Das Bremer Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Bremen muss Plakate und Online-Beiträge mit der Bezeichnung „Studierenden-Intifada“ sofort entfernen. Nach Ansicht des Gerichts können solche Parolen jüdische Studentinnen und Studenten einschüchtern und ausgrenzen.

Die Entscheidung fiel im Eilverfahren am 27. Oktober 2026. Betroffen waren Werbemittel für die Veranstaltung „Keine Forschung für Völkermörder“, die auf Instagram und der Website des AStA veröffentlicht worden waren. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 7 V 3094/26.

Student klagte gegen die eigene Vertretung

Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Jurastudenten. Beschwerden beim AStA und bei der Universität waren erfolglos geblieben, danach zog er vor Gericht. Als Pflichtmitglied der Studierendenschaft wandte er sich gegen die Verwendung der Parole durch seine eigene Studierendenvertretung.

Das Gericht sah gewichtige Gründe dafür, dass der AStA mit dem Slogan sein hochschulpolitisches Mandat überschritten haben könnte. Auf jüdische Studierende könne die Formulierung „eine erheblich einschüchternde Wirkung und faktische Ausschließung vom hochschulpolitischen Diskurs“ haben.

Unterstützt wurde der Student vom Verband Jüdischer Studierender Nord (VJSNord). Die Beratungsstelle OFEK begleitete das Verfahren juristisch und fachlich. Beide Organisationen legten eine Stellungnahme vor, auf die das Gericht ausdrücklich Bezug nahm.

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Nach der Entscheidung sagte der Student, der Beschluss biete jüdischen, israelischen und solidarischen Menschen ein gerichtliches Argument gegen Aufrufe zur „Intifada“. Nach Angaben des VJSNord habe das Engagement des nichtjüdischen Studenten gezeigt, dass Widerspruch gegen solche Slogans möglich und notwendig sei. Der Verband forderte die Universität auf, den Schutz jüdischer Studierender und deren gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen.

Was der Begriff bedeutet

„Intifada“ bezeichnete in der Vergangenheit palästinensische Aufstände gegen die israelische Besatzung in den Palästinensergebieten. Das arabische Wort bedeutet „etwas abschütteln“.

OFEK-Justiziarin Alexandra Wichmann erklärte, die Entscheidung gehe über den Einzelfall hinaus. Bei Aufrufen dieser Art müsse neben der Strafbarkeit auch eine mögliche diskriminierende Wirkung auf jüdische Hochschulmitglieder berücksichtigt werden.

Den Antrag des Studenten, die beworbene Veranstaltung zu verbieten, lehnte das Gericht allerdings ab. Dafür sah es keinen Anlass. Entfernt werden müssen nach der Eilentscheidung trotzdem die Plakate und Online-Beiträge.

Hochschulen unter Druck

Der Fall aus Bremen steht in einem größeren Zusammenhang. Als Beispiele für Antisemitismus an deutschen Hochschulen werden auch Vorfälle an der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin genannt. Besetzte Hörsäle, offene Anfeindungen und eine feindselige Atmosphäre gegenüber jüdischen Studierenden gingen demnach teilweise mit physischer Gewalt einher.

Seit dem 7. Oktober 2023 habe sich die Situation jüdischer Studierender an deutschen Hochschulen verschärft. Einige berichteten, von Kommilitonen für das Verhalten Israels verantwortlich gemacht worden zu sein. Aus Angst zögen sie sich aus dem Campusleben zurück. An Protesten und Hörsaalbesetzungen hätten zudem zahlreiche nicht eingeschriebene Personen teilgenommen, weshalb eine systematische Einflussnahme externer Vereinigungen im Raum stehe.

Die Verantwortung für die Bekämpfung von Antisemitismus liege bei der Politik, den Hochschulleitungen und den Studierenden. Hochschulen seien Orte des intellektuellen Austauschs und hätten deshalb eine besondere Verantwortung für gesellschaftliche Wertebildung. Vielen Universitäten fehlten allerdings klare Strukturen für einen konsequenten Umgang mit Antisemitismus.

ELNET begrüßt einen angekündigten gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen. Zugleich soll der Antrag freie Diskursräume sichern.

Im Rahmen der Konferenz „Actions Matter – THE SUMMIT“ entwickelte ELNET einen „Action Plan“ gegen Antisemitismus an Hochschulen. Vorgeschlagen werden unter anderem Antisemitismus-Beauftragte, die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus, Bildungsangebote zur Sensibilisierung von Hochschulpersonal und Studierenden sowie die systematische Erfassung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle. Die dokumentierten Daten sollen als Grundlage für gezielte Maßnahmen dienen.