Landarztquote: Medizinstudium mit Vertrag für zehn Jahre Versorgung auf dem Land
Im ersten Semester Medizin in Heidelberg beginnt für Martin Nguyen aus Winterbach nicht nur ein Studium, sondern ein langfristiger beruflicher Weg. Der 20-Jährige wurde über die seit 2021 bestehende Landarztquote zugelassen. 75 Studienplätze der Humanmedizin vergibt Baden-Württemberg jährlich über dieses Verfahren – zuletzt waren es ebenfalls 75.
Nguyen verpflichtet sich, nach Abschluss seiner Ausbildung zehn Jahre lang als Arzt dort zu arbeiten, wo er gebraucht wird. Konkret bedeutet das: Erst folgt eine fachärztliche Weiterbildung, die zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigt. Danach arbeitet er zehn Jahre als Hausarzt in einem hausärztlich unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet. Wenn diese Verpflichtung erfüllt ist, wird Nguyen über 40 Jahre alt sein. Trotzdem ist er überzeugt, dass der eingeschlagene Weg für ihn und Familien geeignet ist.
Ein Studienplatz mit Vertrag
Das Verfahren läuft in Baden-Württemberg jeweils zum Wintersemester. Rechtsgrundlage ist das baden-württembergische Landarztgesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs. Bewerberinnen und Bewerber schließen dafür einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Landesregierung will damit das hausärztliche Versorgungsniveau verbessern und die medizinische Versorgung im Land flächendeckend sichern.
Wer sich für das Wintersemester 2026/2027 bewerben wollte, musste den Antrag vom 1. bis 31. März 2026 ausschließlich über das Bewerbungsportal einreichen. Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag stehen auf der Website „THE LÄNDARZT“.
Die Quote soll eine Lücke schließen, die vielerorts längst spürbar ist: In ländlichen Regionen finden Ärzte nach ihrer Berufsaufgabe häufig keine Nachfolger. Viele junge Mediziner zieht es eher in größere Städte oder an Krankenhäuser im urbanen Umfeld. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung prognostiziert bis 2030 eine moderat steigende Nachfrage nach ärztlicher Versorgung – bei gleichzeitig sinkendem ärztlichem Angebot. Besonders betroffen sind Hausärzte und fachärztliche Grundversorger.
Mehrere Länder, unterschiedliche Regeln
Die Landarztquote ist ein Instrument mehrerer deutscher Bundesländer gegen den Mangel an Haus- und Fachärzten in ländlichen Regionen. Ein festgelegter Anteil der Medizinstudienplätze wird unabhängig von der regulären Zulassungsbeschränkung vergeben. Nach dem Studium verpflichten sich die Bewerber vertraglich, als Allgemeinmediziner oder Facharzt im jeweiligen Bundesland und in einer ländlichen Region tätig zu werden – angestellt oder als niedergelassener Arzt.
Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland: Der Beschluss fiel im Dezember 2018, wirksam wurde die Quote zum Wintersemester 2019/20. Rund 8 Prozent der Medizinstudienplätze laufen dort über dieses Verfahren; im ersten Jahr waren es 364 Plätze. Zum Zeitpunkt des zugrunde liegenden Artikels hatten insgesamt 11 Bundesländer eine Landarztquote eingeführt.
- Bayern: Grundlage ist das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz vom 23. Dezember 2019. Bis zu 8 Prozent der jährlich an bayerischen Fakultäten verfügbaren Medizinstudienplätze sind für Landarztbewerber vorgesehen, weitere 1,8 Prozent für Bewerber für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Vertragsstrafe beträgt 250.000 Euro.
- Baden-Württemberg: Das Landarztgesetz stammt vom 4. Februar 2021. Seit dem Wintersemester 2021/22 werden jährlich 75 Humanmedizin-Studienplätze über die Quote vergeben. Die Vertragsstrafe beträgt 250.000 Euro.
- Hessen: Das Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde am 3. Februar 2022 beschlossen. Ab dem Wintersemester 2023/24 werden etwa 8 Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerber vergeben, die sich für eine Tätigkeit als Landarzt oder im öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichten.
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Landarztgesetz wurde am 3. Februar 2020 verabschiedet. Die Quote gilt seit dem Wintersemester 2021/22 an den Universitäten Greifswald und Rostock. Ab dem Wintersemester 2023/24 werden mindestens 60 Studienplätze vergeben; die Vertragsstrafe liegt bei 250.000 Euro.
- Niedersachsen: Die Landarztquote beruht auf einer 2022 geänderten Regelung zur Übertragung staatlicher Aufgaben auf Heilberufskammern. Eine konkrete Quote oder Zahl von Studienplätzen wird im Artikel nicht genannt.
- Rheinland-Pfalz: Grundlage ist das Landesgesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen vom 26. September 2019. Von 430 Medizinstudienplätzen sollen 7,8 Prozent außerhalb des Numerus-clausus-Verfahrens vergeben werden: 6,5 Prozent für die Landarztverpflichtung und 1,5 Prozent für eine vertragliche Verpflichtung im öffentlichen Gesundheitsdienst. Vertragsstrafe: 250.000 Euro.
- Saarland: Das Gesetz stammt vom 13. Mai 2020. Seit dem Wintersemester 2020/21 werden bis zu 7,8 Prozent der Humanmedizin-Studienplätze an der Universität des Saarlandes über die Quote vergeben. Die Vertragsstrafe beträgt 250.000 Euro.
- Sachsen: Das Sächsische Landarztgesetz wurde am 30. September 2021 verabschiedet. Seit dem Wintersemester 2022/23 stehen an den Universitäten Leipzig und Dresden 6,5 Prozent der Studienplätze zur Verfügung – das entspricht 40 Studienplätzen. Vertragsstrafe: 250.000 Euro.
- Sachsen-Anhalt: Rechtsgrundlage ist das Land- und Amtsarztgesetz vom 29. Oktober 2019. 5 Prozent der Medizinstudienplätze in Halle und Magdeburg werden in einem besonderen Verfahren vergeben.
- Thüringen: Ab dem Wintersemester 2024/25 sollen 10 Prozent der derzeit jährlich 300 Studienplätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena über die Landarztquote vergeben werden. Die Vertragsstrafe beträgt 250.000 Euro.
Die lange Strecke bis zur Landarztpraxis
Die Sache hat allerdings einen langen Atem. Wegen der Ausbildungsdauer wirkt die Quote voraussichtlich erst nach etwa acht bis zehn Jahren. Für Martin Nguyen ist der Zeithorizont greifbar: Nach Studium, Weiterbildung und Verpflichtungszeit wird er über 40 sein.
Der Hartmannbund steht dem Modell skeptisch gegenüber. Eine langfristige Bindung an eine Region könne bis etwa zum 40. Lebensjahr reichen. Dazu kommt, dass sich die Entscheidung für eine Fachrichtung häufig erst gegen Ende des Studiums oder während der Weiterbildung herauskristallisiert. Auch die Familiengründung im Alter von 20 bis 40 Jahren könne durch die Verpflichtungszeit beeinflusst werden.
Wer die vertragliche Verpflichtung nicht einhält, muss mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen, die annähernd den Ausbildungskosten entspricht. In mehreren Ländern sind 250.000 Euro vorgesehen. Das klingt nicht nach einer Kleinigkeit, eher nach einem ziemlich schweren Rucksack für den Start ins Berufsleben.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen begrüßen die Landarztquote grundsätzlich. Sie sehen darin einen zusätzlichen Baustein gegen den Hausärztemangel, aber keine alleinige Lösung. Ergänzend gibt es weitere Maßnahmen, etwa staatliche Zuschüsse zur Einrichtung von Arztpraxen. Währenddessen beginnt in Heidelberg für Nguyen das Studium – mit vielen Lehrveranstaltungen, Prüfungen und einem Vertrag, der weit über den Hörsaal hinausreicht.
