Wer im Lehramtsstudium mit dem Gedanken an eine Schule, ein Semester oder ein Praktikum jenseits der deutschen Grenze spielt, bekam an der Uni Würzburg am 29.10.2026 jede Menge Stoff zum Weiterdenken. Die PSE informierte bei einem Infoabend über Auslandsaufenthalte – von Spanien und Tschechien bis Neuseeland und Norwegen.

Auf dem Programm standen Auslandssemester, Schulpraktika, Planung und Finanzierung. Studierende, die gerade im Ausland sind, steuerten Erfahrungsberichte und Videobotschaften bei. Das macht die Sache greifbarer als jede Checkliste: Andere erzählen, wie es wirklich läuft, wenn aus Vorfreude plötzlich Visum, Kurswahl und Gastschule werden.

Zwischen Erasmusplatz und Florida

Die PSE nimmt Bewerbungen für Erasmusplätze an ihren Partneruniversitäten entgegen. Ab dem Wintersemester 2027/28 vergibt sie außerdem erstmals zwei DAAD-Stipendien für Aufenthalte am Flagler College in Florida. Weitere Einblicke sollen über Take-overs auf dem PSE-Instagram-Account folgen.

Ein Auslandsaufenthalt kann für Lehramtsstudierende aller Fächer mehr bedeuten als ein Tapetenwechsel. Wer andere Bildungssysteme und didaktische Methoden kennenlernt, erweitert die eigenen Fach- und Unterrichtsperspektiven. Dazu kommen Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen und Erfahrungen im Umgang mit heterogenen und diversen Schulklassen. Gerade dieser Blick von außen kann später im Klassenzimmer nützlich sein.

Ob Studium oder Praktikum: Beides ist möglich. Als Ziel kommen Hochschulen innerhalb und außerhalb der EU infrage. Partnerhochschulen der Heimathochschule erleichtern häufig Organisation und Anerkennung; eine selbst gesuchte Hochschule ist ebenfalls möglich, allerdings können dabei Studiengebühren entstehen. Informationen gibt es bei Fakultäten, Schools of Education, Zentren für Lehrerbildung und Akademischen Auslandsämtern.

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Wer drei Fächer studiert, muss etwas mehr sortieren. Frühzeitige Beratung hilft, Studienleistungen oder Praxiszeiten anerkennen zu lassen. Die Anerkennung sollte vorab mit den zuständigen Anerkennungsbeauftragten geklärt und in einem Learning Agreement festgehalten werden. Ändern sich im Gastland Kurse, muss die Heimathochschule davon erfahren – sonst wird es bei der Anerkennung schnell hakelig.

Auch Studium und Praktikum lassen sich organisatorisch verbinden, etwa direkt nacheinander im selben Land. Vor der Abreise gehören außerdem Visum und gegebenenfalls die richtige Visumskategorie, eine Auslandskrankenversicherung, Sprachkenntnisse und ein möglicher Sprachkurs auf die Liste. Klingt trocken, spart aber später Nerven.

Geld, Fristen und ein brauchbarer Plan

Für Europa und Erasmus+-Partnerländer weltweit kommt Erasmus+ infrage. Die Mindestdauer beträgt zwei Monate für ein Praktikum und drei Monate für ein Studium; höchstens zwölf Monate können gefördert werden. Die PSE vergibt Erasmusplätze an ihren Partneruniversitäten.

Lehramt.International bietet Stipendien für Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland. Bewerben können sich Lehramtsstudierende und -absolventinnen und -absolventen deutscher Hochschulen aller Fächerkombinationen und Schulformen. Auslands-BAföG unterstützt ein Auslandsstudium oder Pflichtpraktikum – auch dann, wenn in Deutschland kein BAföG bezogen wird. Der Antrag sollte möglichst mindestens sechs Monate vor Reiseantritt gestellt werden.

Daneben gibt es PROMOS, ein DAAD-Programm für Aufenthalte bis zu sechs Monaten. Die Hochschulen entscheiden selbst, wie sie die Fördermittel einsetzen. An manchen Hochschulen lässt sich außerdem ein Reisekostenzuschuss beantragen, etwa wenn kein Stipendium bewilligt wird. Ein Bildungskredit kann unabhängig vom Einkommen der Eltern beantragt werden, muss später aber zurückgezahlt werden.

Der DAAD empfiehlt, nicht erst kurz vor knapp loszulegen. Im ersten Semester geht es um Orientierung: ein Auslandsaufenthalt darf schon im Kopf herumspuken, das Zielland muss noch nicht feststehen. Zu prüfen ist, ob der Studiengang ein Mobilitätsfenster vorsieht. Auslands- und Anerkennungsbeauftragte sowie das Akademische Auslandsamt können früh eingebunden werden.

Im zweiten Semester beginnt bei einem geplanten Auslandsstudium im zweiten Studienjahr die Bewerbung. Dann werden Kurse, organisatorische Bedingungen und finanzielle Unterstützung geklärt. Weitere Zeiträume sind der Abschluss des Bachelorstudiums, etwa mit der Bachelorarbeit, die Zeit zwischen Bachelor und Master oder die Phase zwischen Masterstudium und Referendariat.

Im dritten oder vierten Semester können beim Auslandsstudium Förderung und Bedingungen des Learning Agreements abschließend festgezurrt werden. Das zweite Studienjahr eignet sich häufig für ein Auslandssemester, weil noch viele Leistungsnachweise ausstehen; Kurse können auch für einen späteren Aufenthalt offen gehalten werden. Vor Ort helfen Hochschulangebote wie Orientierungswochen beim Ankommen. Für ein Auslandspraktikum werden in dieser Phase Praktikumsland, Finanzierung und Anerkennung geklärt – und vielleicht auch die Frage, welche Unterrichtsmaterialien oder typisch deutschen Gegenstände in den Koffer gehören.

Praktikum: Partnerschule, Eigeninitiative, Fremdsprachen

Manche Hochschulen verfügen über Partnerschulen im Ausland. Voraussetzungen, Mindestdauer und Anerkennung unterscheiden sich jedoch je nach Hochschule und Fach. Ansprechpartner sind Internationalisierungsbeauftragte der Schools of Education oder Zentren für Lehrerbildung, Praktikumsämter für Lehrämter und Akademische Auslandsämter.

Wer selbst sucht, findet verschiedene Türen: rund 140 Deutsche Auslandsschulen, über 650 FIT-Schulen und rund 1.100 Sprachdiplomschulen. An diesen Schulen wird auf Deutsch unterrichtet. Über den Pädagogischen Austauschdienst ist außerdem ein Einsatz als Fremdsprachenassistenzkraft möglich. Bewerberinnen und Bewerber wählen ein bestimmtes Land, werden an eine Schule vermittelt und erhalten finanzielle Unterstützung. Eine Anerkennung als Studienleistung ist meist möglich, der genaue Umfang muss mit der Hochschule geklärt werden.

Ein Praktikum an einer nationalen Schule bringt dafür einen intensiveren Einblick in das Bildungssystem des Gastlandes. Dafür braucht es gute Kenntnisse der Landessprache. Möglich ist beispielsweise Fachunterricht an einer englischsprachigen Schule. Mehrere Schulen anzuschreiben, wird empfohlen. An einigen Deutschen Auslandsschulen sind Praktikumsplätze mehr als ein Jahr im Voraus vergeben. Und weil viele Praktika gar nicht ausgeschrieben werden, können Initiativbewerbungen sinnvoll sein. Auch nach den Pflichtpraxisphasen in Deutschland bleibt ein freiwilliges Praktikum möglich.

Über den Pädagogischen Austauschdienst nehmen jährlich etwa 500 bis 800 Personen an der Fremdsprachenassistenz teil. Sie arbeiten an ausländischen Bildungseinrichtungen im Fremdsprachenunterricht und erhalten einen monatlichen Zuschuss durch Behörden des Gastlandes, der meist die Lebenshaltungskosten abdeckt. Je nach Land dauert die Förderung fünf bis elf Monate.

Das Programm Deutschlehren.International vergibt DAAD-Lehrassistenzstipendien für Deutsch an Hochschulen im Ausland. Zielgruppe sind Absolventinnen und Absolventen der Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie arbeiten in Deutsch als Fremdsprache oder Germanistik unter Anleitung erfahrener Hochschullehrender. Bewerben kann man sich für einen bis maximal drei von rund 80 ausgeschriebenen Standorten.

Lehramt.International: Was für die Bewerbung zählt

Das Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ gehört zum DAAD-Gesamtprogramm „Lehramt.International“ und wird aus Mitteln des BMFTR finanziert. Es soll Lehramtsstudierende durch Auslandsaufenthalte und interkulturelle Erfahrungen auf Unterricht in einem globalisierten Umfeld vorbereiten. Gefördert werden selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland.

Das Praktikum muss mindestens 42 Kalendertage und höchstens sechs Monate dauern. Schulen in vielen Ländern weltweit kommen infrage; ausgeschlossen sind die 33 Erasmus-Programmländer, darunter EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Bewerben können sich Lehramtsstudierende an deutschen Hochschulen aller Fächerkombinationen und Schulformen – ab dem ersten Fachsemester in Bachelor- oder Staatsexamensstudiengängen ebenso wie im Master. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.

Geeignet sind Schulen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich. Gefördert werden Pflicht- und freiwillige Praktika, unter anderem an PASCH-, Kooperations- und Partnerschulen deutscher Hochschulen. Private Sprachschulen, Sprachkursanbieter, Hochschuleinrichtungen, Kindergärten und andere Einrichtungen im Elementarbereich sind ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Förderung durch Erasmus oder PROMOS und Lehramt.International ist nicht möglich.

Der Förderzeitraum muss an regulären Schultagen beginnen und enden. Ferien und Feiertage am Anfang oder Ende zählen nicht