Wer in Halle zu Fuß unterwegs ist, kennt die kleinen Hindernisse: ein Gehweg, der plötzlich an einer Hecke endet, ein Auto quer über dem Bordstein oder ein dunkler Weg, auf dem morgens schon viele Kinder zur Schule oder zur Haltestelle gehen. Während Verkehr häufig mit Autos und zunehmend auch mit Fahrrädern verbunden wird, kommen Fußgänger:innen in den Debatten oft erst später vor.

Dabei legen Hallenser:innen laut der Verkehrsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2023“ der TU Dresden 38 % ihrer innerstädtischen Wege hauptsächlich zu Fuß zurück. Das Auto nutzen sie für knapp 26 % der Wege. Anlass genug, genauer hinzuschauen.

Markierungen auf der Stadtkarte

Beim Tag der offenen Tür im Ratshof sammelte die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hinweise zum Zufußgehen. Besucher:innen konnten auf einer Stadtkarte markieren, wo sie im Alltag schlecht vorankommen oder sich unsicher fühlen, und direkt mit den Stadträt:innen darüber sprechen.

Genannt wurden von Hecken und Sträuchern überwucherte Gehwege, durch parkende Autos blockierte Wege und unzureichend beleuchtete Strecken. Gerade Letztere werden von vielen Kindern als Schulweg genutzt. Wenn morgens noch Dunkelheit über der Stadt liegt, ist das keine Kleinigkeit.

Fraktionsvorsitzende Melanie Ranft erklärte, Fußwege würden in der Kommunalpolitik häufig nachrangig behandelt. Für Menschen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl kann ein zugeparkter Gehweg deshalb bedeuten, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Die Fraktion wertet die gesammelten Hinweise nun aus und will sie in ihre Arbeit im Stadtrat und in den Ausschüssen einbringen.

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Umwege, Engstellen und Konflikte

Das Handlungsfeld „Fußverkehr in Halle (Saale)“ benennt weitere Baustellen. Teilweise weit auseinanderliegende Straßenquerungen zwingen zu großen Umwegen. In einigen Quartieren unterschreiten Gehwege deutlich die vorgeschriebenen Mindestbreiten, außerdem ist die Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht überall gewährleistet.

Abgestellte Pkw und Fahrräder blockieren Gehwege. Gleichzeitig führt die zunehmende Nutzung der Gehwege durch den Radverkehr zu mehr Konflikten. Eine Interessenvertretung für den Fußverkehr und ein klares Leitbild auf Landes- und Stadtebene sind bislang nur teilweise vorhanden – auch das gehört zur Problemliste.

Ziel ist, die Lücke zwischen dem aktuellen Zustand und den angestrebten Standards durch geeignete Maßnahmen zu verkleinern. Der Fußverkehr soll sicherer und komfortabler werden: mit sicheren und barrierefreien Fußwegen, gut gekennzeichneten Gehwegen, klaren Verkehrsregeln sowie guten und leicht erreichbaren Fahrbahnquerungen. Mehr Menschen sollen zu Fuß unterwegs sein und weniger auf andere Verkehrsmittel angewiesen sein.

Das Konzept gliedert sich in vier Maßnahmenfelder: die Einhaltung von Vorgaben für Fußwege, Sicherheit, kurze Wege mit nahen Querungen sowie eine stärkere Interessenvertretung und Darstellung der Relevanz. Zu den Maßnahmen konnten Priorisierungen, Bewertungen und Kommentare abgegeben werden. Die Beteiligung war vom 12. Oktober bis 13. November 2023 möglich.

Bundesweit bekommt das Zufußgehen mehr Gewicht

Zufußgehen ist in Deutschland eine der ältesten, nachhaltigsten und beliebtesten Mobilitätsformen. Mehr als 80 % der Bevölkerung gehen gerne oder sehr gerne zu Fuß; fast jeder dritte Weg wird zu Fuß zurückgelegt. Besonders häufig nutzen ältere Menschen, Kinder und Frauen den Fußverkehr. Bei den über 80-Jährigen liegt sein Anteil bei 34 %.

Fußverkehr ist dabei eine eigenständige Verkehrsart und zugleich Teil intermodaler Mobilitätsketten – vor allem zusammen mit öffentlichem Nahverkehr und Radverkehr. Wer zur Haltestelle geht, dort in Bus oder Bahn steigt und am Ziel noch ein Stück läuft, ist schließlich nicht „nur“ zu Fuß unterwegs.

Das Bundesministerium für Verkehr entwickelte im Februar 2025 eine bundesweite Fußverkehrsstrategie. Sie soll die Gleichberechtigung des Fußverkehrs stärken und mehr Sicherheit, Gesundheit, Lebensqualität und soziale Teilhabe ermöglichen, außerdem Beiträge zum Klima- und Umweltschutz leisten.

Auch rechtlich hat sich etwas bewegt: Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung wurden 2024 novelliert, anschließend wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO angepasst. Kommunale Maßnahmen für den Fußverkehr werden dadurch erleichtert. Dazu zählen die Bereitstellung angemessener Flächen, zusätzliche Fußgängerüberwege, ein verbessertes Parkraummanagement und eine erleichterte Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen – besonders nahe Schulwegen, Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Den Kommunen bleibt damit mehr Handlungsspielraum für eine sichere und attraktive Gestaltung des Fußverkehrs. Seit 2022 fördert der Bund das Zufußgehen. 2023 startete das Bundesverkehrsministerium die Förderinitiative Fußverkehr, die investive und nicht investive Maßnahmen unterstützt. Die administrative Umsetzung übernimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM); weiterführende Informationen und geförderte Projekte stellt das beim BALM angesiedelte Mobilitätsforum Bund bereit.

Eine neue Fördermaßnahme ist der „Monitor Fußverkehr 2024“, eine bundesweite Umfrage zum Mobilitätsverhalten. Sie liefert erstmals empirische Daten zur Nutzung, Bewertung und zu den Bedürfnissen des Zufußgehens, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen.

Darüber hinaus unterstützt das BMV Projekte an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsarten, unter anderem im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP), des mFUND-Innovationsprogramms und des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS). Im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021–2030 liegt ein Schwerpunkt auf dem Schutz besonders gefährdeter Fußgängergruppen, insbesondere von Kindern und älteren Menschen. Verbesserte Querungsmöglichkeiten und Schulwegpläne sollen das sichere Gehen im Alltag fördern.