifikationen genutzt werden. In Göttingen fehlen dafür bislang ausreichende Strukturen. Sie müssten erst entwickelt werden. Studienangebote sollten sich an künftigen Berufsbildern und besonders an menschlichen Fähigkeiten orientieren – auch in Sozial- und Geisteswissenschaften.

Göttingen als Campus

Der Göttingen-Campus bündelt Universität und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in einer in Deutschland seltenen Dichte und Qualität. Nach der Neuorganisation der Max-Planck-Institute wurde die Zusammenarbeit innerhalb des Campus wieder verstärkt. Nachwuchsforschungsgruppen sollen stärker zusammengebracht, gemeinsame Förderanträge entwickelt werden.

Hinweise auf einen beschädigten Ruf Göttingens sieht Schöllmerich nicht. Er verweist auf zahlreiche hochdotierte ERC-Grants und entsprechende Anträge. Forschungsverbünde über Stadtgrenzen hinweg seien in der Exzellenzinitiative häufig erfolgreich. Kooperationen zwischen Hannover, Braunschweig und Göttingen hält er für möglich und ausbaufähig. Auch internationale und regionale Vernetzungen einzelner Wissenschaftler könnten stärker genutzt werden.

Die Finanzierung solcher Vorhaben hängt allerdings an einem System, das schon lange unter Spannung steht. Die Bundesländer sichern als Träger der Hochschulen deren Grundfinanzierung. Rund 90 Prozent der Hochschulmittel stammen aus öffentlichen Quellen: etwa 75 Prozent von den Ländern und rund 15 Prozent vom Bund. Ungefähr zehn Prozent kommen aus privaten Quellen, vor allem aus Auftragsforschung, privaten Spenden und Mäzenatentum, Sponsoring sowie Studienbeiträgen.

Der Bund gewann zunehmend an Bedeutung, weil die Nachfrage nach Studienplätzen stieg, Kapazitäten erweitert werden mussten und Forschung und Innovation im globalen Wettbewerb wichtiger wurden. Zugleich hatten die Länder Schwierigkeiten, Hochschulen ausreichend grundzufinanzieren. Ihre Haushalte waren unter anderem durch bundesrechtlich vorgegebene Sozialausgaben belastet. Im Bildungsbereich stiegen die Ausgaben, ohne dass die Länder entsprechend eigene Einnahmen erschließen konnten.

Der Bund erhöhte seine Forschungsausgaben fortlaufend. 2007 vereinbarten Bund und Länder den Hochschulpakt, um die gestiegene Nachfrage nach Studienplätzen zu bewältigen. Weil der Bund seine Mittel nur befristet bereitstellen konnte, verschob sich die Finanzierungsstruktur: Programm- und Projektmittel nahmen zulasten der Grundfinanzierung zu, Daueraufgaben wurden zunehmend mit befristeten Mitteln bezahlt.

Nach der Föderalismusreform von 2006 waren Mischfinanzierungen von Bund und Ländern zunächst eingeschränkt. Es folgte eine längere Debatte über eine Grundgesetzänderung mit erweiterten Mitfinanzierungsrechten des Bundes. Am 1. Januar 2015 trat die entsprechende Änderung in Kraft. Zuvor durfte der Bund vor allem Forschung mitfinanzieren; eine dauerhafte Beteiligung an der Hochschullehre war durch das Kooperationsverbot ausgeschlossen. Seit 2015 kann der Bund auch zur Finanzierung der Lehre beitragen. Umfang und konkrete Nutzung dieser Möglichkeiten waren zunächst offen.

Der Bund erklärte wiederholt, stärker zur Hochschulfinanzierung beitragen zu wollen, ohne in die Grundfinanzierung einzugreifen. Stattdessen sollten gezielte finanzielle Anreize für bestimmte Entwicklungen gesetzt werden. Die Hochschulrektorenkonferenz forderte eine Neuausrichtung und legte ihr „Zwei-Säulen-Plus-Modell“ vor: In der ersten Säule sollen die Hochschulpaktmittel verstetigt und in dauerhafte Grundmittel überführt werden. Die zweite Säule sieht zusätzliche Programmmittel vor, unter anderem für Hochschulbau und -sanierung, Digitalisierung, Overheadkosten und Nationallizenzen.

Nach dem HRK-Modell soll der Anteil der Grundmittel 75 Prozent betragen. Diese Mittel sollen kontinuierlich steigen, entsprechend den Aufwüchsen, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation garantiert werden. Die HRK legte dazu mehrere Entschließungen vor: die „Entschließung zur Finanzierung der Hochschulen“ vom 22. November 2011, „Künftiger Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Hochschule“ vom 11. Juni 2013 und „Finanzierung des Hochschulsystems nach 2020“ vom