Krankschreibung ab Tag 1: Regierung plant Umbruch und Ärzte warnen!
Die Bundesregierung plant eine Reform der Krankschreibung, die weitreichende Veränderungen für Arbeitnehmer und Ärzte mit sich bringen soll. Ab dem ersten Krankheitstag wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtend, die telefonische Krankschreibung soll hingegen abgeschafft werden. Dieses Vorhaben wurde im Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen und zielt darauf ab, den Missbrauch von Krankmeldungen zu reduzieren und die Zahl der Krankheitstage gesenkt.
Die geplanten Regelungen stehen jedoch in der Kritik. Prof. Dr. Achim Mortsiefer, Allgemeinmediziner und Lehrstuhlinhaber an der Universität Witten/Herdecke, äußert sein Unbehagen. Er sieht die Regelungen als zusätzlichen organisatorischen Aufwand für die Beschäftigten und die Arztpraxen. Mortsiefer warnt, dass die neue Regelung nicht nur den Aufwand zur Krankmeldung erhöht, sondern auch den bestehenden Druck auf Arbeitnehmer, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, verstärken könnte. Dies könnte dazu führen, dass sich die Zahl der Krankmeldungen nicht verringert, sondern die Dauer von Krankschreibungen sogar zunehmen könnte.
Kritik an der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
Die telefonische Krankschreibung, die 2023 eingeführt wurde, ermöglicht es Arbeitnehmern, sich ohne persönlichen Arztbesuch bis zu fünf Tage krank zu melden. Mortsiefer kritisiert vehement die Abschaffung dieser Regelung und verweist darauf, dass sie sich bewährt hat und eine Entlastung für die Praxen darstellt. In diesem Kontext äußert Gesundheitsministerin Nina Warken Bedenken hinsichtlich möglichen Missbrauchs und kündigt eine Überprüfung der Regelung an.
Zudem diskutiert die Bundesregierung auch die Möglichkeit, Krankschreibungen über Videosprechstunden zu legitimieren, was eine gewisse Flexibilität bieten könnte. Beschäftigte waren im Durchschnitt 2025 für 19,5 Kalendertage krankgeschrieben, wobei Atemwegserkrankungen, psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Probleme die häufigsten Gründe darstellten.
Auswirkungen auf die Arztpraxen
Die Reform sieht vor, dass die ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein wird. Allerdings verdeutlichen Regierungssprecher Stefan Kornelius sowie Bundeskanzler Friedrich Merz, dass in diesem Zusammenhang kein Arztbesuch am ersten Tag zwingend notwendig sei. Es bleibt auch offen, wie diese Pflicht in der Praxis gestaltet werden muss, da die Zustimmung der Ärzte notwendig sein könnte.
Die geplanten Änderungen haben die Ärzteschaft alarmiert. Haus- und Kinderärzte befürchten, dass ihre Praxen durch die neue Krankschreibungspflicht massiv überlastet werden könnten. Verschiedene Ärzteverbände kritisieren die Pläne der Regierung, und zahlreiche Oppositionsvertreter äußern ebenfalls Bedenken.
Die Debatte um die Reform der Krankschreibung hat das Potenzial, weite Teile des Gesundheitssystems in Deutschland zu beeinflussen und könnte sowohl für Arbeitnehmer als auch für Ärzte erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Gesetzesänderungen tatsächlich so umgesetzt werden und wie sich diese auf die Krankmeldungen in der Praxis auswirken.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können die Berichte von uni-wh.de, ndr.de und zeit.de konsultiert werden.
