Deutsch-französische Partnerschaft zwischen Geschichte und neuen Herausforderungen
Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, rücken die deutsch-französischen Beziehungen im Schelling-Forum in Würzburg ins Zentrum. Die Partnerschaft, nach 1945 geprägt von Aussöhnung und dem gemeinsamen Aufbau eines vereinten Europas, erlebt wieder turbulente Zeiten. Gleichzeitig war das Verhältnis zwischen beiden Ländern nie unkompliziert: Unterschiede gehörten immer dazu – ebenso die Einsicht, dass gerade diese Unterschiede und die gegenseitige Ergänzung den Motor der europäischen Integration antreiben können.
Ab 18:00 Uhr diskutieren die Historikerin und Politikwissenschaftlerin Hélène Miard-Delacroix und der Zeithistoriker Andreas Wirsching über die aktuelle Lage. Im Mittelpunkt stehen die Stabilität und Kontinuität der Partnerschaft, die Folgen gegenwärtiger Entwicklungen und die Frage, welche neuen Formen der Zusammenarbeit angesichts heutiger Herausforderungen denkbar sind. Miard-Delacroix ordnet die jüngsten Entwicklungen in historischen Rückblicken ein, spricht über Schwierigkeiten und mögliche Zukunftsperspektiven. Wirsching kommentiert den Vortrag und diskutiert anschließend mit ihr und dem Publikum.
Vom Élysée-Vertrag bis zur Gegenwart
Hélène Miard-Delacroix hat seit 2008 den Lehrstuhl für Zeitgeschichte und Kultur Deutschlands an der Universität Paris-Sorbonne inne. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die deutsche Politikgeschichte, die deutsch-französischen Beziehungen, politische Kulturen, Europa-Bilder und die Ursprünge des Nationalismus. Andreas Wirsching ist Zeithistoriker und Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Von 2011 bis 2025 war er Inhaber des Lehrstuhls für Neueste Geschichte an der LMU München und leitete in dieser Zeit das Institut für Zeitgeschichte München–Berlin. Er forscht unter anderem zur deutschen und französischen Geschichte des 20. Jahrhunderts sowie zur europäischen Geschichte seit den 1970er-Jahren.
Eine wichtige Grundlage der Partnerschaft bildet der Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963. Er stellte die Versöhnung und die bilaterale Zusammenarbeit auf eine vertragliche Basis; zu seinen Kernelementen gehören die enge Regierungszusammenarbeit und die Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks am 5. Juli 1963.
Sechsundfünfzig Jahre später unterzeichneten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 im Krönungssaal des Aachener Rathauses den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, kurz Vertrag von Aachen. Macron hatte eine Neuauflage des Élysée-Vertrags bereits am 26. September 2017 in einer Rede an der Sorbonne vorgeschlagen. Aachen stand dabei nicht zufällig auf dem Programm: Als Hauptresidenz Karls des Großen symbolisiert die Stadt die gemeinsame Geschichte Deutschlands und Frankreichs.
An der Zeremonie nahmen unter anderem Rumäniens Staatspräsident Klaus Johannis, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, EU-Ratspräsident Donald Tusk, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet, der deutsche Außenminister Heiko Maas und der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian teil. Der Vertrag umfasst 28 Artikel und sechs Hauptabschnitte: europäische Angelegenheiten; Frieden, Sicherheit und Entwicklung; Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität; regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit; nachhaltige Entwicklung, Klima, Umwelt und wirtschaftliche Angelegenheiten sowie Organisation.
Vorgesehen sind eine stärkere kulturelle Vielfalt, eine engere Abstimmung der Sicherheitsinteressen und eine vertiefte Zusammenarbeit in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Technologie. Auch gegenseitige Hilfe in Krisenlagen, eine deutsch-französische digitale Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote sowie bessere grenzüberschreitende Bahnverbindungen nach Artikel 16 gehören dazu. 2019 wurden außerdem 15 prioritäre Vorhaben beschlossen, von denen inzwischen die Mehrheit umgesetzt ist.
Partnerschaft mit vielen Ebenen
Deutschland und Frankreich gelten als engste Partner und Verbündete Deutschlands. Die Zusammenarbeit reicht weit über die Regierungen hinaus: Bundesländer und Regionen, Kommunen, Vereine, Schulen, Hochschulen und Bürgerinnen und Bürger sind daran beteiligt. Beide Länder entwickeln zunehmend gemeinsame außenpolitische Initiativen. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 wurde auch die sicherheitspolitische Zusammenarbeit weiter intensiviert.
Der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat, kurz DFVSR, dient dem Austausch über aktuelle sicherheitspolitische und strategische Fragen und unterstützt die Umsetzung des Vertrags von Aachen. Zuletzt tagte er am 29. August 2025 in Toulon. Am selben Tag stand beim jüngsten Deutsch-Französischen Ministerrat, dem DFMR, die Wirtschaftsagenda im Mittelpunkt. Sie umfasst Energie, Handel und Wirtschaftssicherheit, Industriepolitik, Spitzentechnologien, digitale Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, Konvergenz sowie Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und Finanzpolitik. Vereinbart wurden 27 konkrete Leuchtturmprojekte.
Staatsminister Gunther Krichbaum und sein französischer Amtskollege Benjamin Haddad hielten das Bekenntnis zur Zusammenarbeit und konkrete Vorhaben zuletzt in einem gemeinsamen Aktionsplan fest. Vereinbart wurde er am Rande des DFMR in Toulon im August 2025.
Auch die jüngere Generation soll stärker einbezogen werden. Olaf Scholz und Emmanuel Macron gründeten beim DFMR 2023 das Nachwuchsnetzwerk „Generation Europa“. Junge Menschen bis 35 Jahre aus unterschiedlichen Bereichen können dort ihre Erfahrungen und Fähigkeiten in die deutsch-französische Zusammenarbeit einbringen. Im Januar 2026 nahm der vierte Jahrgang seine Arbeit auf. Weitere gesellschaftspolitische Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der jeweiligen Partnersprache sollen das gegenseitige Verständnis stärken.
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds entstand im April 2020. Seit seiner Gründung förderte er mehr als 4.000 Projekte für eine aktive europäische Zivilgesellschaft. Die Deutsch-Französischen Kulturinstitute, DFKI, bilden ebenfalls einen kulturpolitischen Bestandteil des Vertrags von Aachen. Vorgesehen sind lokale integrierte Strukturen, mehrsprachige Belegschaften, gemeinsame Programme und eine gemeinsame Leitung. Drei DFKI bestehen derzeit: Palermo, eröffnet 2021, sowie Ramallah und Atlanta, beide eröffnet 2022. Weitere DFKI sind geplant.
Wenn die Grenze im Kleingedruckten steckt
In den Grenzregionen wird die Partnerschaft im Alltag sichtbar. Staatliche Stellen und Wirtschaft verflochten sich dort weiter, manchmal ganz praktisch: bei der gemeinsamen Verwaltung und Pflege des Rheins, beim grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdiensten oder bei der ersten grenzüberschreitenden Tramlinie zwischen Kehl und Straßburg. Als Zukunftsprojekte gelten ein grenzüberschreitendes 5G-Autobahnprojekt zwischen Saarbrücken und Metz sowie der trilaterale Wissenschaftsverbund „European Campus – EUCOR“ der Universitäten Freiburg, Karlsruhe, Straßburg, Colmar/Mulhouse und Basel.
Seit Mitte der 1970er-Jahre entstanden dafür mehrere grenzüberschreitende Gremien. Am Oberrhein arbeiten Deutschland, Frankreich und die Schweiz in der Oberrheinkonferenz, im Oberrheinrat und in der Regierungskommission Oberrhein zusammen. In der Großregion um Saar und Mosel kooperieren Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien. Der Vertrag von Aachen fügte 2019 den Deutsch-Französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, AGZ, hinzu.
Dem AGZ gehören Vertreter der nationalen Regierungen und Parlamente, der Bundesländer beziehungsweise Regionen sowie kommunaler Gebietskörperschaften in Eurodistrikten an. Seine Aufgabe: Hindernisse für das grenzüberschreitende Zusammenleben erkennen und abbauen. Denn oft steckt die Schwierigkeit nicht im großen politischen Willen, sondern in unterschiedlichen, nicht kompatiblen Rechtsvorschriften – etwa bei Arztbesuchen auf der jeweils anderen Seite der Grenze, beim Zugang zu digitalen Verwaltungsangeboten oder bei der unterschiedlichen Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht.
Eine frühzeitige Prüfung neuer Gesetze könnte solche Probleme vermeiden. Der Vertrag von Aachen beauftragt den AGZ deshalb, die Folgen neuer Regelungen für Grenzregionen zu analysieren. Das Auswärtige Amt gab 2022 gemeinsam mit dem französischen Außenministerium eine Studie zu einer möglichen Grenzraumfolgenabschätzung im deutsch-französischen Verhältnis in Auftrag. Erstellt wurde sie vom Euro-Institut in Kehl, der Universität Maastricht und der französischen Mission opérationnelle transfrontalière.
Auf dieser Grundlage entwickelte der AGZ eine Gesetzesfolgenabschätzung, den sogenannten „Grenzraum-Check“. Er wird derzeit in Deutschland und Frankreich in einer Pilotphase erprobt und ist zugleich mit der Modernisierungsagenda der Bundesregierung zur besseren Rechtsetzung verknüpft. Das Auswärtige Amt prüft außerdem mit den zuständigen Fachministerien, wie angepasste Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Ausnahmeregelungen, sogenannte „Experimentierklaus
