Niedersachsens neuer Wolfsmanagementplan zwischen Herdenschutz und Abschüssen
In Niedersachsen bleibt die Debatte über den Umgang mit Wölfen angespannt. Im Landkreis Osterholz hing ein amtlich wirkendes, aber gefälschtes Schild mit NABU-Verweis. Darauf war von einem angeblichen Zwölfer-Rudel die Rede, verbunden mit der Aufforderung, die Gegend zu meiden. Ein Warnhinweis, der offiziell aussieht, aber keiner ist – und damit eher Angst macht als Orientierung gibt.
Gleichzeitig bestätigte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium, dass im Rahmen des neuen rot-grünen Wolfsmanagementplans die ersten beiden Wölfe offiziell getötet wurden. Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Abschüsse wurden wegen einer sechswöchigen Sperrfrist zum Schutz der Beteiligten zunächst nicht veröffentlicht. Am 2. Oktober 2026 bestätigte das Ministerium auf Nachfrage den Abschuss von zwei Wölfen.
Zwischen Weidezaun und Wolfsrudel
Für Weidetierhalter ist die Lage keine theoretische Debatte. In Sulingen wurden sieben Schafe trotz eines Elektrozauns getötet. Zäune und Herdenschutzhunde kosten teils fünfstellige Beträge, Entschädigungen hängen an umfangreichen bürokratischen Vorgaben. Und manche Wölfe überwinden auch Schutzmaßnahmen, die vorschriftsmäßig errichtet wurden.
Für Schäfer geht es nach eigener Darstellung um die wirtschaftliche Existenz, um den Erhalt der Kulturlandschaft und um den Deichschutz. Ein Herdenschutzhund kostet bei der Anschaffung etwa 4.000 Euro, seine artgerechte Haltung zusätzlich rund 1.000 Euro pro Jahr. Gerade kleinere Viehhalter können das oft nur schwer stemmen. Elektrozäune, Wildgatterzäune, Behirtung und Hunde sind außerdem nicht nur teuer, sondern auch zeitaufwendig; einen vollständigen Schutz bieten sie nicht in jedem Fall.
Im GAK-Rahmenplan gibt es dafür zwei Fördergrundsätze: „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ unterstützt wolfsabweisende Zäune, die Nachrüstung bestehender Zäune, Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden sowie die Qualifikation betreuender Personen. „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ betrifft die Wartung von Herdenschutzzäunen und die Unterhaltungskosten von Herdenschutzhunden. Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer.
Naturschutzverbände und Wissenschaftler erinnern zugleich daran, dass die Rückkehr des Wolfs als Erfolg des europäischen Artenschutzes gilt. Wölfe ernähren sich überwiegend von Wild, können lokale Wildbestände beeinflussen und meiden Menschen in der Regel. In Wolfsgebieten können sich Schwarz- und Rotwild stärker in Rudeln sammeln und scheuer werden, was die Bejagung erschwert. Die meisten Wolfsrudel in Niedersachsen fallen im Alltag kaum auf – genau das geht in der aufgeheizten Auseinandersetzung gern unter.
Was der niedersächsische Plan erlaubt
Der neue niedersächsische Wolfsmanagementplan unterscheidet zwischen auffälligen und unauffälligen Wölfen. Tiere, die wiederholt Schutzmaßnahmen überwinden, sollen getötet werden können. Friedlich durch Wälder streifende Wölfe bleiben geschützt. Abschüsse sollen ausdrücklich nicht zu einer willkürlichen Bejagung führen.
Der Plan arbeitet mit zwei Instrumenten: Schnellabschüssen nach einem Riss, wenn zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden, und Interventionsgebieten nach wiederholten Rissereignissen. Dort darf ein gesamtes Rudel, ein Wolfspaar oder ein residenter Einzelwolf entnommen werden. Ziel ist, Weidetiere durch die gezielte Entnahme schadensverursachender Wölfe zu schützen und zugleich den günstigen Erhaltungszustand der Art zu sichern.
Für einen Schnellabschuss muss ein von der Landwirtschaftskammer beauftragter Sachverständiger den Wolf als wahrscheinlichen Verursacher bestätigen und feststellen, dass trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen ein Schaden entstanden ist. Danach wird die Jagd um den amtlich festgestellten Rissort in einem Radius von mindestens drei und höchstens 20 Kilometern freigegeben – ganzflächig für alle betroffenen Jagdreviere. Die oberste Jagdbehörde kann das Gebiet nach örtlichen Gegebenheiten und Sachverhalten anpassen.
Die Jagd endet mit der Erlegung eines Wolfes oder spätestens nach sechs Wochen. Schnellabschussverfahren werden zum Schutz Dritter erst sechs Wochen nach dem Riss oder der Freigabe veröffentlicht; auch erfolglose Verfahren werden bekanntgegeben.
Interventionsgebiete werden grundsätzlich bei drei Schadensereignissen zwischen dem 1. März und Ende Februar des Folgejahres eingerichtet, in Deichgebieten bereits bei zwei. Die Freigabe erstreckt sich auf die Jagdreviere im Territorium des mutmaßlich schadensverursachenden Rudels oder Wolfspaares beziehungsweise eines residenten Einzelwolfs. Unter Beachtung von Jagdzeiten und waidmännischen Grundsätzen dürfen das gesamte Rudel einschließlich Welpen und Jungwölfen, ein Wolfspaar oder ein residenter Einzelwolf entnommen werden.
In Interventionsgebieten ist die Bejagung nach der geltenden bundesrechtlichen Jagdzeit zunächst vom 1. Juli bis 31. Oktober 2026 zulässig. Niedersachsen beabsichtigt eine Änderung: Erwachsene Wölfe sollen vom 1. November bis Ende Februar des Folgejahres bejagt werden können, Jungwölfe vom 1. Juli bis Ende Februar des Folgejahres. Dabei gilt „jung vor alt“, der Elterntierschutz ist zu beachten.
Die Jagd endet, sobald die maximal entnehmbare Wolfszahl in der jeweiligen biogeografischen Region erreicht ist, das betroffene Rudel, Wolfspaar oder der Einzelwolf entnommen wurde oder die festgelegte Jagdzeit abläuft. Die genauen Jagdgebietsgrenzen werden wegen schutzbedürftiger Interessen Dritter nicht veröffentlicht; betroffene Jagdausübungsberechtigte werden informiert.
Die veröffentlichten Verfahren
Für das Interventionsgebiet im Territorium Werlte in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg begann die Bejagung am 6. August 2026. Rechtsgrundlage ist § 36 Abs. 2 und 3 NJagdG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Allgemeinverfügung zum revierübergreifenden Wolfsmanagement.
Die abgeschlossenen Schnellabschussverfahren wurden mit ihren Zeiträumen, Radien und Ergebnissen veröffentlicht:
- Landkreis Cuxhaven: 5. September bis 17. Oktober 2026, vorzeitig beendet; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; ein Wolf erlegt.
- Landkreis Grafschaft Bentheim: 6. September bis 18. Oktober 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreis Heidekreis: 1. September bis 13. Oktober 2026, vorzeitig beendet; Radius fünf Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; ein Wolf erlegt.
- Landkreise Rotenburg (Wümme) und Stade: 10. August bis 21. September 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreis Osterholz: 28. Juli bis 8. September 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreis Heidekreis: 21. Juli bis 1. September 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreise Emsland und Cloppenburg: 18. Juli bis 29. August 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreise Emsland und Cloppenburg: 13. Juli bis 24. August 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreis Celle: 9. Juli bis 20. August 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreis Diepholz: 7. Juli bis 18. August 2026; Radius drei Kilometer plus vollständige Freigabe angeschnittener Reviere; kein Wolf erlegt.
- Landkreis Diepholz: 4. Juli bis 15. August 2026; Radius drei Kilometer
