Schreie hallen durch ein enges Treppenhaus, dichter Nebel nimmt die Sicht, irgendwo flackern projizierte Flammen. Zwischen Hindernissen liegen Verletzte und Tote. In einer Schulsporthalle in Ulm wirkt das Szenario eines Gebäudeeinsturzes mit Brand beklemmend echt – auch weil Schüler des Schubart-Gymnasiums Ulm die Opfer spielen, mit Kunstblut im Gesicht und an der Kleidung.

Mittendrin arbeiten die Medizinstudenten Michael Grimminger und Andreas Löffler. Unter Zeitdruck müssen sie Verletzte beurteilen, nach Verständigung und Schmerzen fragen und die Betroffenen anhand festgelegter Kriterien einordnen. Die Geräusche kommen aus Lautsprechern, der Parcours ist in der Sporthalle aufgebaut. Nach weniger als sieben Minuten ist die Übung vorbei. Danach wird sie gemeinsam mit den Ausbildern ausgewertet.

Wenn wenige Ressourcen für viele Menschen reichen müssen

Rund 80 Teilnehmende trainierten in Ulm die Triage für Katastrophenfälle. Die Übung gehört zur fünftägigen 17. Sommerakademie für Katastrophenmedizin und Humanitäre Hilfe. Sie findet seit mehr als zehn Jahren in Ulm statt und richtet sich vor allem an Medizinstudierende, aber auch an Rettungsdienstmitarbeitende und Ärzte.

Vermittelt werden Grundlagen, Strukturen und Akteure der Katastrophenmedizin ebenso wie praktische Fähigkeiten. Veranstalter ist die gemeinnützige Stiftung des Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin. Kooperationspartner sind die Universität Ulm und das Bundeswehrkrankenhaus. Als Vorteil des Standorts nennen die Veranstalter die Nähe zum Bundeswehrstandort.

Stefan Gromer, Geschäftsführer der Stiftung, beschreibt den entscheidenden Unterschied zur regulären Notfallmedizin: Dort stehen meist umfangreiche Personal- und Materialressourcen für einen Patienten zur Verfügung. In der Katastrophenmedizin müssen dagegen wenige Ressourcen für viele Verletzte eingesetzt werden. Genau dafür soll die Übung ein Gefühl vermitteln – mit Nebel, Lärm und dem Druck, keine Zeit zu verlieren.

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Die Triage dient bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten dazu, möglichst viele Menschen zu retten. Dabei werden Art, Umfang und Dringlichkeit der Behandlung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transports festgelegt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK, bezeichnet die Sichtung als ärztliche Beurteilung und Festlegung der Priorität medizinischer Versorgung.

Rot zuerst, grün später

Die Sichtungskategorien sind klar festgelegt:

  • SK I, rot: vital bedroht – Sofortbehandlung
  • SK II, gelb: schwer verletzt oder erkrankt – dringliche Behandlung
  • SK III, grün: leicht verletzt oder erkrankt – nicht dringliche Behandlung
  • SK IV, blau: ohne Überlebenschance – palliative Versorgung
  • EX, schwarz: tot

Am Anfang verschaffen sich die zuerst eintreffenden Einsatzkräfte einen Überblick über die Lage und die ungefähre Zahl der Verletzten. Diese orientierende Ersteinschätzung wird an die Leitstelle weitergegeben und dient dort als Grundlage für weitere Alarmierungen und taktische Entscheidungen.

Anschließend werden die Verletzten einzeln und algorithmusbasiert vorsortiert. Diese Vorsichtung ist eine vorläufige, standardisierte medizinische Zustandsbeurteilung; grundsätzlich findet dabei noch keine Behandlung statt. Vorrangig sollen die „roten Patienten“ der Kategorie SK I identifiziert werden. Sie müssen zuerst behandelt und transportiert werden.

Dafür braucht es nicht zwingend einen Arzt: Die Vorsichtung kann auch von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. Bei der anschließenden ärztlichen Sichtung wird der Zustand erneut beurteilt und geprüft, ob die zugeteilte Kategorie weiterhin passt. Diese ärztliche Sichtung muss außerdem nicht unbedingt am Unfallort stattfinden, sondern kann auch im aufnehmenden Krankenhaus erfolgen.

Einheitliche Regeln für schwierige Entscheidungen

Die fachlichen Grundlagen zur Sichtung entwickelt das BBK gemeinsam mit Experten aus Präklinik und Klinik; anschließend werden sie konsentiert. Ziel ist ein einheitliches Vorgehen. Dabei sollen regionale Ressourcen und rechtliche Rahmenbedingungen ebenso berücksichtigt werden wie wissenschaftlich belastbare Aussagen.

Das BBK übernahm 2015 die Federführung des Sichtungs-Konsensus-Prozesses. Zuvor war er seit 2002 durch die Schutzkommission beim Bundesinnenministerium moderiert worden. 2019 fand die achte Sichtungs-Konsensus-Konferenz statt.

Die Veranstalter der Sommerakademie fordern, Katastrophenmedizin bundesweit als Pflichtbestandteil des Medizinstudiums einzuführen. Dazu laufen laut Stefan Gromer Gespräche. Bis dahin bleibt das Training in Ulm ein Ort, an dem Studierende Entscheidungen üben, die im Ernstfall unter ganz anderen Bedingungen fallen müssen als in einem ruhigen Seminarraum.