Merkels Warnung im Gewandhaus: Europas Kampf gegen KI-Desinformation und Plattformmacht
Leipzig, 2. November 2026 – Im Gewandhaus ist es an diesem Abend um Musik, Europa und die brüchige Wirklichkeit im Netz gegangen. Bei der Verleihung des Internationalen Mendelssohn-Preises warnte Altbundeskanzlerin Angela Merkel erneut vor den Gefahren Künstlicher Intelligenz für die Demokratie. Die KI-gestützte Verbreitung von Lügen in sozialen Netzwerken bezeichnete sie als ernste Gefahr.
„Wenn wir das Faktische aufheben, ist die Aufklärung zu Ende“, sagte Merkel. Für die Europäische Union werde die Regulierung von Technologiefirmen der nächste große Kampf zur Erhaltung der Demokratie. Ihre Rede fand im Leipziger Gewandhaus statt, wenige Kilometer von der Universität Leipzig entfernt, wo die Nachricht an diesem 2. November 2026 aufmerksam verfolgt wurde.
Europa, Krieg und die Macht der Plattformen
Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betonte Merkel die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung. Gleichzeitig rief sie zu verstärkten diplomatischen Friedensbemühungen auf. Das klingt nach zwei Linien, die schwer zusammenzubringen sind – und genau darin lag wohl die Spannung ihrer Worte.
Merkel erhielt den undotierten Preis der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung in der Kategorie „Europa“. Der Komponist und Klarinettist Jörg Widmann wurde in der Kategorie „Musik“ ausgezeichnet.
Bereits am 21. Mai 2026 hatte Merkel bei einer Rede im Europäischen Parlament in Straßburg eine Fortsetzung und Verschärfung der EU-Regulierung sozialer Medien und Künstlicher Intelligenz gefordert. Anlass war die Verleihung des Europäischen Verdienstordens. Es war ihre erste größere europäische Rede seit dem Ende ihrer Kanzlerschaft.
Damals erklärte sie, fehlende Verantwortung und Rechenschaftspflicht für die Verbreitung von Informationen sowie für „Lügen“ würden die Demokratie untergraben. Die EU ermutigte sie ausdrücklich, die Regulierung sozialer Medien fortzusetzen und dabei auch die KI-Regulierung einzubeziehen. Fehler bei der Umsetzung könnten gemacht werden, sagte Merkel; aus ihnen könne man jedoch lernen.
Vom NetzDG bis zum Digital Services Act
Als Vorgeschichte wird häufig das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017 genannt. Plattformen müssen demnach „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Bei Verstößen drohen Millionenstrafen. Der Digital Services Act, kurz DSA, übertrug laut der herangezogenen Darstellung ähnliche Regelungen auf die gesamte EU.
Plattformen müssen „systemische Risiken“ bewerten und mindern. Die EU-Kommission legt die Regeln fest, überwacht ihre Einhaltung und kann Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen. Bei der Durchsetzung spielen „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ eine Rolle. X, ehemals Twitter, wehrt sich laut dem Bericht gegen eine Strafzahlung von 120 Millionen Euro.
Mehr als 50 europäische NGOs warnten zugleich, unklare Formulierungen des DSA könnten gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen. Die Frage steht damit ziemlich sperrig im Raum: Wer definiert „Lügen“, „Hass“ und „Desinformation“ – und wer kontrolliert die Kontrolleure?
Merkel beendete ihre Rede in Straßburg mit einem Verweis auf 75 Jahre europäisches Denken sowie auf Frieden, Wohlstand und Demokratie. Der Bericht nahm daneben auch Alterskontrollen im Internet in den Blick und nannte Google als Vorreiter. Bei einer Suche nach „Feuerhaus“, einem Verkäufer von Schwedenöfen, sei eine Altersüberprüfung angezeigt worden.
Was der DSA von großen Diensten verlangt
Der DSA soll die Macht großer Online-Plattformen begrenzen und gesellschaftliche Risiken wie Desinformation reduzieren. Besonders strenge Pflichten gelten für Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzerinnen in der EU. Sie heißen Very Large Online Platforms, kurz VLOPs, oder Very Large Online Search Engines, VLOSEs.
Seit dem 25. August 2023 betrifft das zunächst 19 Dienste, darunter Facebook, YouTube, TikTok, Instagram, X und Google Search. Für VLOPs gilt der DSA seit diesem Datum, für alle übrigen digitalen Dienste seit dem 17. Februar 2024.
Die betroffenen Unternehmen müssen jährlich Risiken analysieren, etwa algorithmisch verstärkte Inhalte, Wahlbeeinflussung und Gesundheitsgefahren. Erste unabhängige Risikoberichte wurden im Dezember 2024 veröffentlicht. Außerdem müssen Plattformen erklären, wie ihre Algorithmen Inhalte behandeln, und mindestens eine Feed-Option ohne Profiling anbieten – zum Beispiel einen chronologischen Feed.
Personalisierte Werbung auf Grundlage sensibler Daten wie Religion oder sexueller Orientierung ist verboten, ebenso gezielte Werbung an Kinder. Nutzerinnen sollen nachvollziehen können, warum sie bestimmte Anzeigen sehen. Anerkannte Organisationen dürfen als Trusted Flaggers rechtswidrige Inhalte melden und müssen von Plattformen bevorzugt behandelt werden. In Deutschland sind derzeit REspect!, der Bundesverband Onlinehandel, HateAid und der Verbraucherzentrale Bundesverband benannt.
Auch der Zugang zu Daten gehört zum Regelwerk: VLOPs müssen Forschungseinrichtungen, Behörden und unabhängigen Auditoren Plattformdaten zugänglich machen. Der Data Access Delegated Act von 2025 schafft dafür eine EU-weite Grundlage. Nutzerinnen können Moderationsentscheidungen anfechten und ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren nutzen. Bei Verstößen sind Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich.
Zwischen Risikoberichten und echter Kontrolle
Wie gut das alles funktioniert, lässt sich bislang nur vorläufig beurteilen. Unabhängige Prüfungen, Datenzugänge und systemische Risikoberichte befinden sich vielfach noch im Aufbau. Die Berichte der Plattformen sind oft nicht öffentlich zugänglich, folgen keinen einheitlichen Standards und zeigen kaum nachvollziehbar, wie mit gesellschaftlichen Risiken umgegangen wird. Das European Digital Media Observatory, EDMO, bemängelt fehlende Transparenz und Vergleichbarkeit. Zusätzliche Messinstrumente, mit denen sich die Wirksamkeit der Maßnahmen unabhängig prüfen ließe, fehlen ebenfalls.
Ein paar Reaktionen waren dennoch sichtbar: Meta veröffentlichte im Juni 2023 Informationen zu Feed-Anpassungen, algorithmischer Sortierung und neuen Forschungszugängen. YouTube kündigte Verbesserungen bei Meldefunktionen und mehr Transparenz bei Feed-Einstellungen an. TikTok stoppte im April 2024 nach einer Intervention der EU-Kommission das Programm „TikTok Lite Rewards“, weil eine ausreichende Risikoprüfung fehlte.
In den Mitgliedstaaten stockt die Umsetzung. Nationale Aufsichtsstrukturen werden langsam aufgebaut, teilweise fehlen Personal und finanzielle Mittel. Rechtliche Zuständigkeiten und konkrete Anforderungen bleiben teils unklar. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator, also DSC, zuständig. Das Digitale-Dienste-Gesetz sieht dafür auch ein eigenes Forschungsbudget vor.
Als zusätzliche Schritte werden mehr Medienkompetenz – vor allem in Schulen und der Erwachsenenbildung –, die praktische Durchsetzung des strukturierten Forschungszugangs nach dem Data Access Delegated Act vom 2. Juli 2025 und internationale Zusammenarbeit genannt, etwa über den G7 Action Plan on Disinformation. Der seit dem 1. Juli 2024 in den DSA integrierte Code of Practice on Disinformation gilt für unterzeichnende Plattformen als verbindlicherer Verhaltenskodex. Auch eine nationale Anti-Desinformationsstrategie könnte weitere Maßnahmen bündeln. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen gestärkt werden.
Schutz vor Desinformation – und vor Übergriff
Ganz einfach ist die Sache nicht, selbst wenn sie auf dem Papier nach klaren Zuständigkeiten aussieht. Algorithmische Empfehlungssysteme sind oft auch für Entwicklerinnen schwer vollständig nachvollziehbar. Studien von AlgorithmWatch zeigen die Intransparenz der Empfehlungsmechanismen auf YouTube und TikTok. Dazu kommt die rechtlich heikle Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und strafbarer Desinformation. Schon das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat gezeigt, wie kompliziert Inhaltsbewertungen werden können.
Die Aufmerksamkeitsökonomie setzt wirtschaftliche Anreize für polarisierende und emotionalisierende Inhalte. Analysen der Mozilla Foundation zeigen strukturelle Anreize zur Verbreitung problematischer Beiträge. Gleichzeitig haben nationale Aufsichtsbehörden teilweise noch nicht die nötigen personellen und technischen Ressourcen. Da ist der Wurm drin, bevor die erste Meldung überhaupt geprüft wurde.
Der DSA enthält deshalb Schutzmechanismen gegen Zensur und unverhältnismäßige Eingriffe. Artikel 8 verbietet ein allgemeines und anlassloses Monitoring und damit die dauerhafte Kontrolle sämtlicher Inhalte. Nutzer*innen können Löschungen und Einschränkungen anfechten. Die DSA Transparency Database soll Moderations- und Sperrentscheidungen nachvollzieh
