Großschadenslage im Ostseestadion: Wie Rostock den Ernstfall probte
Im Ostseestadion Rostock wurde heute, am 10. Oktober 2026, für einen Ernstfall geübt, den niemand erleben möchte: Rund 400 Beteiligte probten den Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten. Im Mittelpunkt stand der Absturz einer Drohne während eines ausverkauften Open-Air-Konzerts.
Beteiligt waren die Universitätsmedizin Rostock und DRK-Einheiten aus Mecklenburg-Vorpommern. Gegen 10 Uhr begann die Übung. Etwa 70 Patientinnen und Patienten mit unterschiedlich schweren Verletzungen mussten versorgt werden – natürlich mit vollständig fiktiven Daten.
Vom Stadion bis in den OP
Auf dem Übungsplan standen die Erstversorgung am Unglücksort, die Sichtung und Behandlung der Betroffenen, Transportentscheidungen sowie die Aufnahme und Weiterbehandlung in der Klinik. Parallel liefen Erstbehandlung, Voranmeldung in der Universitätsmedizin und die Frage, wer wohin gebracht werden muss.
Simuliert wurden unter anderem Rauchgasvergiftungen, internistische Notfälle, akute psychische Belastungen und einzelne chirurgische Verletzungen. Die Medical Task Force des DRK richtete im Einsatzabschnitt West einen Behandlungsplatz für bis zu 50 Patienten ein.
Personenauskunftsstellen des Katastrophenschutzes erfassten Betroffene und unterstützten bei Auskünften. Angehörige wurden betreut, Informationen über Vermisste organisiert. In der Universitätsmedizin aktivierte man den Krankenhausalarm- und Einsatzplan: Klinikpersonal wurde alarmiert, eintreffende Patienten erneut gesichtet und auf Stationen sowie Operationssäle verteilt.
Ein Schwerpunkt lag auf der Übergabe vom Rettungsdienst an das Krankenhaus. Gerade an dieser Schnittstelle kann es schnell unübersichtlich werden. Die Übung sollte deshalb die Zusammenarbeit und die Übergabe zwischen Rettungsdienst und Klinik trainieren – vom Behandlungsplatz im Stadion bis zur weiteren Versorgung in der Uni Rostock.
Kein Rauch, keine Pyrotechnik – aber viel Organisation
Auf Rauch und Pyrotechnik wurde aus Sicherheitsgründen verzichtet. Reale Notfälle und der reguläre Krankenhausbetrieb hatten Vorrang. Auf dem Klinikgelände galten die üblichen Hygieneregeln, einzelne Bereiche blieben gesperrt.
Hintergrund ist die wachsende Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Zivilschutz, Rettungsdienst und Kliniken bei Großschadenslagen. Als mögliche Einsatzlagen gelten laut Universitätsmedizin nicht nur Notfälle bei Großveranstaltungen, sondern auch Störungen der Stromversorgung und der Kommunikationsnetze.
Wie ein MANV grundsätzlich strukturiert wird
Für einen Massenanfall von Verletzten gibt es regional unterschiedliche Konzepte. Die allgemeine Vorgehensweise beginnt mit der Lagebeurteilung und der Erstversorgung. Danach soll möglichst schnell ein kontinuierlicher Patiententransport, der sogenannte „Flow“, entstehen. Früher empfohlene Transportstopps können die Behandlung kritischer Patientinnen und Patienten verzögern.
Das PEST-Schema nach Marc Hübner richtet sich an ersteintreffende Einsatzkräfte. Es hilft, die anfängliche Chaosphase zu ordnen und erste Maßnahmen einzuleiten. Für die Einsatzführung bei Großschadenslagen gibt es außerdem das ERFOLG-Schema, das sich unter anderem an den Einsatzleiter Rettungsdienst, den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst und den Leitenden Notarzt richtet.
Bei der Triage geht es um die schnelle Priorisierung nach Verletzungs- oder Erkrankungsschwere. Schnelligkeit und Genauigkeit stehen dabei mitunter in Konkurrenz. Die erste Einteilung soll möglichst rasch erfolgen, etwa mit der Ten Second Triage oder mSTART. Gelbe und grüne Patientinnen und Patienten müssen regelmäßig erneut beurteilt werden; später kann eine ärztliche Triage nötig sein, um Transportpriorität und Transportziel genauer festzulegen.
- Kategorie I, rot: vital bedroht, sofortige Behandlung erforderlich.
- Kategorie II, gelb: schwer verletzt oder erkrankt, dringliche Behandlung erforderlich.
- Kategorie III, grün: leicht verletzt oder erkrankt, nicht dringliche Behandlung.
- Kategorie IV, blau: keine ausreichende Überlebenschance, palliative beziehungsweise abwartende Versorgung.
- Kategorie V, schwarz: leblose Patientinnen und Patienten, reanimationspflichtig oder verstorben.
- EX: verstorben.
- Kategorie B, weiß: Betroffene ohne akutes medizinisches Problem, aber mit Betreuungsbedarf, etwa Angehörige oder Augenzeuginnen und Augenzeugen.
Die Kategorien I bis III beschreiben die Behandlungsdringlichkeit. Kategorie IV bezeichnet sterbende Patientinnen und Patienten mit nur minimaler Überlebenschance, wenn die Behandlung die verfügbaren Ressourcen übersteigt. Leblose Menschen sollen bei ausreichenden Ressourcen reanimiert werden, bis eine ärztliche Einschätzung erfolgt. Ausnahmen sind sichere Todeszeichen oder nicht überlebbare Verletzungen. Die endgültige Todesfeststellung und die Einteilung in Kategorie IV sind ärztliche Aufgaben; auch die weitere Transportdringlichkeit innerhalb der Kategorien I bis IV legt etwa der Notarzt oder die Leitende Notärztin fest.
Ten Second Triage und mSTART
Die aus Großbritannien stammende Ten Second Triage dient der schnellen Ersteinteilung zu Beginn eines MANV. Wer gehfähig ist, wird zunächst grün eingestuft. Bei einer kritischen Blutung gilt rot; die Blutung wird komprimiert, gegebenenfalls mit Tourniquet oder Wundtamponade.
Spricht die Patientin oder der Patient, wird eine penetrierende Verletzung im Torso geprüft. Ist sie vorhanden, lautet die Einstufung rot, andernfalls gelb. Spricht die Person nicht, werden nach dem Freimachen der Atemwege die Atmung und der weitere Zustand geprüft. Bei vorhandener Atmung gilt rot und stabile Seitenlage; fehlt sie, wird – sofern möglich – CPR durchgeführt, andernfalls erfolgt die Einstufung schwarz.
mSTART steht für „modified Simple Triage and Rapid Treatment“. Das nicht ärztliche Verfahren ist im deutschsprachigen Raum verbreitet, differenzierter, aber auch komplexer als die Ten Second Triage. Es unterscheidet die Kategorien I bis V: rot, gelb, grün, blau und schwarz. Die konkrete Struktur kann je nach Bundesland variieren; beschrieben ist ein bayerischer Vorsichtungsalgorithmus.
Zunächst wird geprüft, ob die Person gehen kann. Dann folgen Fragen nach tödlichen Verletzungen, Spontanatmung, Atemfrequenz, spritzenden Blutungen, Radialispuls beziehungsweise einer Rekapillarisierungszeit unter zwei Sekunden und der Fähigkeit, einfachen Befehlen zu folgen. Eine Atemfrequenz außerhalb von 10 bis 30 Atemzügen pro Minute, Kreislauf- oder neurologische Störungen führen ebenso zu rot wie ein Inhalationstrauma mit Stridor. Nach dem Freimachen der Atemwege weiterhin keine Spontanatmung bedeutet schwarz beziehungsweise Kategorie V; eine wieder einsetzende Atmung führt zu rot beziehungsweise Kategorie I. Ohne kritische Befunde erfolgt die Einstufung als gelb beziehungsweise Kategorie II.
Bei roten Patientinnen und Patienten muss geprüft werden, ob ein sofortiger Transport erforderlich ist oder keine Überlebenschance besteht. Eine Zuordnung zur Kategorie IV beziehungsweise blau kommt bei minimaler Überlebenschance und eingeschränkten Ressourcen nur in Ausnahmefällen infrage – wenn eine Individualbehandlung aktuell nicht möglich ist und weder Behandlungs- noch Transportkapazität für diese Patientengruppe vorhanden ist.
Wenn die Gefahrenlage noch nicht klar ist
Bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen, etwa Terroranschlägen, liegt die Einsatzführung bei der Polizei. Der Rettungsdienst muss vor weiteren Angriffen geschützt werden. In Deutschland hilft dabei ein Zonenkonzept, auch wenn zu Beginn oft noch kein vollständiges Lagebild vorliegt und ein sicherer Bereich zunächst schwer festzulegen ist.
Polizei und Rettungsdienst müssen dann eng zusammenarbeiten – bei Bereitstellungsräumen ebenso wie bei Patientinnen- und Patientenübergabepunkten. Die Polizei unterscheidet die Bereiche Rot, Orange, Gelb und Grün; manche Bundesländer trennen Rot und Orange nicht:
- Rot: direkter Einwirkungsbereich der Täter; nur Sofortrettung und Evakuierung.
- Orange: kein direkter Einwirkungsbereich, der Einsatzraum ist aber nur teilweise unter Kontrolle; Versorgung im „Verwundetennest“ durch polizeiliche Sanitätskräfte.
- Gelb: Bereich unter eigener Kontrolle; der Rettungsdienst übernimmt Patientinnen und Patienten unter polizeilichem Schutz.
- Grün: sicherer Bereich; reguläre Versorgung durch den Rettungsdienst ist möglich.
