Mensa-Hilfe an der Universität des Saarlandes: Acht Semester Unterstützung für bedürftige Studierende
In der Mensa der Universität des Saarlandes gibt es auch im Wintersemester 2026/27 für bedürftige Studierende täglich eine kostenlose vegetarische Mahlzeit. Die Mensahilfe soll voraussichtlich bis zum 31. März 2027 laufen – allerdings nur, wenn die finanziellen Mittel reichen. Für manche ist das ein kleines Stück Entlastung im Alltag: einmal nicht rechnen müssen, ob am Monatsende noch genug für ein warmes Essen übrig ist.
Das Projekt unterstützt Studierende in finanziellen Schwierigkeiten inzwischen seit acht Semestern. Im Sommersemester 2026 bekamen 29 Studierende insgesamt 473 kostenlose Essen. Seit dem Start der Aktion bis zum 30. September 2026 wurden nach Angaben der Universität 4.546 Mahlzeiten ausgegeben. Pro Semester profitieren schätzungsweise 30 bis 40 Studierende. Für das laufende Wintersemester hat der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bereits sieben Anträge bewilligt.
So funktioniert die Mensahilfe
Studierende mit sehr geringen finanziellen Mitteln können beim AStA einen Antrag stellen. Die persönliche und finanzielle Situation wird geprüft. Wer Unterstützung erhält, bekommt anschließend eine nummerierte Aktionskarte mit der eigenen Matrikelnummer. Sie berechtigt während des Aktionszeitraums einmal täglich zu einem kostenlosen vegetarischen Menü.
An der Essensausgabe müssen die Aktionskarte und der Studierendenausweis vorgezeigt werden. Ohne die beiden Karten geht also nichts – auch wenn der Magen schon knurrt. Anträge sind ab sofort per E-Mail an mensahilfe@asta.uni-saarland.de möglich; die Adresse wird auch als mensahilfe(at)asta.uni-saarland.de angegeben.
Koordiniert wird die Aktion vom AStA gemeinsam mit dem Studierendenwerk Saar. Finanziert wird sie durch Spenden der Universitätsgesellschaft des Saarlandes und des Rotary Clubs Saarbrücken. Nach den erfolgreichen Aktionen der vergangenen Semester wird das Programm nun fortgesetzt. Gedacht ist die Mensahilfe allerdings als vorübergehende Unterstützung.
Wer längerfristig finanzielle Probleme hat, kann sich zusätzlich an die Beratungsangebote des AStA, der Zentralen Studienberatung oder des International Office wenden. Die kostenlose Mahlzeit ersetzt schließlich weder eine dauerhafte Absicherung noch eine Lösung für hohe Mieten, Studienmaterialien oder unerwartete Rechnungen.
Zwischen BAföG, Mieten und Existenzdruck
Wie knapp das Geld bei vielen Studierenden ist, zeigt auch der Blick über den Campus hinaus. Am 23. September 2024 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage einer ehemaligen Studentin auf höhere BAföG-Leistungen zurück. Das Gericht stellte fest, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf staatliche Finanzierung eines Studiums bestehe.
Emmi Kraft vom „freien zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs) kritisierte die Entscheidung. Studierende hätten damit aus ihrer Sicht keinen Anspruch auf finanzielle Absicherung des Existenzminimums. Auch Matthias Anbuhl vom Deutschen Studierendenwerk bezeichnete die Entscheidung als problematisch.
Etwa ein Drittel der Studierenden muss mit weniger als 800 Euro monatlich auskommen. Ein WG-Zimmer kostet durchschnittlich 489 Euro im Monat, in München sogar 790 Euro – Zahlen aus einer Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts. Nur rund zwölf Prozent der Studierenden erhalten BAföG. Die durchschnittliche Förderung liegt bei 475 Euro plus 380 Euro Wohnkostenpauschale, also insgesamt 855 Euro. Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 Euro und liegt damit laut Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband unter der Armutsgrenze.
Nach einer Expertise des Wohlfahrtsverbands waren 2023 insgesamt 36 Prozent aller Studierenden von Armut betroffen. Bei Studierenden, die allein oder in Wohngemeinschaften leben, lag der Anteil bei über 80 Prozent. Und dann sind da noch Laptops, Semesterbeiträge und Studienmaterialien – Ausgaben, die nicht verschwinden, nur weil das Konto schon dünn aussieht.
Forderungen an die Politik
Kraft, Anbuhl und Rock fordern von der künftigen Bundesbildungsministerin beziehungsweise dem künftigen Bundesbildungsminister eine deutliche Erhöhung des BAföG, eine automatische und regelmäßige Anpassung an Preise und Einkommen sowie höhere Elternfreibeträge, damit mehr Studierende BAföG erhalten.
Kraft verlangt außerdem, BAföG wieder vollständig als Zuschuss zu gewähren, wie bei der Einführung 1971. Derzeit muss die Hälfte der BAföG-Leistungen zurückgezahlt werden; die mögliche Rückzahlung kann bis zu 10.000 Euro betragen. Gerade Menschen aus ärmeren Familien könnten dadurch vom Studium abgehalten werden. Anbuhl verweist zugleich auf den Bedarf an qualifizierten Fachkräften und fordert mehr Investitionen in Bildung, Ausbildung und Hochschulen.
Auch an den Hochschulgebäuden selbst nagt die Zeit. Der Wissenschaftsrat schätzt den Sanierungsstau an deutschen Hochschulen auf 60 Milliarden Euro. Eindringendes Wasser, Schimmel, undichte Fenster und defekte Heizungen erschweren Lehre und Forschung. Bis 2045 müssen die Hochschulgebäude klimaneutral sein. Anbuhl fordert deshalb, dass Bund und Länder den Sanierungsstau gemeinsam angehen – die Länder allein könnten das nicht bewältigen.
Das seit 2023 bestehende Programm „Junges Wohnen“ soll fortgeführt werden, damit mehr Studentenwohnheime entstehen. Für knapp drei Millionen Studierende gibt es etwas mehr als 240.000 Wohnheimplätze. Rund 90 Prozent müssen bei den Eltern wohnen oder auf dem freien Wohnungsmarkt eine Unterkunft suchen. In den Städten ist das oft ein zähes Spiel: Wohnungen sind knapp, häufig klein, sanierungsbedürftig oder von Mängeln wie Schimmel und defekten Heizungen betroffen.
Parallel nimmt die psychische Belastung unter Studierenden zu. Die Beratungsstellen der Studierendenwerke werden laut Anbuhl stark in Anspruch genommen. Er spricht von einer Krise in der jungen Generation und fordert mehr Geld von Bund und Ländern für Beratungsangebote. Kraft verlangt zudem eine stärkere politische Vertretung der Studierenden und warnt, dass das Gefühl, vergessen zu werden, langfristig Politikverdrossenheit fördern könne.
