In Halle gehen in den kommenden Jahren durchschnittlich rund 1.690 Beschäftigte pro Jahr in Rente. Bis 2035 sollen insgesamt etwa 52.800 Menschen im Ruhestand sein. Grundlage sind Berechnungen des Pestel-Instituts, auf die sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beruft. Die Entwicklung dürfte auch an der Uni Halle und in ihrem Umfeld aufmerksam verfolgt werden: Die Frage, wann und unter welchen Bedingungen der Ruhestand beginnt, betrifft viele Beschäftigte direkt.

Die NGG warnt vor Verunsicherung durch die geplante Rentenreform der Bundesregierung. Besonders betroffen seien Menschen, die kurz vor 45 Beitragsjahren stehen oder diese bereits erreicht haben. Sie befürchten laut Gewerkschaft Abschläge und spürbare Renteneinbußen, wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden. NGG-Regionsgeschäftsführer Christian Ullmann sagt, Menschen mit frühem Berufseinstieg dürften dafür nicht benachteiligt werden.

NGG fordert Rente ohne Abschläge nach 45 Jahren

Die Gewerkschaft verlangt eine abschlagsfreie gesetzliche Rente nach 45 Beitragsjahren. Viele Menschen mit langen Erwerbsbiografien seien keine Spitzenverdiener und auf eine verlässliche, ungekürzte gesetzliche Rente angewiesen. Das betreffe unter anderem Beschäftigte in der Lebensmittelproduktion, in Bäckereien, Kantinen und Restaurants in Halle.

Die Bundesregierung dürfe die Lebensleistung langjährig Versicherter bei der Rentenreform nicht vernachlässigen, warnt die NGG. CDU/CSU und SPD fordert sie auf, die Reform sozial auszugestalten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt die Gewerkschaft ab. Körperlich belastete Beschäftigte könnten nicht beliebig länger arbeiten; für sie wäre ein höheres Renteneintrittsalter faktisch eine Rentenkürzung.

Wie groß die Gruppe der Menschen mit langen Beitragszeiten ist, zeigen Zahlen aus Sachsen-Anhalt: Ende des vergangenen Jahres bezogen knapp 241.000 Männer eine gesetzliche Altersrente. Rund 121.900 von ihnen hatten mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Von knapp 298.000 Frauen mit gesetzlicher Altersrente kamen rund 69.400 auf mindestens 45 Beitragsjahre. Nach Angaben der NGG stammen die Zahlen aus Daten der Deutschen Rentenversicherung.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Was bisher vorgeschlagen ist – und was noch nicht gilt

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat 33 Vorschläge für eine Rentenreform vorgelegt. Union und SPD hatten angekündigt, die Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Noch ist das allerdings kein geltendes Recht. Bis zur Verabschiedung entsprechender Gesetze gilt ausschließlich das aktuelle Rentenrecht.

Zeitpunkt und Umfang einer möglichen Umsetzung sind offen. Die Deutsche Rentenversicherung kann dazu derzeit keine Auskunft geben. Für Versicherte maßgeblich sind die Regeln, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gelten. Ein vorgezogener Rentenantrag kann keine heutige Rechtslage für die Zukunft sichern; Leistungen, die noch nicht gesetzlich geregelt sind, können nicht beantragt werden. Renten können grundsätzlich höchstens ein Jahr vor Rentenbeginn beantragt werden.

Nach den Vorschlägen soll ab 2031 das reguläre Rentenalter an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt diese um ein Jahr, sollen acht Monate auf die Erwerbsphase und vier Monate auf die Rentenphase entfallen. Bei gleichbleibender Lebenserwartung bliebe das Rentenalter unverändert. Nach derzeitigen Annahmen des Statistischen Bundesamtes könnte die Regelaltersgrenze innerhalb von zehn Jahren von 67 auf 67,5 Jahre steigen.

Nach geltendem Recht steigt das reguläre Rentenalter noch bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre; das gilt erstmals für den Jahrgang 1964. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren soll nach den Reformvorschlägen abgeschafft werden. Ein vorgezogener Rentenbeginn wäre künftig grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich. Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 Jahre steigen und später parallel zur Regelaltersgrenze weiter angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster von drei Jahren soll trotz steigender Regelaltersgrenze erhalten bleiben.

Die derzeitigen Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn sollen regelmäßig überprüft werden. Gleiches gilt für die Zuschläge bei aufgeschobenem Rentenbeginn. In die Prüfung könnten unter anderem Lebenserwartung, gesetzliche Altersgrenzen und das tatsächliche Renteneintrittsverhalten einfließen.

Härtefälle, Rentenanpassung und Grundsicherung

Für rentennahe Versicherte mit gesundheitlichen Problemen soll der Zugang zu einer Rente erleichtert werden. Bei der Prüfung einer Erwerbsminderung könnte künftig auch eine individuelle Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf berücksichtigt werden. Bei nachgewiesener dauerhafter Berufsunfähigkeit soll ein abschlagsfreier Rentenbeginn bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter möglich sein; weitere drei Jahre vorzeitiger Rentenbeginn sollen mit Abschlägen offenstehen. Voraussetzung wären 35 Versicherungsjahre.

Für diese Altersgruppe soll auf Neu- und Anpassungsqualifizierungen verzichtet werden. Zugleich sollen Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden, damit Menschen länger arbeiten können. Das Prinzip „Prävention vor Reha“ soll gestärkt werden. Menschen mit Erwerbsminderungsrente sollen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit stärker unterstützt werden.

Nach 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder angewendet und leicht verstärkt werden. Er dämpft Rentensteigerungen, wenn die Zahl der Rentenbeziehenden schneller wächst als die Zahl der Beitragszahlenden. Die Rentenhöhe soll weiterhin der Lohnentwicklung folgen, der Anstieg könnte aber stärker gebremst werden. Eine Schutzklausel soll weiterhin Rentenkürzungen verhindern.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Freibeträge für gesetzliche Renten vorgesehen. Menschen mit langjähriger Beitragszahlung sollen dadurch ein höheres verfügbares Einkommen haben als Personen ohne oder mit wenigen Beitragsjahren. Die bis Ende 2026 ausgesetzte Möglichkeit, Langzeitarbeitslose zu einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen zu verpflichten, soll abgeschafft werden.

Die NGG kritisiert zugleich die geplante Kapitalrente. Die gesetzliche Rente müsse verlässlich bleiben und dürfe nicht von den Risiken der Finanzmärkte abhängen. Außerdem fordert die Gewerkschaft, das Rentenniveau weiterhin an die Lohnentwicklung zu koppeln.

Kapitalbaustein, weitere Gruppen und Arbeit im Alter

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente soll nach den Vorschlägen durch einen verpflichtenden kapitalgedeckten Baustein ergänzt werden. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitragssatz von 2 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte tragen. Die Einführung soll möglichst ab 2028 schrittweise erfolgen, mit jährlichen Erhöhungen von 0,5 Prozentpunkten.

Versicherte sollen zwischen zertifizierten Anbietern wählen können. Alternativ soll ein öffentlicher Fonds mit niedrigen Verwaltungskosten zur Verfügung stehen. Die Auszahlung soll lebenslang erfolgen, während das Umlageverfahren das Kernelement der gesetzlichen Rente bleibt. Als Vorbild wird Schweden genannt, wo 2,5 Prozent der staatlichen Rentenbeiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Für rentennahe Versicherte soll ein steuerfinanzierter Zuschlag sicherstellen, dass das Rentenniveau bei Renteneintritt mindestens 48 Prozent beträgt. Diese Übergangsregelung soll von 2032 bis Mitte der 2040er-Jahre gelten.

Langfristig ist eine Erwerbstätigenversicherung vorgesehen, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Zunächst sollen insbesondere Selbstständige einbezogen werden. Versicherungspflichtig wären neu aufgenommene Selbstständige ohne anderweitige verpflichtende Altersvorsorge; bereits Selbstständige sollen ein Befreiungsrecht erhalten. Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften könnten ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Beamte sollen zunächst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen jedoch wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, etwa bei Regelaltersgrenze und Anpassungen. Bund und Länder sollen ausreichende Rücklagen für künftige Pensionen bilden. Der Beamtenstatus soll künftig vor allem Personen mit hoheitlichen Aufgaben vorbehalten bleiben.

Auch Minijobs stehen zur Debatte: Beschäftigte sollen sich künftig nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs soll grundsätzlich abgeschafft werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Sozialabgaben