Bauhaus-Universität Weimar baut Geschäftsstelle für den neuen Medienrat auf
Die Bauhaus-Universität Weimar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitung (m/w/d) für die Geschäftsstelle des Medienrates. Die Stelle ist unbefristet, in Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche zu besetzen; Teilzeit ist möglich. Bewerbungen müssen bis zum 2. Dezember 2026 eingegangen sein. Kennziffer: GB/MR_12/26.
Gesucht wird jemand, der Recherche und Verwaltung zusammenbringt: medienpolitische, rechtliche und administrative Informationen recherchieren, analysieren und strukturiert aufbereiten, an Berichten mitarbeiten und komplexe Sachverhalte als Entscheidungsgrundlage verständlich machen. Dazu kommen Reisekosten- und Honorarabrechnungen, Ausschreibungen und Vergabeverfahren sowie Vertragsangelegenheiten.
Neue Geschäftsstelle in Weimar
Die Geschäftsstelle des Medienrates wird an der Bauhaus-Universität Weimar angesiedelt. Grundlage ist ein Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025. Der Reformstaatsvertrag sieht den Medienrat in § 26b als unabhängiges Sachverständigengremium vor. Seine Aufgabe: zu evaluieren, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag erfüllen.
Der Medienrat wurde durch den Reformstaatsvertrag als unabhängige Kontrollinstanz geschaffen. Er soll regelmäßig bewerten, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen, und Impulse für die Weiterentwicklung und Qualität des Angebots geben. Anders als die Aufsichtsgremien der einzelnen Rundfunkanstalten, die vor allem einzelne Angebote analysieren, blickt er anstaltsübergreifend auf das gesamte System. Eine regulatorische oder aufsichtsrechtliche Funktion hat er nicht: Er arbeitet analysierend, bewertend und beratend.
Seine Ergebnisse sollen in Berichte einfließen, ergänzt um Empfehlungen. Damit soll der Medienrat Transparenz, Qualität und Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken. Vorsitzende Nathalie Wappler beschreibt den Auftrag als Begleitung der Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch unabhängige Expertise und strategische Impulse – und als Beitrag zur Qualitätssicherung.
Das Gremium besteht aus sechs unabhängigen Sachverständigen: Nathalie Wappler, Vorsitzende und bis Ende April 2026 Direktorin des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF); Prof. Dr. Jeanette Hofmann, stellvertretende Vorsitzende und Direktorin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft; Prof. Dr. Anne Bartsch, Professorin für empirische Kommunikations- und Medienforschung an der Universität Leipzig; Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle, Rektor der Hochschule der Medien Stuttgart; Peter Müller, Bundesverfassungsrichter a. D. und Ministerpräsident a. D.; sowie Prof. Dr. Annika Sehl, Inhaberin des Lehrstuhls für Journalistik mit Schwerpunkt Medienstrukturen und Gesellschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.
Die Arbeit des Medienrates hat bereits begonnen: Am 14. April 2026 nahm er unter dem Vorsitz von Nathalie Wappler seine Arbeit auf. Am 11. Februar 2026 wurden die Experten und die Geschäftsstelle in einer gemeinsamen Mitteilung der Thüringer Staatskanzlei, der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und der Bauhaus-Universität Weimar vorgestellt. Am 15. August 2026 wurde außerdem mitgeteilt, dass Beatrice Sauerbrey die Geschäftsführung des Medienrates übernimmt.
Zwischen Webredaktion und Sitzungsmappe
Auf dem Schreibtisch der künftigen Sachbearbeitung landet einiges: Sitzungen und Veranstaltungen müssen administrativ und organisatorisch vorbereitet werden, die Website des Medienrates soll betreut und weiterentwickelt werden. Auch die digitale Kommunikation gehört dazu – einschließlich englischsprachiger, barrierefreier und in Leichter Sprache verfasster Inhalte. Wer morgens Medienberichte beobachtet und nachmittags die digitale Arbeitsorganisation der Geschäftsstelle pflegt, dürfte also nicht allzu sehr an starren Routinen hängen.
Zum Aufgabenbereich gehören außerdem das Monitoring der Medienberichterstattung zu relevanten Themen sowie die administrative Betreuung digitaler Arbeits-, Dokumenten- und Projektmanagement-Tools. Gesucht wird eine Person mit abgeschlossenem Hochschulstudium, etwa in Medien-, Kommunikations-, Politik- oder Sozialwissenschaften oder einem vergleichbaren Fach. Erfahrung mit administrativen Prozessen und Strukturen ist erwünscht, vorzugsweise im Hochschul- oder öffentlichen Bereich.
Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sind wichtig; Erfahrung in redaktioneller Textbearbeitung ist erwünscht. Kenntnisse in digitaler Kommunikation und Webredaktion, Erfahrung mit Recherche, Monitoring und strukturierter Informationsaufbereitung sowie praktische Erfahrung mit digitalen Arbeits-, Dokumenten- und Projektmanagement-Tools sind von Vorteil.
Die Universität erwartet eine selbstständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise, ausgeprägte Fähigkeiten im Projekt- und Aufgabenmanagement sowie analytisches, konzeptionelles und lösungsorientiertes Denken. Teamfähigkeit, Kommunikations- und Kooperationsstärke und ein sicheres Auftreten kommen hinzu. Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse werden vorausgesetzt, ebenso Verantwortungsbereitschaft, Selbstständigkeit und die Bereitschaft zur Weiterbildung. Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Selbstorganisation sollten hoch sein. Bei Veranstaltungen und öffentlichen Formaten kann auch Abend- und Wochenendarbeit anfallen.
Geboten werden die Mitarbeit beim Aufbau eines neuen Tätigkeitsfelds im Medien- und Medienpolitikbereich sowie vielseitige, eigenständige und verantwortungsvolle Aufgaben. Die Geschäftsstelle arbeitet in einem kleinen, engagierten Team mit kurzen Kommunikationswegen. Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und ein familienfreundliches Arbeitsumfeld gehören ebenso zum Angebot wie Gesundheitsförderung und Hochschulsport.
Der Arbeitsplatz liegt zentrumsnah, in der Nähe der UNESCO-Welterbestätten „Bauhaus Weimar“ und „Klassisches Weimar“. Die Vergütung reicht – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen – bis Entgeltgruppe 11 TV-L.
Reform mit Folgen für Radio, Fernsehen und Online
Der Reformstaatsvertrag tritt am 1. Dezember nach Zustimmung aller 16 Landesparlamente in Kraft. Ausgehandelt wurde er 2024 von den Landesregierungen. Er regelt Angebote von Fernsehen, Hörfunk und öffentlich-rechtlichen Online-Portalen, Senderstrukturen und Kostensenkungen sowie eine engere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Laut Ministerpräsident Alexander Schweitzer sollen öffentlich-rechtliche Medien digitaler, effizienter und interaktiver werden.
Die Vorbereitungen zur Umsetzung laufen seit Anfang 2025. Bei den Hörfunkwellen ist eine deutliche Reduzierung vorgesehen: von derzeit 70 auf 53 bis 2027. Digitalangebote und Spartenkanäle sollen gebündelt werden, die Inhalte aber erhalten bleiben; überprüft werden ihre Ausspielwege. Vorrangig sollen über DAB+ verbreitete Programme entfallen, außerdem sind länderübergreifende Zusammenlegungen geplant.
Terrestrisch wegfallen sollen unter anderem PULS, BR24live, BR Verkehr und BR Schlager, MDR Klassik, MDR Tweens und MDR Schlagerwelt, NDR Schlager, NDR Blue und NDR Info Spezial sowie WDR Event und WDR Die Maus. Junge Programme und Informationsprogramme im Südwesten sollen zusammenarbeiten. In der ARD-Audiothek entsteht ein Kinderprofil mit „Soundzonen“ für Vorschulkinder, Grundschüler und Pre-Teens. Für Schlagerfans ist eine digitale Schlagerwelt mit Livestreams, Webchannels, Genre-Streams, Abrufangeboten, Hitparaden und regionalen Inhalten vorgesehen.
Der MDR soll künftig Klassikinhalte zum bisherigen Angebot BR Klassik zuliefern. Klassikwellen sollen verstärkt Inhalte austauschen; zusätzlich entsteht eine Klassik-Plattform in der ARD-Audiothek. ARD und ZDF sollen ab 2027 gemeinsam nur noch zwei lineare Spartenkanäle mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation betreiben. Derzeit gibt es dafür vier: tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo. Welche zwei fortgeführt werden, verhandeln ARD und ZDF derzeit. Für jüngere Erwachsene soll es künftig nur noch ein gemeinsames Angebot geben. KiKA bleibt als Kinderangebot bestehen, funk als Angebot für junge Menschen.
Auch online verschieben sich die Spielregeln. Texte in öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten sind grundsätzlich nur noch zur Begleitung, Vertiefung oder Aktualisierung einer vorherigen Sendung zulässig. Als Bezug können Fernseh- und Radiosendungen sowie Inhalte digitaler Plattformen wie der ARD-Mediathek dienen. Die Online-Portale sollen überwiegend mit Bewegtbild oder Ton gestaltet werden; Videos, Audios und Sendungen rücken damit stärker in den Vordergrund. Parallel zum Inkrafttreten startet eine neue tagesschau-App in den App-Stores. Bestimmte Inhalte und Themen könnten dadurch in öffentlich-rechtlichen Nachrichtenangeboten nicht mehr oder erst deutlich später erscheinen. ARD-Vorsitz
