Uni Münster, 9. Oktober 2026 – Pestizidzulassungen klingen nach Aktenordner, Fristen und Sitzungszimmern. Dahinter steckt aber eine ziemlich konkrete Frage: Welche Stoffe dürfen noch auf Felder, in Obstplantagen und Gemüseanbau gelangen – und wer merkt, wenn eine Gefahr erst Jahre später sichtbar wird?

Eine BR-Datenanalyse vom 7. Oktober 2026 hat 241 konventionelle Pestizidwirkstoffe untersucht, deren EU-Genehmigung seit Juni 2011 überprüft werden musste. Bei 54 Wirkstoffen wurde die erneute Genehmigung wegen neu erkannter Gefahren verweigert. Bei zwei weiteren konnten Sicherheitsbedenken nicht ausgeräumt werden. Damit erfüllten 56 Wirkstoffe die Anforderungen für eine erneute Genehmigung nicht.

Was die Zahlen tatsächlich sagen

Bei weiteren 111 Wirkstoffen beantragten die Hersteller keine Verlängerung oder beendeten das Verfahren vor einer Entscheidung. Daraus lässt sich allein keine gesundheitliche oder ökologische Gefährdung ableiten. BR Data wertete dafür die EU-Pestizid-Datenbank, EU-Durchführungsverordnungen und Review Reports aus; Grundstoffe, Repellentien und Lockmittel blieben außen vor.

Die 56 abgelehnten und die 111 nicht verlängerten Wirkstoffe dürfen heute nicht mehr verkauft werden. Bei einer unbefristeten Zulassung wären sie vermutlich weiter auf dem Markt. Beim Stoff Chromafenozid etwa, der unter anderem im Apfelanbau eingesetzt wurde, ließ der Hersteller die Zulassung nach eigenen Angaben aus Kostengründen auslaufen. Andere Unternehmen nannten Kosten und Aufwand der Neubewertung; ein Unternehmen erklärte, es habe ohnehin erwartet, dass der Wirkstoff die strengeren Anforderungen nicht erfüllen würde.

Das Verfahren beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Beteiligt sind die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die EU-Kommission. Bewertet werden unter anderem Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Gewässer und die Umwelt. Eine erstmalige Genehmigung gilt grundsätzlich höchstens zehn Jahre, Verlängerungen können bis zu 15 Jahre gelten; für besonders kritische Wirkstoffe gelten kürzere Fristen. Nach dem bisherigen EU-Verfahren werden Wirkstoffe also nach zehn bis 15 Jahren nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft neu bewertet. Die Zulassung einzelner Pflanzenschutzmittel erfolgt zusätzlich national.

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Ein Mitgliedstaat erstellt zunächst die Risikobewertung. Danach prüfen EFSA und Mitgliedstaaten sie gemeinsam; die EFSA führt die EU-weite Peer-Review der Pestizidsicherheit einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Erst wenn die Europäische Kommission einen Wirkstoff zugelassen hat, darf er in EU-Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten treffen anschließend die Risikomanagemententscheidungen – etwa über Wirkstoffzulassungen und gesetzliche Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln.

Bei Chlorpyrifos wurde besonders deutlich, warum solche Prüfungen nicht bloß Papierarbeit sind. Der Wirkstoff wurde jahrzehntelang im Obst-, Gemüse- und Getreideanbau eingesetzt. Im August 2019 veröffentlichte die EFSA eine Bewertung mit erheblichen Bedenken, unter anderem wegen möglicher Schäden am Erbgut und an der neurologischen beziehungsweise Gehirnentwicklung von Kindern. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung galten als nicht erfüllt; die EU-Zulassung endete 2020. Seitdem ist Chlorpyrifos in der EU verboten.

Die Ökotoxikologin Martina Vijver von der Universität Leiden hält Wiederzulassungsprüfungen für notwendig, weil versteckte Gefahren nicht im Voraus bekannt seien. Auch frühere Fälle mit Chlorpyrifos und mehreren für Bienen gefährlichen Neonikotinoiden zeigen: Erst im Wiederzulassungsverfahren wurden die Stoffe endgültig verboten.

Der Streit um dauerhafte Genehmigungen

Die EU-Kommission schlug am 16. Dezember 2025 vor, viele Wirkstoffe künftig ohne festes Ablaufdatum zuzulassen. Regelmäßige Neubewertungen sollen für diese Stoffe weitgehend entfallen; vorgesehen wären sie nur noch für wenige bereits als besonders problematisch eingestufte Wirkstoffe. Ausnahmen soll es unter anderem geben, wenn eine spätere Prüfung erforderlich erscheint.

Nach dem Kommissionsvorschlag sollen Pestizide künftig vor allem anlassbezogen nach Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung überprüft werden. Die Kommission erklärt, bei neuen Sicherheitsbedenken oder wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Wiederzulassungsverfahren für betroffene Stoffe zu beantragen. Experten wenden allerdings ein, dass Artikel-21-Verfahren bislang nur selten eingeleitet worden seien, obwohl wissenschaftliche Hinweise vorlagen. Vijver findet unklar, ab wann Behörden tätig würden. Frühere Fälle zeigen zudem, dass Artikel-21-Verfahren zu anderen Ergebnissen führen können als reguläre Wiederzulassungsprüfungen.

Die Kommission will die Anforderungen an die erstmalige Sicherheitsbewertung beibehalten. Behörden sollen weiterhin auf neue wissenschaftliche Hinweise reagieren können. Sie begründet die Reform mit langen Verfahren, Verzögerungen sowie fehlenden Kapazitäten und hohem Personal- und Finanzaufwand im bestehenden System. Dadurch würden auch neue Wirkstoffe jahrelang nicht geprüft. Gezieltere Verfahren könnten Ressourcen entlasten und neue Wirkstoffe schneller bewerten.

Die Leopoldina warnte in einer Stellungnahme vom 2. Juni 2026, der Wegfall verpflichtender Neubewertungen könne das Schutzniveau für Mensch und Umwelt schwächen. Spät erkennbare Auswirkungen auf Ökosysteme oder die Gesundheit könnten ohne regelmäßige Verfahren schwieriger systematisch berücksichtigt werden. Ihre Einschätzung: Bei einer Änderung könne das derzeitige Schutzniveau nicht gewahrt werden.

Umwelt- und Verbraucherschutzverbände protestieren deshalb gegen die geplante Deregulierung. Das Umweltinstitut München warnt vor möglichen Folgen für Umwelt, Gesundheit und Natur. Die EU-Kommission weist die Kritik zurück und betont, die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln bleibe wissenschaftlich abgesichert.

Landwirtschaft zwischen Auswahl und Resistenz

Teile der Landwirtschaft und der Pflanzenschutzindustrie unterstützen Vereinfachungen. Die Zahl verfügbarer Wirkstoffe ist zurückgegangen; eine geringere Auswahl kann die Schädlingsbekämpfung erschweren. Außerdem wird der Wechsel zwischen Wirkstoffgruppen begrenzt, der helfen soll, Resistenzen zu vermeiden.

Der Bayerische Bauernverband sagt, viele Wirkstoffe gingen durch die komplexe Wiederzulassung verloren. Landwirte könnten dadurch weniger zwischen Mitteln wechseln, was Resistenzen fördern könne. Besonders im Obst- und Gemüseanbau seien Mittel verschwunden, weil sie für die Industrie nicht mehr lukrativ gewesen seien.

Der Industrieverbands Agrar fordert einen großzügigeren Umgang mit der Risikobewertung. Verbandschef Frank Gemmer argumentiert, Risiken könnten bei geeigneten Schutzmaßnahmen beherrscht werden. Das klingt nach einem klassischen Zielkonflikt: weniger Bürokratie auf der einen Seite, möglichst engmaschige Kontrolle auf der anderen. Und irgendwo dazwischen stehen die Betriebe, die nicht gern mit leeren Regalen arbeiten.

Der EU-Rat einigte sich am 30. September 2026 auf eine Verhandlungsposition. Befristete Genehmigungen sollen für die meisten regulären Wirkstoffe erhalten bleiben. Vorgesehen sind bis zu 15 Jahre bei Erstgenehmigungen und bis zu 25 Jahre bei Verlängerungen. Wirkstoffe mit geringem Risiko könnten unbefristet zugelassen werden. Die EFSA soll wissenschaftliche Veröffentlichungen und Überwachungsdaten regelmäßig auswerten.

Die Reform ist noch nicht beschlossen. Das Europäische Parlament muss seine Position festlegen; anschließend müssen Parlament und Rat einen gemeinsamen Gesetzestext aushandeln. Eine Abstimmung war zunächst für Oktober geplant. Wegen zahlreicher Änderungsvorschläge rechnen Abgeordnete inzwischen nicht mehr mit einer Entscheidung im Jahr 2026. Bis dahin ändern sich die geltenden Zulassungsregeln für Verbraucher und landwirtschaftliche Betriebe nicht.

Was die EFSA im Hintergrund prüft

Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht nur gefragt, ob ein Stoff wirkt. Untersucht werden sein Umweltverhalten – etwa Abbau, Anreicherung im Boden und die Umwandlung in andere Stoffe – sowie ökotoxikologische Auswirkungen auf Vögel, Säugetiere, Pflanzen, Insekten und Fische. Bewertet werden mögliche schädliche Effekte auf Nichtzielorganismen, Ökosysteme und die Biodiversität.

Die EFSA arbeitet derzeit an aktualisierten Leitlinien zur terrestrischen Ökotoxikologie. Im Blick sind Nichtziel-Arthropoden außer Bienen, Bodenorganismen – darunter Nichtziel-Meso- und Makrofauna sowie Auswirkungen auf den Stickstoffumsatz – und Nichtziel-Landpflanzen außerhalb des behandelten Bereichs. Ein wissenschaftliches Protokoll legt Umfang, Methoden und benötigte Informationen für die Überarbeitung fest; dazu fand eine öffentliche Konsultation statt.</p