Am 5. Juni 2026 wurde Reinhard Strecker von der Freien Universität Berlin mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet. Diese Ehrung würdigt sein unermüdliches Engagement bei der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen. Die Verleihung fand im festlichen Rahmen im Goldenen Saal des Präsidiums statt, wo Professor Dr. Dr. h.c. Günter M. Ziegler, der Präsident der Universität, die Auszeichnung überreichte.

Strecker, ein ehemaliger Student der Freien Universität, hat sich intensiv mit der personellen Kontinuität ehemaliger NS-Juristen im bundesdeutschen Justizsystem beschäftigt. Seine umfangreiche Recherche führte zur Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“. Diese Dokumentation zeigt auf, dass viele Richter und Staatsanwälte, die an den Unrechtsurteilen während des Nationalsozialismus beteiligt waren, nach 1945 weiterhin im Justizdienst tätig blieben. Die geplante Ausstellung sollte ursprünglich an der Freien Universität gezeigt werden, jedoch wurden auf Druck des Berliner Senats keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, eine Entscheidung, die die Universität heute als falsch bewertet.

Einflussreiche Arbeit und öffentliche Debatte

Reinhard Streckers Arbeit trug maßgeblich zur öffentlichen Debatte über die NS-Vergangenheit der bundesdeutschen Justiz bei. Als Gründungsmitglied der Deutsch-Israelischen Studiengruppe an der Freien Universität förderte er den interkulturellen Dialog und setzte sich für eine tiefgehende Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen ein. Professor Ziegler bezeichnete Strecker als „Vorbild für Studierende“ und hob die Bedeutung seiner Recherchen für die demokratische Selbstaufklärung der frühen Bundesrepublik hervor.

Die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus, insbesondere der Justiz, hat in der Bundesrepublik eine lange und oftmals schwierige Geschichte. Wie tagesschau.de berichtet, hat die Justiz bei der Aufarbeitung lange versagt. Erst seit etwa 15 Jahren werden nicht nur die Hauptverantwortlichen, sondern auch die „kleineren Rädchen“ der NS-Maschinerie verurteilt. Vergangene Versäumnisse, insbesondere die „Schlussstrich-Mentalität“, prägten lange Zeit die juristische Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Holocaust.

Ein langsamer Prozess der Gerechtigkeit

Obwohl die Auschwitz-Prozesse ab 1963 einen wichtigen Schritt in Richtung Aufarbeitung darstellten, änderte sich das juristische Verständnis nicht grundlegend. So entschied der Bundesgerichtshof in den 1960er Jahren, dass ein konkreter Nachweis für die Beihilfe zu Morden erforderlich sei. Dies führte dazu, dass viele Verfahren gegen „kleinere Rädchen“ eingestellt wurden. Der bedeutende Urteilsspruch gegen John Demjanjuk im Jahr 2011, der die bloße Anwesenheit in einem Vernichtungslager als ausreichend für eine Verurteilung ansah, stellte später jedoch einen Wendepunkt dar.

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Aktuelle Verfahren zeigen, dass die juristische Auseinandersetzung auch 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs von großer Bedeutung ist. Die Verurteilung von Personen wie Josef S. und Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord belegt die Notwendigkeit, auch die Rolle der weniger zentralen Akteure im NS-Regime zu betrachten. Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht, was die Staatsanwaltschaften verpflichtet, allen Verdachtsfällen nachzugehen.

Die Ermittlungen gegen mögliche Täter gestalten sich jedoch zunehmend schwieriger, insbesondere aufgrund des hohen Alters der Beschuldigten. Aktuell laufen mehrheitlich rechtliche Untersuchungen gegen über hundertjährige Personen, während viele alte Verfahren bereits eingestellt werden mussten, weil die Beschuldigten verstorben sind.

In diesem Kontext verdeutlicht die Auszeichnung von Reinhard Strecker, wie wichtig die Aufarbeitung und das Gedenken an NS-Verbrechen für die Gesellschaft sind. Sein Engagement wird nicht nur von der Freien Universität gewürdigt, sondern ist auch ein Zeichen dafür, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit eine fortwährende gesellschaftliche und politische Aufgabe bleibt, die nicht an der Oberfläche beendet werden kann. Die Arbeit von Forschern wie Strecker ist entscheidend, um die Erinnerungen an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten und zukünftige Generationen zu sensibilisieren.