Die Polizeiinspektion Neunkirchen sucht nach der 13-jährigen Jolina Ilona Benz. Das Mädchen wird seit Dienstag, 29. September 2026, vermisst. Nach Angaben der Polizei kehrte sie nicht von der Schule zurück. Um 16:30 Uhr wurde sie als vermisst gemeldet.

Zuletzt wurde Jolina Ilona Benz in Zweibrücken gesehen. Hinweise gibt es derzeit dahin gehend, dass sie sich im Raum Rheinland-Pfalz oder im Saarland aufhalten könnte. Die Polizei bittet darum, Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort umgehend zu melden.

Beschreibung und Kontakt zur Polizei

Jolina ist 1,62 Meter beziehungsweise 162 Zentimeter groß und hat braune, schulterlange Haare. Sie trägt eine Brille. Bekleidet war sie mit einer Stoffhose, einem grauen Pullover und grauen Nike-Schuhen. Außerdem führt sie einen Rucksack mit sich.

Wer Jolina gesehen hat oder Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen kann, soll sich sofort an die Polizeiinspektion Neunkirchen wenden. Die Telefonnummer lautet 06821/2030.

Warum bei Minderjährigen schnell gesucht wird

Das Bundeskriminalamt bearbeitet seit seiner Gründung im Jahr 1951 Vermisstenfälle als kriminalpolizeiliche Zentralstelle. Die BKA-Vermisstenstelle sucht nach vermissten Personen, hilft bei der Identifizierung unbekannter Leichen und bei der Identifizierung unbekannter hilfloser Personen. Diese Bereiche hängen eng zusammen: Vermisste können hilflos aufgefunden werden, unbekannte Tote unter Umständen anhand einer Vermisstenmeldung identifiziert werden.

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Eine Vermisstenfahndung wird eingeleitet, wenn eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann – etwa wegen einer Straftat, eines Unfalls, Hilflosigkeit oder einer Suizidabsicht. Minderjährige bis einschließlich 18 Jahre gelten grundsätzlich als gefährdet, sobald sie ihren gewöhnlichen Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist.

Bei vermissten Kindern können sofort umfangreiche Suchmaßnahmen beginnen. Neben der örtlichen Polizei kommen je nach Lage Bereitschaftspolizei, Polizeikräfte anderer Bundesländer, die Bundespolizei, Rettungsdienste wie Rotes Kreuz, Feuerwehr und THW, Suchhunde, Hubschrauber mit Wärmebildkameras und weiteres technisches Gerät zum Einsatz. Zuständig für die Sachbearbeitung und die Erhebung von Identifizierungsmaterial ist grundsätzlich die Polizeidienststelle am Wohnsitz oder letzten Aufenthaltsort.

Aufgefundene Minderjährige werden bis zur gesicherten Rückführung zu den Sorgeberechtigten in staatliche Obhut genommen. Das dient ihrem Schutz und ist keine Festnahme. Vermisste Personen werden im polizeilichen Informationssystem INPOL zur Fahndung ausgeschrieben. Auf dieses System können alle deutschen Polizeidienststellen zugreifen und bei Kontrollen feststellen, ob eine Person vermisst wird und welche Dienststelle den Fall bearbeitet.

Was hinter den Fahndungsdaten steckt

Mit der Eingabe einer vermissten Person in INPOL erfolgt automatisch die Aufnahme in die Datei „Vermi/Utot“. Sie enthält aktuelle Vermisstenfälle in Deutschland, Fälle unbekannter Toter und nicht identifizierter hilfloser Personen sowie aufgefundene Gegenstände mit möglichem Bezug zu Vermissten- oder Leichenfällen. Auch entsprechende ausländische Fälle, die dem BKA gemeldet wurden, werden erfasst.

Die 1992 eingerichtete Datei kann von den Vermisstenstellen des BKA und der 16 Landeskriminalämter genutzt werden. Ein computergestützter Vergleich soll Zusammenhänge zwischen Vermissten, unbekannten Toten und hilflosen Personen erkennen. Bei möglichen Übereinstimmungen vergleichen die Dienststellen die Merkmale direkt; reichen diese nicht aus, folgt ein DNA-Abgleich. Nach bestätigter Identifizierung werden Angehörige benachrichtigt und die betreffenden Daten gelöscht. Grundsätzlich enthält die Datei nur ungeklärte Fälle.

Am 1. Januar 2026 waren in INPOL rund 9.100 Fälle vermisster Personen registriert. Darunter sind kurzfristig geklärte Fälle ebenso wie Menschen, deren Aufenthaltsort seit Jahren oder Jahrzehnten unbekannt ist. Täglich werden etwa 200 bis 300 Fahndungen neu erfasst und ungefähr ebenso viele erledigte Fälle gelöscht. Rund 50 Prozent klären sich innerhalb der ersten Woche, binnen eines Monats sind mehr als 80 Prozent erledigt. Etwa drei Prozent der Personen werden länger als ein Jahr vermisst.

Mehr als zwei Drittel der Vermissten sind männlich, rund die Hälfte sind Kinder und Jugendliche. Bleibt ein Fall ungeklärt, besteht die Fahndung bis auf Widerruf fort. Die Zahlen sind Momentaufnahmen und können sich durch neue Meldungen, Erledigungen und Aktualisierungen täglich verändern. Seit 2020 beruhen die Statistiken auf INPOL-Daten und umfassen alle polizeilichen Vermisstenfahndungen unabhängig von ihrer Dauer. Frühere Statistiken auf Grundlage der Datei „Vermi/Utot“ erfassten dagegen nur Fälle mit einer Vermisstendauer von mehr als vier Stunden.

Kinder, Jugendliche und Fälle über Grenzen hinweg

Kinder gelten als vermisst, sobald sie ihren gewöhnlichen Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort den Sorgeberechtigten unbekannt ist. Bis zum Abschluss der Ermittlungen wird vorsorglich von einer Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit ausgegangen. Im Jahresverlauf 2025 wurden rund 19.200 Kinder als vermisst registriert, rund 18.500 Fälle waren bis zum Jahresende erledigt. Die Aufklärungsquote lag damit bei 96,1 Prozent.

Die ungeklärten Fälle umfassen unter anderem Kindesentziehungen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die ihre Unterkünfte verlassen haben, und wiederholt ausreißende Minderjährige. Am 1. Mai 2026 waren in INPOL rund 1.900 ungeklärte Fälle vermisster Kinder registriert; der älteste stammte vom 14. Februar 1957. Etwa zwei Drittel betrafen unbegleitete Flüchtlinge, sogenannte Dauerausreißer oder Kinder, die ihren Sorgeberechtigten entzogen wurden.

Bei Kindesentziehungen geht es häufig um Streitigkeiten der Eltern über das Sorgerecht, oft bei Eltern aus unterschiedlichen Kulturkreisen. In vielen Fällen halten sich die Kinder während ihrer Abwesenheit bei einem eng verbundenen Erwachsenen auf und sind nicht unmittelbar gefährdet. Bei den übrigen Fällen lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Kinder Opfer einer Straftat oder eines Unglücks wurden, hilflos sind oder nicht mehr leben. Der Anteil der Kinder, deren Verbleib langfristig ungeklärt bleibt, ist gering.

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren schwankte die jährliche Zahl vermisster Personen zwischen 2018 und 2025 erheblich. 2021 gab es mit rund 69.400 Fällen den niedrigsten Wert, 2025 mit rund 89.700 den höchsten. Rund 87.900 Fälle aus dem Jahr 2025 waren bis zum Jahresende erledigt; die Aufklärungsquote lag bei etwa 98 Prozent. Am 1. Mai 2026 waren rund 2.500 ungeklärte Fälle vermisster Jugendlicher in INPOL erfasst. Der älteste Fall stammte aus dem Jahr 1968. Rund ein Drittel der Fahndungen stand im Zusammenhang mit Kindesentziehungen oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, einen weiteren bedeutenden Anteil bildeten wiederholt ausreißende Jugendliche.

Vermutet die Polizei eine vermisste Person im Ausland, richtet die zuständige Dienststelle über das BKA ein Ersuchen an die Interpol- oder SIRENE-Stelle des betreffenden Landes. Für Fahndungen innerhalb der Schengen-Staaten wird das Schengener Informationssystem SIS genutzt. In begründeten Ausnahmefällen kann die BKA-Vermisstenstelle eine weltweite Fahndung über alle Interpol-Mitgliedstaaten einleiten.

Das BKA ist in Deutschland nationales Zentralbüro von Interpol, zuständig für SIRENE Deutschland und für Auslandsersuchen aus Schengen-Staaten. Es leitet Ergebnisse ausländischer Ermittlungen an die zuständige deutsche Polizeidienststelle weiter und koordiniert bei ausländischen Fahndungsersuchen Überprüfungen in Deutschland, etwa von Spuren oder möglichen Aufenthaltsorten. Bleiben erste Überprüfungen erfolglos, wird die Person in INPOL als vermisst ausgeschrieben; die weitere Sachbearbeitung übernimmt das BKA.

Deutsche Staatsangehörige im Ausland sowie Ausländer mit erstem Wohnsitz in Deutschland können über Botschaften, Konsulate, Interpol- oder SIRENE-Stellen als vermisst gemeldet werden. Das BKA informiert dann die für den Wohnsitz zuständige deutsche Polizeidienststelle und bittet um Überprüfungen. Wird die Person zu Hause angetroffen oder ist ihr Aufenthaltsort bekannt