BAföG-Wohnpauschale reicht in 82 Hochschulstädten nicht für die Miete
An der TU Dortmund liegt die Kaltmiete für eine 40-Quadratmeter-Wohnung im Bestand laut einer Untersuchung bei 333 Euro. Das entspricht rund 34 Prozent des BAföG-Höchstsatzes von 992 Euro. Für Studierende klingt das erst einmal vergleichsweise entspannt – bis Strom, Internet, Lebensmittel und der Rest des Monats dazukommen.
Das Immobilienportal immowelt hat am 1. September 2026 die Angebotsmieten für 40-Quadratmeter-Bestandswohnungen aus den 1990er-Jahren mit der BAföG-Wohnpauschale von 380 Euro und dem BAföG-Höchstsatz verglichen. Die Mietwerte wurden mit hedonischen Verfahren berechnet und beziehen sich auf Nettokaltmieten bei Neuvermietung. In 82 von 138 untersuchten Hochschulstädten liegt die Miete bereits über der Wohnpauschale.
In München bleibt vom BAföG kaum Luft
Am teuersten ist München: 862 Euro Kaltmiete werden dort fällig, also 87 Prozent des BAföG-Höchstsatzes. Frankfurt am Main kommt auf 681 Euro beziehungsweise 69 Prozent, Stuttgart auf 608 Euro und 61 Prozent. Berlin erreicht 59 Prozent, Düsseldorf 57 Prozent, Hamburg und Köln jeweils 56 Prozent.
Heidelberg liegt bei 534 Euro und 54 Prozent, Konstanz bei 532 Euro und ebenfalls 54 Prozent. Wer dort den Höchstsatz erhält, muss trotzdem noch ziemlich genau hinschauen, wo das Geld bleibt. Und den Höchstsatz bekommen eben nicht alle Studierenden. Viele sind zusätzlich auf einen Nebenjob oder familiäre Unterstützung angewiesen.
Deutlich günstiger fällt der Vergleich in Chemnitz aus. Dort kostet die untersuchte Wohnung 234 Euro, das sind 24 Prozent des Höchstsatzes. Chemnitz ist damit die günstigste Stadt im Vergleich; die TU Chemnitz liegt preislich klar vor den anderen genannten Hochschulstandorten. In Bochum werden 332 Euro fällig, rund 34 Prozent des Höchstsatzes, an der Ruhr-Universität Bochum. Dortmund folgt mit 333 Euro und rund 34 Prozent an der TU Dortmund. Halle kommt auf 349 Euro und 35 Prozent an der Martin-Luther-Universität.
In Chemnitz, Halle, Bochum und Dortmund liegt die Miete damit unter der Wohnpauschale. Das heißt allerdings nicht automatisch, dass das WG-Zimmer gemütlich, zentral oder frisch saniert ist. Die Zahlen beschreiben Angebotsmieten für 40-Quadratmeter-Wohnungen bei Neuvermietung – die tatsächlichen Kosten vor Ort können abweichen.
380 Euro sind eine Pauschale, kein Mietversprechen
Die BAföG-Wohnpauschale beträgt für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, 380 Euro monatlich. Dieser Stand gilt für das Wintersemester 2025/26. Die Pauschale ist Teil des regulären BAföG-Bedarfssatzes und muss nicht separat beantragt werden. Ob die Wohnung 300, 500 oder 800 Euro kostet, verändert den Betrag nicht.
Wer bei den Eltern wohnt, erhält in der Regel keine oder nur eine reduzierte Wohnpauschale. Grundsätzlich kann sie Studierenden und Auszubildenden zustehen, die in einer eigenen Wohnung, einer WG oder einem Studentenwohnheim leben. Daneben gelten die allgemeinen BAföG-Voraussetzungen: das eigene Einkommen und Vermögen, das Einkommen der Eltern oder des Ehe- beziehungsweise Lebenspartners, die Staatsangehörigkeit und die Ausbildungsart.
Liegt die Miete über den 380 Euro, muss die Differenz aus dem übrigen BAföG, einem Nebenjob oder familiärer Unterstützung kommen. Der Höchstsatz von 992 Euro sollte deshalb nicht einfach vorausgesetzt werden – das wäre in vielen Haushalten eine ziemlich teure Überraschung.
Für den Antrag ist meist das BAföG-Amt des Studentenwerks der Hochschule zuständig. Die Wohnsituation wird im regulären BAföG-Antrag angegeben; typischerweise werden Formblatt 1, Formblatt 3 und je nach Situation weitere Formblätter benötigt. Ein Mietvertrag oder eine Wohnheimbescheinigung weist nach, dass man nicht bei den Eltern wohnt. Der Antrag sollte möglichst vor Semesterbeginn rausgehen. Rückwirkend ist eine Zahlung höchstens ab dem Beginn des Monats möglich, in dem der Antrag eingegangen ist.
Auf den Schreibtisch gehören neben den BAföG-Formularen die Immatrikulationsbescheinigung, der Mietvertrag oder die Wohnheimplatzbescheinigung, Einkommensnachweise der antragstellenden Person, der Eltern sowie gegebenenfalls des Ehe- oder Lebenspartners. Dazu kommen Kontoauszüge und weitere Vermögensnachweise sowie der Krankenversicherungsnachweis. Eine vollständige Einreichung kann die Bearbeitung beschleunigen; die Studentenwerke beraten und helfen beim Antrag.
Sachsen liegt vorn, München zieht Bayern nach oben
Auch beim Blick auf die Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede. Sachsen ist mit durchschnittlich 29 Prozent des BAföG-Höchstsatzes für die Miete das günstigste Flächenland. Bayern kommt auf 47 Prozent, Hessen und Baden-Württemberg jeweils auf 46 Prozent. Der bayerische Durchschnitt wird stark durch München beeinflusst.
In Nürnberg entsprechen die Mietkosten 49 Prozent des Höchstsatzes, in Bamberg 41 Prozent. Für die Wahl des Studienorts lohnt sich deshalb ein Blick auf die Wohnkosten – nicht erst, wenn die erste Monatsmiete fällig ist und im Kühlschrank nur noch Senf steht.
Die Untersuchung bezieht sich auf Neuvermietungen und nicht auf jeden bestehenden Mietvertrag. Gerade in WGs, Studentenwohnheimen oder bei älteren Verträgen können die tatsächlichen Kosten anders aussehen. Trotzdem bleibt die Richtung klar: Wo die Miete über der Wohnpauschale liegt, muss der Rest irgendwoher kommen.
Ausland, Wohngeld und die nächste BAföG-Reform
Für ein Auslandsstudium gelten besondere Regelungen. Mögliche Auslandszuschläge können höhere Wohnkosten berücksichtigen. Zuständig ist ein bundesweit bestimmtes Auslands-BAföG-Amt. Kindergeld wird in der Regel nicht als Einkommen angerechnet und beeinflusst den BAföG-Anspruch normalerweise nicht; Nachweise zu Kindern und Betreuung können dennoch erforderlich sein.
BAföG-Empfänger haben grundsätzlich keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld, weil die Wohnkosten bereits im BAföG berücksichtigt werden. Ausnahmen können bestehen, wenn Haushaltsmitglieder – etwa ein nicht studierender Partner oder Kinder – selbst keinen BAföG-Anspruch haben. Der Antrag läuft dann über die örtliche Wohngeldstelle.
BAföG-Leistungen einschließlich der Wohnpauschale sind vollständig steuerfrei. Das gilt laut den vorliegenden Angaben sowohl für Zuschuss- als auch für Darlehensanteile.
Der Bildungsweg junger Menschen soll unabhängig vom Einkommen der Eltern sein; die Reform des BAföG soll unterschiedliche Bildungs- und Karrierewege weiterhin verlässlich fördern. Nach erfolgreicher parlamentarischer Beratung sollen erste Änderungen ab dem 1. April 2027 gelten. Das BAföG bleibt dabei die zentrale gesetzliche Unterstützung für die Finanzierung akademischer und schulischer Ausbildungen.
Die Förderung richtet sich nach dem Grundbedarf, der Wohnkostenpauschale, Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem anrechenbaren eigenen Einkommen und Vermögen. Auch das Einkommen der Eltern sowie von Ehe- oder Lebenspartnern zählt. Einkommen und Vermögen werden allerdings erst oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet und können dann die Förderung verringern. Besonders finanzschwache junge Menschen erhalten einmalig 1.000 Euro Studienstarthilfe als Vollzuschuss.
Nach dem geplanten 30. BAföG-Änderungsgesetz soll die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studierende soll zum Wintersemester 2027/28 von 475 auf 503 Euro wachsen und zum Sommersemester 2029, ab dem 1. April 2029, auf 563 Euro steigen. Das Schüler-BAföG wird proportional angehoben.
Die Freibeträge für Einkommen der Eltern sowie von Ehe- und Lebenspartnern sollen ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Sozialpauschalen und Höchstbeträge zur Berücksichtigung von Sozialversicherungskosten werden an die aktuellen Beitragssätze angepasst, außerdem sollen die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen.
Auch beim Papierkram ist Bewegung angekündigt: BAföG-Anträge sollen – abgesehen von einzelnen Härtefällen – vollständig über BAföG-Digital laufen. Hilfetexte, Vorauswahleinstellungen und Vollständigkeitsprüfungen sollen die Antragstellung erleichtern. Eine medienbruchfreie Datenübernahme in den BAföG-Ämtern soll die
