An der Universität Bielefeld soll Pflege nicht länger etwas sein, das Beschäftigte und Studierende still mit sich herumtragen. Die Universität, die Stadt Bielefeld und Schüco haben die freiwillige Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ unterzeichnet. Heute, am 10.10.2026, betrifft die Vereinbarung am Uni-Standort nicht nur die rund 3.000 Beschäftigten, sondern auch etwa 24.000 Studierende.

Rund 85 Prozent der Pflege von Angehörigen findet zu Hause statt. Viele Menschen sind damit konfrontiert, Unterstützung im privaten und beruflichen Umfeld bleibt aber oft aus. Das Land Nordrhein-Westfalen, Pflegekassen und Krankenversicherer werben deshalb mit der Charta für bessere Bedingungen. NRW-weit gehören inzwischen rund 750 Akteure mit etwa einer Million Beschäftigten dazu.

Pflege bleibt oft unsichtbar

Die drei neuen Bielefelder Partner erreichen zusammen mehr als 12.000 Beschäftigte: Die Stadt beschäftigt rund 7.000 Menschen, die Universität rund 3.000 und Schüco etwa 2.100. Zahlen, hinter denen ganz unterschiedliche Lebenslagen stecken. Auch junge Menschen geraten in Pflegesituationen, manchmal schneller, als ihnen selbst klar ist.

Bei einer Befragung in Seminaren berichteten etwa zwei von 30 Studierenden, sich um Großeltern zu kümmern. Studierende und Auszubildende bleiben mit solchen Belastungen häufig unsichtbar. Sie sprechen Unterstützung nicht rechtzeitig an – oder erkennen zunächst gar nicht, dass sie bereits Pflegeaufgaben übernehmen, etwa bei einer Pflege auf Distanz.

Uni-Prorektorin Michaela Vogt sagt, Studierende wendeten sich teilweise erst an die Universität, wenn ihre Situation bereits eskaliert sei. Auch ältere Beschäftigte schweigen oft über ihre Pflegebelastung, bis die Lage zusammenbricht. Vogt fordert deshalb geschützte Räume und ein vertrauensvolles Klima, in dem sich eine solche Doppelbelastung offen ansprechen lässt.

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Gerade im Homeoffice wird das schwieriger, findet Schüco-Chef Andreas Engelhardt: Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen bekommen weniger mit, wenn jemand neben der Arbeit pflegt, Termine organisiert oder gedanklich längst beim Angehörigen ist. Arbeitgeber müssten im Alltag aktiv nachfragen – in Gesprächen, in Pausen oder am Rand einer Sitzung. Engelhardt kündigte an, das Thema bei einer Betriebsversammlung mit dem Betriebsrat zu besprechen.

Hilfe soll im Alltag ankommen

Oberbürgermeisterin Christiana Bauer verwies auf eine neu eingerichtete Pflege-Hilfeseite im städtischen Intranet. Wer seine Pflegesituation offenlegt, müsse mit einer wohlwollenden Reaktion des Arbeitgebers rechnen können. Sonst bleibt die Bitte um Hilfe im Hals stecken.

Sozial- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, Pflegebelastungen würden von Beschäftigten auch gedanklich mit zur Arbeit genommen. Unterstützung müsse dort ansetzen. Niemand sollte ein schlechtes Gewissen haben, wenn er in einer Pflegesituation Hilfe annimmt.

Im Rahmen der Charta gibt es inzwischen rund 1.100 speziell geschulte Pflegeguides. Sie machen Pflege in Betrieben sichtbar, sind ansprechbar und informieren über Anträge, zuständige Stellen und Leistungsansprüche. Teilnehmende Organisationen erhalten außerdem weitere Unterstützungsangebote. Laumann, AOK-Vorstand Tom Ackermann und vdek-Vertreter Dirk Ruiss bewerten diese Hilfen als niedrigschwellig und als Angebot ohne umfangreiche zusätzliche Regulierung.

Die Charta setzt darauf, Lösungen möglichst direkt in den jeweiligen Organisationen zu entwickeln, statt neue gesetzliche Vorgaben zu schaffen. Laumann sieht trotzdem politischen Handlungsbedarf: In Nordrhein-Westfalen gebe es bereits viele Pflegekräfte, die Pflegeversicherung und Pflegeberatung. Die Pflegeberatung sei aber stark zersplittert und vielfältig organisiert; eine einheitlichere Struktur wäre sinnvoll.

Für Arbeitgeber kann Unterstützung in einer Pflegesituation Wertschätzung und Motivation erhöhen. Einrichtungen können Fachkräfte und qualifizierte Beschäftigte dadurch stärker binden. Auch die Zusammenarbeit und Pflege als mögliche Jobchance für Geflüchtete werden als weiterer Aspekt genannt.

Erst beobachten, dann nachjustieren

Die Plattform „Beruf und Pflege NRW“ ordnet ein, wie weit Organisationen beim Thema sind. Ist Vereinbarkeit offensichtlich noch kein Thema, sollte der Bedarf durch regelmäßige Gespräche mit Beschäftigten beobachtet werden. Möglicherweise wird Pflege künftig relevant – oder sie ist es längst, ohne dass jemand darüber spricht.

Pflegende Beschäftigte geben sich anfangs oft nicht zu erkennen. Pflege von Angehörigen ist häufig mit Zurückhaltung und Befangenheit verbunden. Manche Beschäftigte merken auch selbst nicht, dass sie Pflegeaufgaben übernehmen. Dann sollte die Organisation das Thema offen ansprechen und frühzeitig Strategien zur Vereinbarkeit entwickeln.

Ist Pflege offensichtlich ein Thema, geht es um den nächsten Schritt: Können Beschäftigte passende Maßnahmen nutzen? Vorhandene Angebote sollten auf ihre Passgenauigkeit geprüft und angepasst werden. Wo nötig, muss das Angebot bedarfsgerecht wachsen – nicht auf dem Papier, sondern dort, wo im Büro, im Betrieb oder zwischen zwei Seminaren tatsächlich der Schuh drückt.

Orientierung bei Freistellung

Eine weitere Orientierungshilfe kommt aus dem Bundesfamilienministerium. Am 2. Dezember 2025 wurde eine Broschüre zu Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige pflegende Angehörige veröffentlicht. Grundlage ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Die Broschüre erläutert die Ansprüche von Beschäftigten, die nahe Angehörige pflegen, und erklärt die Voraussetzungen dafür. Sie richtet sich an pflegende Beschäftigte, Pflegebedürftige und Arbeitgeber. Weitere Informationen gibt es auf wege-zur-pflege.de.