Brosius-Gersdorf: Wie eine gescheiterte Richterwahl das Vertrauen in Karlsruhe erschüttert
An der Universität Hamburg steht heute, am 4. Oktober 2026, ein Buch im Mittelpunkt, das den Streit um die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht noch einmal aufrollt. Am 1. September ist „Wahl und Wahrheit – Was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen“ erschienen, 342 Seiten stark. Im Zentrum stehen die gescheiterte Wahl von 2025, gesellschaftliche Konflikte aus juristischer Sicht und Vorschläge für eine Reform der Richterwahl.
Auf dem Cover steht nur Frauke Brosius-Gersdorf als Autorin. Im Impressum wird allerdings Hubertus Gersdorf als Co-Autor genannt. Das ist kein nebensächliches Detail: Der Plagiatsforscher Stefan Weber hatte 2025 übereinstimmende Textpassagen in Brosius-Gersdorfs Dissertation und in Gersdorfs Habilitation beanstandet. Ende Juli 2026 erklärte die Universität Hamburg, ihre zuständigen Gremien hätten den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Brosius-Gersdorfs Dissertation als nicht gerechtfertigt bewertet. Eine detaillierte Begründung veröffentlichte die Universität nicht. Kurz darauf leitete sie ein Prüfverfahren zur Habilitation von Hubertus Gersdorf ein. Es läuft; für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Buch über eine Wahl, die nie stattfand
Die Plagiatsvorwürfe streift Brosius-Gersdorf im Buch nur am Rand. Eine ausführliche Erklärung der Textübereinstimmungen liefert es nicht. Stattdessen führt sie ihre gescheiterte Wahl vor allem auf ihre wissenschaftlich kritische Position zum Schwangerschaftsabbruch zurück. 50 bis 60 Unionsabgeordnete seien durch Desinformations- und Diffamierungskampagnen beeinflusst worden, schreibt sie, insbesondere durch rechte Medien wie Nius und Apollo News. Als treibende Kraft dahinter bezeichnet sie die AfD.
Die Debatte über mehrere juristische Positionen Brosius-Gersdorfs war 2025 politisch hoch aufgeladen. Zugleich blieben Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Eignung wegen der ungeklärten Textübereinstimmungen bestehen. Ihr Argument, die früher eingereichte Arbeit könne nicht von der später eingereichten abgeschrieben worden sein, überzeugt den zugrunde liegenden Artikel nicht: Entscheidend seien die Zeiträume der Abfassung.
Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz regeln die wissenschaftliche Eignung von Kandidaten nicht ausdrücklich. Eine unbestrittene wissenschaftliche Eignung von Verfassungsrichtern sei dennoch nötig, damit das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht bröckelt. Klingt trocken, ist es aber nicht. Wer in Karlsruhe über Regierungshandeln, Grundrechte und gesellschaftliche Konflikte entscheidet, kommt an der eigenen fachlichen Glaubwürdigkeit nicht vorbei.
Der konkrete Streit nahm im Sommer 2025 Fahrt auf. Für die Nachfolge von Doris König nominierte die SPD Anfang Juli die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf. Unionspolitiker äußerten am 4. Juli intern Bedenken wegen angeblicher Positionen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Am 7. Juli schlug der Wahlausschuss sie mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit vor. Am 11. Juli stellten Teile der CDU/CSU-Fraktion ihre fachliche Eignung wegen angeblicher Plagiatsvorwürfe infrage. Der ursprüngliche Vorwurf war laut Stefan Weber zu diesem Zeitpunkt allerdings noch kein Plagiatsvorwurf.
Die für den 11. Juli geplante Richterwahl wurde abgesetzt; die Fraktionen verständigten sich darauf, alle drei Wahlen von der Tagesordnung zu nehmen. Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur am 7. August 2025 zurück. In ihrer Erklärung bezeichnete sie Journalisten eines großen Leitmediums als treibende Kraft eines ehrverletzenden Journalismus. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung verteidigte die Veröffentlichung anonymer Bedenken von Unionspolitikern als journalistisch geboten.
Von Schwangerschaftsabbruch bis Wikipedia
Am 25. Juni 2025, noch vor Bekanntwerden ihrer Nominierung, ergänzte Ekkehart Reimer, Vorsitzender des Cusanuswerks und Heidelberger Professor, einen Wikipedia-Artikel über Brosius-Gersdorf. Er fügte Hinweise auf ihre Mitarbeit in der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sowie auf ihre Position ein, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen gesetzlich zu erlauben. Danach setzte eine öffentliche Kampagne gegen ihre Nominierung ein. Reimer bezeichnete sie später als „Aktivistin“ und warf ihr eine angestrebte Neuinterpretation des Grundgesetzes vor.
Eine Analyse der Politikberatung Polisphere stellte ab dem 2. Juli eine mediale Kampagne von Alternativmedien, Influencern und der AfD fest. AfD-nahe Medien und teilweise künstlich erzeugte Social-Media-Konten verbreiteten die Falschinformation, Brosius-Gersdorf wolle Schwangerschaftsabbrüche bis zum neunten Monat legalisieren. Zuvor waren in der Kampagne auch Impfpflicht und ein AfD-Verbotsverfahren Thema, später kamen die Plagiatsvorwürfe hinzu. Die Organisation 1000plus erklärte, 37.000 E-Mails an Unionsabgeordnete versandt zu haben. Bis zum 24. Juli unterzeichneten mehr als 230.000 Menschen eine Petition gegen die Kampagne.
In der Talkshow „Markus Lanz“ erläuterte Brosius-Gersdorf am 15. Juli ihre Position. Die Anerkennung der Menschenwürde ungeborenen Lebens schließe grundsätzlich eine Abwägung aus, argumentierte sie, auch bei Lebensgefahr für die Mutter. Geeigneter sei eine Einordnung über das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, weil dieses mit anderen Grundrechten abgewogen werden könne.
Unterstützung kam von der SPD-Politikerin Ulla Schmidt, die Brosius-Gersdorf als herausragende Juristin bezeichnete. Schmidt befürwortete eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen, lehnte aber die Auffassung ab, Menschenwürde gelte erst nach der Geburt. Bundeskanzler Friedrich Merz nannte die Kritik an Brosius-Gersdorf teilweise unsachlich, polemisch, persönlich, beleidigend und herabsetzend. CSU-Chef Markus Söder erklärte, der Kandidatur fehle der notwendige politische Rückhalt, und Brosius-Gersdorf solle zurückziehen. Der frühere CSU-Vorsitzende Horst Seehofer sagte, er hätte sie gewählt, wenn die Unionsführung dies empfohlen hätte.
Auch kirchliche Stimmen mischten sich ein. Mehrere katholische Bischöfe, darunter Rainer Maria Woelki, Stefan Oster und Rudolf Voderholzer, kritisierten die Nominierung. Die Laienbewegung Maria 2.0 warf konservativen Bischöfen Verantwortungslosigkeit und Unglaubwürdigkeit vor. Prälat Karl Jüsten verwies allgemein auf einen möglichen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel beim Lebensschutz und betonte das freie Wahlrecht der Abgeordneten. Erzbischof Herwig Gössl hielt Brosius-Gersdorfs Verzicht zunächst für die bevorzugte Lösung; eine zunächst von ihm verwendete Bezeichnung der Debatte als innenpolitischer Skandal und als Ausdruck von Intoleranz und Menschenverachtung nahm er nach einem persönlichen Gespräch zurück. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, kritisierte die Angriffe, erklärte, in der Debatte sei vieles schiefgelaufen, und wandte sich gegen einen Kulturkampf.
Wolfgang Thierse verteidigte das Recht kirchlicher Vertreter, ihre Überzeugungen zur Menschenwürde ungeborenen Lebens zu äußern. Zugleich forderte er Meinungspluralität im Bundesverfassungsgericht und kritisierte, Brosius-Gersdorf selbst sei nicht ausreichend zu Wort gekommen. Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker begründete die Ablehnung in Teilen der Union mit unterschiedlichen Auffassungen zu Menschenbild, Menschenwürde und Lebensschutz. Den Ablauf des Verfahrens kritisierte sie ebenfalls und bezeichnete Brosius-Gersdorf als hochangesehene Wissenschaftlerin.
Der frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, nannte die Diskreditierung Brosius-Gersdorfs das Kernproblem und ordnete ihre Position als innerhalb des verfassungsrechtlichen Diskurses vertretbar ein. Die frühere FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer rechtspopulistischen Kampagne gegen Frauen und forderte, nicht aus Angst vor Konflikten nur männliche Kandidaten vorzuschlagen.
Das Verfahren und seine Sollbruchstellen
Bis 2015 wählte ein zwölfköpfiger Wahlausschuss des Bundestages die acht vom Bundestag zu bestimmenden Verfassungsrichter. Das Verfahren sollte verhindern, dass Kandidaten durch öffentliche Debatten oder Hearings im Bundestagsplenum vorab beschädigt
