Uni Paderborn, 12.10.2026 – Wer im Supermarkt zur gekühlten Cola greift, könnte ab 2027 genauer auf das Etikett schauen müssen. Union und SPD planen ab dem 1. Juli 2027 eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke. Beschlossen ist der Gesetzentwurf allerdings noch nicht. Gleichzeitig nennt die Bundesregierung inzwischen 2028 als vorgesehenen Start für eine Abgabe auf solche Getränke.

Der Entwurf wurde am 1. Oktober 2026 vom Bundeskanzleramt zunächst gestoppt – einen Tag, nachdem er an andere Ministerien weitergeleitet worden war. In Teilen der Unionsfraktion und mehreren Bundesländern gibt es Widerstand. Finanzminister Lars Klingbeil hält trotzdem am Vorhaben fest: Die vereinbarte Zuckersteuer werde eingeführt.

Je mehr Zucker, desto höher der Aufschlag

Geplant ist eine Staffelung nach dem Zuckergehalt pro 100 Milliliter. Getränke mit 5 bis unter 7 Gramm Zucker sollen mit 0,26 Euro pro Liter belastet werden, bei 7 bis 10 Gramm wären es 0,32 Euro. Ab 10 Gramm greift die höchste Stufe von 0,38 Euro pro Liter.

Zuckergehalt Geplante Abgabe
5 bis unter 7 g pro 100 ml 0,26 Euro pro Liter
7 bis 10 g pro 100 ml 0,32 Euro pro Liter
ab 10 g pro 100 ml 0,38 Euro pro Liter

Ein paar bekannte Flaschen würden damit in der höchsten Steuerstufe landen: Coca-Cola Original Taste enthält 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, Fritz-Kola 10,5 Gramm. Fanta Orange kommt mit 7,6 Gramm in die mittlere Stufe.

Steuerfrei bleiben nach dem aktuellen Entwurf Zero- und Light-Getränke mit Süßstoffen, reine Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zuckerzusatz sowie entsprechende Schorlen. Auch alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein, Milchgetränke und Hafer-, Reis- sowie andere Pflanzendrinks sollen nicht erfasst werden. Die Regelungen wurden gegenüber früheren Plänen entschärft: Süßstoffgetränke sollen nicht besteuert werden, außerdem steigt die niedrigste Grenze von 4,5 auf 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter.

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Ein Haushaltsposten mit zwei verschiedenen Startdaten

Die Bundesregierung führt die Abgabe in den am 29. April 2026 beschlossenen Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 als Konsolidierungsmaßnahme. Das am selben Tag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die Abgabe in einem Gesetzgebungsverfahren zu konkretisieren. Die Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Der weitere Weg ist noch nicht kurz: Zunächst müssen Ministerien und Länder den Entwurf abstimmen, danach stehen Kabinett und Bundestag auf dem Programm. Bei der Umsetzung sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden.

Beim erwarteten Geld klaffen die Angaben auseinander. Das Finanzministerium rechnet im ersten Jahr mit rund 945 Millionen Euro, bis 2031 mit etwa 1,18 Milliarden Euro jährlich. Die Finanzkommission Gesundheit kalkuliert dagegen mit ungefähr 450 Millionen Euro pro Jahr. Ihre Einnahmen könnten der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen, etwa für Primärprävention, betriebliche Gesundheitsförderung und sogenannte Setting-Ansätze. Davon könnten auch Menschen profitieren, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Zusätzlich erwartet die Kommission mittel- bis langfristig jährliche Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung von 20 bis 170 Millionen Euro.

Der eigentliche Hebel soll in der Rezeptur liegen

Fachleute sehen den Sinn der Steuer nicht bloß darin, Geld in die Staatskasse zu bringen. Der größere Hebel soll bei den Herstellern liegen: Sie könnten ihre Rezepturen verändern, damit die Getränke in eine niedrigere Stufe rutschen oder ganz unter der Grenze bleiben.

Die Bundesregierung orientiert sich dabei an der Reformempfehlung Nr. 66 der Finanzkommission Gesundheit. Diese verweist auf die britische Herstellerabgabe. Dort sank der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks nach der frühzeitigen Ankündigung der Steuer nahezu um die Hälfte; neun von zehn Softdrinks enthalten inzwischen weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter.

Eine Berechnung der TU München aus dem Jahr 2023 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Preisaufschlag von 20 Prozent den täglichen Zuckerkonsum um etwa 1 Gramm pro Kopf senken könnte. Über 20 Jahre ließen sich dadurch Gesundheitskosten von bis zu 4 Milliarden Euro einsparen. Die Finanzkommission empfiehlt für die Einführung eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten. Unternehmen hätten dann Planungssicherheit und Zeit, ihre Rezepturen anzupassen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hält eine Getränkesteuer grundsätzlich für sinnvoll, aber eben nur als einen Baustein. Aufklärung und Prävention gehören für sie ebenso dazu wie bessere Angebote in Kitas und Schulen. Denn Zucker steckt nicht nur in Limonade. Auch andere Lebensmittel, etwa Brot, können zugesetzten Zucker enthalten.

90 bis 100 Liter pro Kopf – jedes Jahr

Der jährliche Pro-Kopf-Konsum gezuckerter Getränke in Deutschland wird auf 90 bis 100 Liter geschätzt. Die damit verbundenen Versorgungskosten für das Gesundheitssystem liegen nach den vorliegenden Angaben bei etwa 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Da kommt einiges zusammen, nicht nur im Portemonnaie, sondern auch auf den Behandlungskostenlisten.

Beim Einkauf hilft deshalb ein Blick auf die Zutatenliste und den Zuckergehalt pro 100 Milliliter – der Markenname sagt darüber wenig. Zero- und Light-Produkte können Zucker- und Energiezufuhr senken, gelten aber nicht automatisch als gesünder. Bei Säften und Schorlen sollte man den natürlichen Fruchtzucker mitdenken. Und bei steuerfreien Pflanzendrinks lohnt sich die Kontrolle, ob Zucker zugesetzt wurde.

Bis zum möglichen Inkrafttreten können sich Rezepturen noch ändern. Wasser und ungesüßter Tee bleiben die unkomplizierten Alltagsoptionen, wenn das Glas nicht klebrig süß sein soll. Bei der geplanten Abgabe entscheidet sich derweil erst noch, ob aus dem Entwurf tatsächlich geltendes Recht wird – und ob am Ende eher die Kasse oder die Zutatenliste der Hersteller in Bewegung kommt.

Quelle 1: vital.de
Quelle 2: Deutscher Bundestag