Hannovers neuer Gedenkort „Die Stimme der Abwesenden“ erinnert an den Völkermord an Sinti und Roma
In Hannover soll ein neuer Gedenkort für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma entstehen. Das geplante Mahnmal trägt den Titel „Die Stimme der Abwesenden“ und stammt von der polnischen Roma-Künstlerin Malgorzata Mirga-Tas. Vorgestellt wurde der Entwurf von Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay, Regionspräsidentin Eva Bender, dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, sowie dem Präsidenten des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden, Michael Fürst.
Der Erinnerungsort soll auf dem Opernplatz in Sichtweite und unmittelbar neben dem Holocaust-Mahnmal für die jüdischen Opfer entstehen. Für die Umsetzung werden nach Angaben des Fördervereinsvorsitzenden Michael Buckup Spenden im mittleren sechsstelligen Bereich benötigt. Spätestens 2028 soll das Mahnmal fertiggestellt und sichtbar sein.
Ein Ort neben dem bestehenden Mahnmal
Der internationale Gestaltungswettbewerb für das Holocaust-Mahnmal ist nach gut sechs Monaten abgeschlossen. Fünf Künstlerinnen und Künstler aus mehreren europäischen Ländern entwickelten Entwürfe. Eine international besetzte Jury soll in wenigen Tagen den besten Vorschlag auswählen. Die zentrale Herausforderung: Das neue Mahnmal soll sichtbar mit dem bereits bestehenden Gedenkort für die jüdischen Opfer der Shoah aus Hannover verbunden werden.
Durch die Verbindung beider Mahnmale soll erstmals an einem Ort der Zusammenhang zwischen den beiden rassistisch motivierten Völkermorden sichtbar werden. Erinnern, ohne die Verbrechen gegeneinander aufzurechnen – das ist die Idee dahinter. Der Gedenkort soll an die im Holocaust ermordeten Sinti und Roma aus Hannover und Niedersachsen erinnern; seine Bedeutung soll aber über die Stadt und das Bundesland hinausreichen.
Belit Onay bezeichnete den Entwurf als wichtigen Schritt der Erinnerungskultur. Das Mahnmal solle an den Völkermord an den Sinti und Roma erinnern und zugleich auf die fortdauernde Diskriminierung der Minderheit nach 1945 hinweisen. Michael Fürst sagte, die Ermordeten könnten nicht zurückgebracht werden, müssten aber dauerhaft erinnert werden. Romani Rose formulierte es als Aufgabe für die Gegenwart: Erinnerung bedeute, Menschlichkeit zu bewahren und Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.
Malgorzata Mirga-Tas beschreibt ihre Arbeit als schlicht, poetisch, subtil und tiefgründig. Der Erinnerungsort soll den Verlust, die Stille und die „Gegenwart derer, die nicht mehr da sind“ spürbar machen. Zugleich verweist die Künstlerin auf die Gefahren von Rassismus, systematischer Ausgrenzung und Gleichgültigkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen. Mirga-Tas vertrat Polen 2022 auf der Biennale in Venedig; nach Angaben des Fördervereins war sie dort die erste Roma-Künstlerin, die ein Land repräsentierte.
Getragen wird das Projekt von demokratischen Parteien im Bundestag, im niedersächsischen Landtag, im hannoverschen Stadtrat und in der Regionsversammlung. Unterstützung kommt außerdem von Kirchen, Gewerkschaften, Institutionen und Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Hannover stimmte der Errichtung einstimmig zu. Der Wettbewerb stand unter der Schirmherrschaft des niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies. Beteiligt waren das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, die Region Hannover, die Stadt Hannover und der Bezirksrat Mitte.
Nun werden die Stadtgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen zur Unterstützung aufgerufen. Das Projekt soll ein Zeichen gegen Diskriminierung und Intoleranz sowie für Respekt und die Achtung der Menschenwürde setzen. Spenden können auf das Konto DE50 2519 0001 0430 7011 01 überwiesen werden.
Vom Ausschluss zur systematischen Vernichtung
Die Geschichte, an die der Gedenkort erinnert, begann nicht erst 1933. Sinti und Roma sowie weitere Gruppen wie Lalleri, Lowara, Kalderasch und Jenische waren in Europa bereits vor der NS-Zeit jahrhundertelang Diskriminierung ausgesetzt. In den rumänischen Fürstentümern Moldau und Walachei wurden Roma bis Mitte des 19. Jahrhunderts mehr als 500 Jahre als Sklaven gehalten. Im Deutschen Kaiserreich zwangen Erlasse und Verordnungen Sinti und Roma zur Sesshaftigkeit. In der Weimarer Republik wurden „Zigeuner“-Sonderausweise zur systematischen Erfassung ausgegeben.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 begann die rassistische Verfolgung der in Deutschland lebenden Sinti und Roma. Die Nürnberger Gesetze definierten sie 1935 als „artfremde Rasse“. Menschen wurden aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen, etwa durch Gewerbeverbote und den Ausschluss aus Berufsverbänden. Kindern wurden Schulverbote erteilt, es kam zu Eheverboten und Zwangsscheidungen. Auf Grundlage des verschärften „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwang der NS-Staat viele Sinti und Roma zur Sterilisation. Als Begründung konnte unter anderem „erblicher Schwachsinn“ dienen – darunter fielen auch schlechte Schulnoten oder fehlende Ausbildung und Beschäftigung.
Der „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ von 1936 erleichterte die zwangsweise Unterbringung in Lagern. Köln begann bereits 1935 mit der Umsiedlung von Sinti und Roma in bewachte Lager außerhalb der Stadt; Berlin, Frankfurt am Main und Düsseldorf folgten. Der Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung vom 14. Dezember 1937 ermöglichte die unbefristete Einweisung in Konzentrationslager. Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden reichsweit etwa 10.000 Menschen in Konzentrationslager gebracht, darunter Tausende Sinti und Roma.
1938 wurde die rassistische Ideologie zum zentralen Instrument der Verfolgung. Der „Runderlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ vom 8. Dezember 1938 verpflichtete alle Sinti und Roma zur polizeilichen Registrierung sowie zu „rassenbiologischen“ Untersuchungen. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 wurden dort ebenfalls Rassegesetze angewandt.
Polizei und SS arbeiteten mit der „Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ unter Leitung des Arztes Robert Ritter zusammen. Mitarbeitende erfassten Sinti und Roma im gesamten Reichsgebiet, teils mit Unterstützung kirchlicher Kirchenbücher. Sie nahmen Vermessungen, Fotografien, Fingerabdrücke und Blutproben vor und untersuchten Familienbeziehungen und soziale Verhältnisse. Die pseudowissenschaftlichen Einstufungen als „minderwertige Rasse“ dienten zur Rechtfertigung von Zwangssterilisationen und Völkermord. Menschen ohne Nachweis der deutschen Reichsangehörigkeit wurden zu Staatenlosen erklärt. Der „Festsetzungserlass“ vom 17. Oktober 1939 verbot Sinti und Roma, ihren Aufenthaltsort zu wechseln; Verstöße konnten zur Einweisung in ein Konzentrationslager führen.
Deportationen, Lager und Mord
Bis September 1939 hatte die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ 30.000 Sinti und Roma erfasst. Auf einer von Reinhard Heydrich einberufenen Konferenz am 21. September 1939 wurde ihre Deportation in Zwangsarbeitslager im besetzten Polen beschlossen. Heinrich Himmler ordnete am 27. April 1940 den ersten Transport von 2.500 Menschen „in geschlossenen Sippen“ an. Die Verhaftungen und Transporte begannen am 16. Mai 1940.
Bei den „Mai-Deportationen“ wurden Menschen unter anderem im Hamburger Hafen, auf dem Messegelände Köln-Deutz und im Zuchthaus Hohenasperg gesammelt und in Ghettos und Lager deportiert. Mit dem „Auschwitz-Erlass“ vom 16. Dezember 1942 ordnete Himmler die Deportation aller noch im Reichsgebiet verbliebenen Sinti und Roma in Konzentrationslager und Ghettos an.
Inhaftierte starben durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, Misshandlungen und medizinische Experimente. Das „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau wurde im Dezember 1942 errichtet; die erste Massenvernichtung fand im März 1943 statt. Am 16. Mai 1944 widersetzten sich die Häftlinge der geplanten Auflösung des Lagers, woraufhin die SS diese zunächst abbrach. Am 2. August 1944 wurden die verbliebenen etwa 6.000 Sinti und Roma in den Gaskammern ermordet und das Lager geschlossen.
Mit Beginn des Zweiten
