Hubert Wolf: Vergessene Traditionen als Impulse für Kirchenreformen geschniegelt
Was heute nach festgefügter Ordnung aussieht, war in der katholischen Kirche keineswegs immer so. Prof. Dr. Hubert Wolf hat in der SWR2-Sendung „Aula“ fast vergessene „alternative Modelle der Verwirklichung des Katholischen“ vorgestellt. Es geht um einflussreiche Frauen in der Kirchengeschichte, um Konzilien – und um die Abnahme der Beichte durch Laien.
Der Kirchenhistoriker von der Universität Münster richtet den Blick dabei bewusst zurück. Gerade für die Zukunft könne die Theologie Anregungen aus der Vergangenheit gewinnen, erklärte Wolf. Mit der Menschwerdung Christi habe sich Gott auf Geschichte und stetigen Wandel eingelassen. Seit fast 2.000 Jahren bezeuge die Kirche Jesu Leben, Tod und Auferstehung; in dieser langen Zeit entwickelten sich vielfältige kirchliche Traditionen.
Der ganze Tisch der Tradition
Für Historiker bedeute das, gerade mit Blick auf bevorstehende Reformen „den ganzen Tisch der Tradition zu decken“. Wolf verweist auf Modelle, die lange an den Rand gedrängt oder schlicht vergessen wurden: verheiratete Priester etwa, die es in der Kirche gegeben habe und weiterhin gebe, Äbtissinnen, die ohne Weihe Diözesen leiteten, und die Debatte über den Diakonat der Frau.
In seinem Buch Der Unfehlbare untersucht Wolf das Pontifikat von Papst Pius IX. (1846–1878) und die Folgen des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/70). Nach seiner Darstellung verengte ein starrer Traditionalismus den zuvor vielfältigen und lebendigen Traditionsstrom der Kirche. Unterdrückte Traditionen zu erforschen, könne deshalb alternative Modelle für die Gegenwart sichtbar machen.
Reformen seien nur mit der Tradition möglich, nicht gegen sie. Tradition dürfe aber nicht auf Traditionalismus zusammengeschrumpft werden. Der Traditionsstrom sei lebendig; alles Starre und Unbewegliche widerspreche dem Wesen der Kirche. Das klingt zunächst schlicht, ist historisch aber ein ziemlich dicker Brocken.
Im Interview mit der Linzer KirchenZeitung erläuterte Wolf den Zusammenhang mit dem Ersten Vatikanischen Konzil. Pius IX. sei zunächst liberal gewesen, habe sich nach seiner Flucht aus Rom im Revolutionsjahr 1848 jedoch zunehmend an ultramontane Hardliner orientiert. Diese Kräfte wollten die Kirche zu einem auf den Papst konzentrierten „Kampfverband“ umformen. Kirche und Moderne erschienen dadurch als unvereinbar.
Pius IX., der Papst und die Unfehlbarkeit
Anders als das Konzil von Trient, das neben der Bibel auch die Tradition als maßgeblich für den Glauben festlegte, habe Pius IX. laut Wolf den Anspruch vertreten, selbst die Tradition zu verkörpern. Die Dogmatisierung der päpstlichen Unfehlbarkeit sei trotz Gegenargumenten aus der kirchlichen Tradition durchgesetzt worden; Kritiker seien teilweise auch in der Konzilsaula überstimmt worden. Anschließend wurde die Theologie neuscholastisch ausgerichtet, während andere theologische Ansätze als unkatholisch galten.
Das Erste Vatikanische Konzil hatte Pius IX. am 29. Juni 1867 zum 1800. Jahrestag des Martyriums von Petrus und Paulus einberufen. Es sollte „moderne Irrtümer“ abwehren und die kirchliche Gesetzgebung an die Zeit anpassen. Sein Pontifikat war seit den italienischen Erhebungen von 1848 vor allem vom Kampf gegen das Risorgimento und den Liberalismus geprägt.
Vor dem Konzil veröffentlichte Pius IX. die Enzyklika Quanta Cura mit dem Anhang Syllabus errorum, einer Zusammenstellung zu verwerfender Zeitirrtümer. Ab dem 6. Dezember 1864 wurden zunächst Kurienkardinäle, später Bischöfe des lateinischen und orientalischen Ritus geheim um Gutachten gebeten. Auf dieser Grundlage erarbeiteten ab Sommer 1867 fünf Kommissionen die Konzilsvorlagen, die sogenannten Schemata. Zwei Drittel ihrer Mitglieder stammten aus der Kurie, ein Drittel waren auswärtige Mitglieder. Eine Zentralkommission formulierte die Texte endgültig und legte die Geschäftsordnung fest.
Schon die Ankündigung verschärfte den Streit zwischen staatsnahen Katholiken und Ultramontanen beziehungsweise Anhängern des Syllabus. Weil sich früh eine ultramontane Ausrichtung abzeichnete, wurden die Gegensätze noch härter. Der katholische Theologe Ignaz von Döllinger veröffentlichte unter dem Pseudonym „Janus“ ein Buch gegen den päpstlichen Primat und die päpstliche Unfehlbarkeit. Die dadurch ausgelöste Kontroverse rückte die Unfehlbarkeit ins Zentrum, obwohl sie im ursprünglichen Konzilsprogramm kaum vorgesehen war.
Mehrere Regierungen befürchteten, das Konzil könne auf Grundlage des Syllabus erneut päpstliche Ansprüche auf weltliche Macht erheben. Die Debatte teilte die Konzilsväter in zwei Lager. 88 von ihnen, rund 20 Prozent, lehnten die Unfehlbarkeitserklärung ab. Zu den Gegnern gehörten fast der gesamte deutsch-österreichische Episkopat, Schweizer Bischöfe und ein Teil der französischen Bischöfe. Die Konzilsmehrheit schloss Gegner wie Döllinger aus der für die Frage zentralen Glaubenskommission, der Deputatio Fidei, aus.
Viele Kritiker bezweifelten nicht grundsätzlich die theologische Wahrheit der Unfehlbarkeit, sondern hielten ihre Definition aus politischen Gründen für unzweckmäßig. Döllinger verwies außerdem auf einen historisch als fehlbar geltenden Papst. Die Auseinandersetzung blieb also nicht bei Lehrsätzen stehen; sie hatte mit Macht, Geschichte und der politischen Lage Europas zu tun.
Vom Schema zur verbindlichen Lehre
Am 28. Dezember 1869 begann die Beratung über eine dogmatische Konstitution gegen den modernen Rationalismus. Die Vorlage scheiterte zunächst und wurde zur Überarbeitung an die zuständige Kommission zurückverwiesen. Die Beratungen zogen sich, weil die Redezeit nicht begrenzt war und sich die Debatte in Einzelheiten verlor. Im März 1870 lag die überarbeitete Konstitution erneut vor. Am 24. April nahm das Konzil sie an; Pius IX. proklamierte sie als Dei Filius.
Bereits Ende Dezember 1869 hatten 450 Konzilsväter eine Petition zur Behandlung der päpstlichen Unfehlbarkeit an den Papst gerichtet. Die Minderheit versuchte, die Mehrheit mit theologischen Schriften und einer Pressekampagne umzustimmen; dabei wurde auch das Konzilsgeheimnis gebrochen. Am 1. März 1870 ordnete Pius IX. an, dem Schema De Ecclesia einen Abschnitt über die Unfehlbarkeit des Papstes hinzuzufügen. Am 27. April bestimmte er, dass dieser Abschnitt als eigenständige Konstitution vor dem Konzilsplenum beraten werden sollte.
Die Beratungen begannen am 13. Mai 1870. Auf dem Tisch lagen die Zweckmäßigkeit einer Definition, theologische Fragen sowie mögliche Vor- und Nachteile. Der Text wurde mehrfach überarbeitet, überzeugte aber nicht alle Konzilsväter. In der Abstimmung vom 13. Juli erhielt die Vorlage 88 Gegenstimmen. Vor der endgültigen Abstimmung am 18. Juli verließen etwa 60 Bischöfe Rom, um nicht gegen die Vorlage stimmen zu müssen.
In der vierten öffentlichen Sitzung stimmten 533 Konzilsväter für die Definition des päpstlichen Jurisdiktionsprimats und der päpstlichen Unfehlbarkeit, zwei dagegen. Die Gegner unterwarfen sich anschließend der Entscheidung. Die Konstitution De ecclesia Christi, insbesondere ihr viertes Kapitel über das unfehlbare Lehramt des Papstes, legte unter anderem fest, dass der Papst als Nachfolger Petri, Stellvertreter Christi und oberstes Kirchenhaupt volle, ordentliche und unmittelbare bischöfliche Gewalt über die Gesamtkirche und die einzelnen Bistümer ausübt. Diese Gewalt umfasst Glauben, Sitten, Disziplin und Kirchenleitung.
Mit der Abstimmung war der Streit nicht vorbei, die Lehre aber als verbindliches Dogma festgelegt. Daraus entstand die Abspaltung der Altkatholiken, die das Dogma nicht anerkannten. Das Konzil sollte zunächst weitergehen. Der Papst erteilte den Bischöfen jedoch Urlaub bis zum 11. November 1870; bis auf knapp 100 Bischöfe verließen die Teilnehmer Rom. In zwei Generalkongregationen wurde noch über das Schema De Sede Episcopali vacante zur Sedisvakanz beraten.
Dann veränderte der Krieg die Lage endgültig
