An der Universität Leipzig ist der Hochschulbetrieb derzeit von einem größeren Hackerangriff überschattet. Alle internetverbundenen Server wurden am Mittwoch abgeschaltet. Betroffen waren unter anderem die Universitätswebsite und das E-Mail-System. Am Freitagmittag waren die IT-Dienste noch nicht wiederhergestellt.

Über die aktuelle Lage informierte die Universität ihre Öffentlichkeit über Instagram. Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Rektorenwahl sollte wegen des Ausfalls nicht per Livestream übertragen werden. Für eine Universität ist das ein ziemlich sichtbarer Einschnitt: Plötzlich läuft vieles nicht mehr über Website, Mail oder Videotechnik, sondern über Umwege.

Charité: Namen und Organisationszugehörigkeiten betroffen

Zeitgleich wurde bekannt, dass sich Unbefugte bei einem Cyberangriff Zugriff auf einen Server der Berliner Charité verschafft hatten. Nach Angaben der Charité war eine Datei mit personenbezogenen Daten betroffen. Darin standen Namen und die Zugehörigkeit zu einer Organisation.

Sensible Gesundheitsdaten seien ausdrücklich nicht betroffen. Laut Charité ging es um Mitarbeitende, Studierende und externe Kontakte; Patientendaten wurden offenbar nicht kompromittiert. Bisher sei außerdem nicht bekannt, dass die Daten veröffentlicht oder missbräuchlich verwendet wurden.

Die Charité identifizierte und schloss den Zugangsweg nach eigenen Angaben zügig. Die Patientenversorgung war laut der Klinik nicht beeinträchtigt. Trotzdem war die Website der Charité am Dienstag zeitweise nicht erreichbar – offenbar, weil betroffene Systeme nach Bekanntwerden des Angriffs vom Netz genommen wurden.

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Die Charité erstattete Strafanzeige und beauftragte ein externes IT-Unternehmen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss sie die Betroffenen unverzüglich über die Datenschutzverletzung informieren. Das klingt trocken, ist für die Menschen, deren Namen in der Datei standen, aber ziemlich konkret.

Kein Einzelfall für Hochschulen

Hochschulen und Forschungsinstitute, auch in Berlin und Umgebung, waren in den vergangenen Jahren wiederholt Ziel von Cyberangriffen. In diesem Jahr wurde unter anderem das E-Mail-Postfach der Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin angegriffen. Eine Hackergruppe übernahm außerdem die Lernplattform „Canvas“, die auch von der Berliner ESMT genutzt wird.

Zuvor waren unter anderem die Universität Potsdam, das Helmholtz-Zentrum Berlin und die Technische Universität von größeren IT-Sicherheitsvorfällen betroffen. Für Studierende und Beschäftigte zeigt sich die Störung oft zuerst ganz unspektakulär: eine Mail, die nicht rausgeht, eine Seite, die leer bleibt, ein Zugang, der plötzlich nicht mehr funktioniert.

Cybersicherheit als Daueraufgabe

Wie Hochschulen mit dieser Bedrohung umgehen können, untersucht der Artikel „Cybersicherheit an Hochschulen: Föderale Ansätze und (gemeinsame) Wege“ des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung. Veröffentlicht wurde er am 1. Oktober 2025. Die Autor:innen sind Mathias Stein, Maren Lübcke und Harald Gilch.

Cyberangriffe auf Hochschulen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das Spektrum reicht von Phishing- und Spam-Attacken bis zu mutmaßlich staatlich gesteuerten Operationen. Cybersicherheit ist dadurch zu einem zentralen Handlungsfeld für Hochschulen und Wissenschaftspolitik geworden – nicht bloß zu einer Frage für jene Menschen, die irgendwo im Keller Server betreuen.

Die Studie untersucht erstmals systematisch, wie die deutschen Bundesländer die Cybersicherheit an Hochschulen fördern. Grundlage waren eine Dokumentenanalyse sowie Befragungen der Wissenschaftsministerien und Computer Emergency Response Teams, kurz CERTs, im Sommer 2024.

Die Länder verfolgen unterschiedliche Ansätze. Einige verfügen über umfassende Strategien und zentrale Anlaufstellen, andere setzen stärker auf eigenständige Lösungen der Hochschulen. Unterschiede gibt es besonders bei der Zuordnung von Zuständigkeiten, bei der Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen und bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Landesstrukturen.

CERTs sind häufig für Hochschulen zuständig, werden von diesen jedoch nur in geringem Umfang genutzt. Den Handlungsspielraum prägen rechtliche Vorgaben wie die NIS-2-Richtlinie, Landes-IT-Gesetze und die Vielzahl föderaler Zuständigkeiten. Ein ordentliches Durcheinander, wenn im Ernstfall rasch klar sein muss, wer anruft, wer entscheidet und wer die Systeme abschaltet.

Die Studie beschreibt Cybersicherheit deshalb als strategisches und nicht ausschließlich technisches Handlungsfeld. Hochschulen sollen Krisenmanagementprozesse etablieren und Zuständigkeiten eindeutig regeln. Ministerien sollen Unterstützungsstrukturen bereitstellen und geeignete institutionelle Rahmenbedingungen schaffen.

Als wichtige Voraussetzungen für mehr Resilienz nennen die Autor:innen länderübergreifende Kooperation und systematischen Wissenstransfer. Die Studie behandelt Ziele und Methodik der Untersuchung, Cyberangriffe und die Bedrohungslage, die Erhebungsmethodik, rechtliche Grundlagen und föderale Zuständigkeiten, ministerielle Cybersicherheitsansätze sowie die Unterstützungsleistungen der CERTs.

Hinzu kommen die Situation in allen 16 Bundesländern und übergreifende Erkenntnisse und Bewertungen. Die Länderanalysen umfassen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Verfügbar ist die Untersuchung als HIS-HE:Forum 3|2025 „Cybersicherheit an Hochschulen“. An der Universität Leipzig blieb am Freitagmittag derweil die technische Realität sichtbar: Website und E-Mail-System waren noch nicht wieder da, und die Rektorenwahl musste ohne geplanten Livestream auskommen.