Am 29. September 2026 ist die geplante Rentenreform noch kein geltendes Recht – und trotzdem sorgt sie längst für Streit. 46 Ökonomen warnen die Bundesregierung davor, das ausgehandelte Paket erneut aufzuschnüren. Nur das vollständige Reformpaket könne die notwendige Wirkung entfalten, heißt es in einem Aufruf, über den das „Handelsblatt“ und das ZDF berichten.

Die Unterzeichner verstehen die Vorschläge der Rentenkommission als zusammenhängendes Maßnahmenbündel. Es soll die Alterssicherung verlässlicher, finanzierbar und sozialpolitisch zielgenauer machen. Wer einzelne Bausteine streiche, müsse einen gleichwertigen Ersatz vorlegen. Sonst drohe das Konzept auseinanderzufallen – und die wachsenden Probleme würden weiter auf die jüngere Generation verschoben.

Streit um die „Rente mit 63“

Besonders deutlich wenden sich die Ökonomen gegen eine Beibehaltung oder weitgehende Abschwächung der geplanten Abschaffung der „Rente mit 63“. Die abschlagsfreie Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren sei eine kostspielige staatliche Sonderleistung. Überdurchschnittlich häufig profitierten davon Männer, Besserverdienende und gesundheitlich weniger belastete Beschäftigte.

Gezielter unterstützt werden sollten nach ihrer Auffassung Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können oder trotz langer Erwerbsbiografien nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Eine nur teilweise Umsetzung der Reform würde ihre Wirkung beeinträchtigen, warnen die 46 Fachleute.

Initiiert wurde der Aufruf von Monika Schnitzer, der Vorsitzenden des Sachverständigenrats, dem Wirtschaftsweisen Martin Werding, Jörg Rocholl, dem Präsidenten der ESMT Berlin, sowie Constanze Janda, der Rektorin der Universität Speyer. Zu den weiteren Unterzeichnern gehören unter anderem Gabriel Felbermayr, Ulrike Malmendier, Clemens Fuest, Moritz Schularick, Michael Hüther und Bert Rürup.

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Hintergrund sind wachsende Zweifel innerhalb der Regierungsparteien. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte im Frühsommer 33 Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels vorgelegt. Vertreter von CDU, CSU und SPD hatten sich auf die Empfehlungen verständigt. Nach den jüngsten Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gerieten vor allem die Pläne zur Abschaffung der „Rente mit 63“ wieder unter Druck.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält bislang an den Vorschlägen fest. SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas fordert inzwischen längere Übergangsfristen und Ausnahmen. Die Ökonomen wollen den ausgehandelten Kompromiss dagegen nicht noch einmal zur Disposition stellen.

Was sich beim Rentenalter ändern könnte

Die 33 Maßnahmen sind weitreichend. Ab 2031 soll sich das reguläre Rentenalter an der Entwicklung der Lebenserwartung orientieren. Steigt sie um ein Jahr, sollen acht Monate auf die Erwerbsphase und vier Monate auf die Rentenphase entfallen. Bei unveränderter Lebenserwartung bliebe das Rentenalter konstant; die Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden. Nach aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamtes könnte die Regelaltersgrenze bis 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen.

Bis 2031 steigt das reguläre Rentenalter ohnehin noch auf 67 Jahre. Das gilt erstmals für den Jahrgang 1964. Vorgesehen ist außerdem, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Bislang können Versicherte mit 45 Beitragsjahren bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Künftig soll ein vorgezogener Rentenbeginn grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein.

Die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 Jahre steigen und später parallel zur Regelaltersgrenze weiter angehoben werden. Das mögliche Renteneintrittsfenster soll drei Jahre betragen. Die derzeitigen Abschläge von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat sowie Zuschläge bei einem aufgeschobenen Rentenbeginn sollen regelmäßig überprüft werden. In die Berechnung sollen unter anderem Lebenserwartung, gesetzliche Altersgrenzen und das tatsächliche Renteneintrittsverhalten einfließen.

Härtefälle, Rentenformel und Grundsicherung

Für rentennahe Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Bei der Prüfung einer Erwerbsminderung soll in den letzten Jahren vor dem regulären Rentenalter auch eine berufliche Leistungseinschränkung berücksichtigt werden. Wer den langjährig ausgeübten Beruf nachweislich nicht mehr ausüben kann, soll bei 35 Versicherungsjahren zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn abschlagsfrei und weitere drei Jahre vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen können.

Für diese Altersgruppe sollen keine Neu- oder Anpassungsqualifizierungen verlangt werden. Gleichzeitig sollen Präventionsmaßnahmen ausgebaut und das Prinzip „Prävention vor Reha“ gestärkt werden. Menschen mit Erwerbsminderungsrente sollen bei der Wiederaufnahme einer Beschäftigung mehr Unterstützung erhalten.

Nach 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel wieder aktiviert und leicht verstärkt werden. Er dämpft Rentenerhöhungen, wenn die Zahl der Rentner schneller wächst als die Zahl der Beitragszahlenden. Die Rentenhöhe soll sich weiterhin an der Lohnentwicklung orientieren; eine Schutzklausel soll verhindern, dass Renten gekürzt werden.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Freibeträge für gesetzliche Renten geplant. Menschen mit langjähriger Beitragszahlung und niedriger Rente sollen dadurch mehr verfügbares Einkommen haben als Personen ohne entsprechende Beitragszeiten. Derzeit zählt die gesetzliche Rente bei der Berechnung der Grundsicherung als Einkommen.

Die bis Ende 2026 ausgesetzte Möglichkeit, Langzeitarbeitslose zu einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen zu verpflichten, soll abgeschafft werden. Das klingt nach einem Detail, dürfte für Betroffene aber einen gewaltigen Unterschied machen.

Kapital, Selbstständige und Minijobs

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente soll durch einen verpflichtenden kapitalgedeckten Baustein ergänzt werden. Dafür ist ein zusätzlicher Beitragssatz von 2 Prozent vorgesehen, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte tragen sollen. Die Einführung könnte möglichst ab 2028 schrittweise erfolgen, mit jährlichen Erhöhungen von 0,5 Prozentpunkten.

Versicherte sollen zwischen zertifizierten Anbietern wählen können. Alternativ wäre ein öffentlicher Fonds mit niedrigen Verwaltungskosten möglich. Die Leistungen sollen lebenslang ausgezahlt werden, während das Umlageverfahren das zentrale Element der gesetzlichen Rente bleibt. Als Vorbild dient Schweden, wo 2,5 Prozent der staatlichen Rentenbeiträge kapitalgedeckt am Aktienmarkt angelegt werden.

Für rentennahe Jahrgänge soll ein steuerfinanzierter Zuschlag sicherstellen, dass das Rentenniveau beim Renteneintritt mindestens 48 Prozent beträgt. Diese Übergangsregelung soll von 2032 bis Mitte der 2040er-Jahre gelten.

Langfristig ist eine Erwerbstätigenversicherung vorgesehen, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Zunächst sollen insbesondere Selbstständige einbezogen werden: Neu beginnende Selbstständige ohne anderweitige obligatorische Absicherung sollen versicherungspflichtig werden. Bereits Selbstständige sollen grundsätzlich einbezogen werden, aber ein Befreiungsrecht erhalten.

Auch Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften könnten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Beamte sollen zunächst nicht dazugehören. Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen aber wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, etwa beim Rentenalter und bei Rentenanpassungen. Bund und Länder sollen ausreichende Rücklagen für künftige Pensionen bilden; der Beamtenstatus soll stärker auf Personen mit hoheitlichen Aufgaben begrenzt werden.

Minijobber sollen sich künftig nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus der Minijobs soll grundsätzlich entfallen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Sozialabgaben jeweils zur Hälfte tragen. Für Schülerinnen und Schüler ist eine Ausnahme vorgesehen.

Vorsorge, Altersteilzeit und offene Fragen

Langfristig soll das gesamte Alterssicherungsniveau 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Die betriebliche Altersvorsorge soll nahezu flächendeckend verbreitet werden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sollen dafür konkrete