Uni Europa, 16.10.2026 – Im Medienministerium von Andreas Babler (SPÖ) und bei der ÖVP wird über eine Reform der Medienförderungen verhandelt. Besonders umstritten ist eine eigene Zustellförderung für die Zeitungen „Heute“ und „Oe24“. Hintergrund ist, dass von diesen Blättern mehr Exemplare aufgelegt als tatsächlich an Haushalte zugestellt werden.

Bei einem Rechtsforum sagte der Europarechtler Thomas Jaeger, die EU lasse bei der Reform „mehr Mut“ zu. Es gebe also noch deutlich weitergehende Möglichkeiten, als sie bisher diskutiert werden. Der Medienrechtsautor Michael Kogler mahnte zugleich „höchste Vorsicht“ ein, sobald publizistische Qualitätskriterien eingeführt werden.

22,5 Millionen Euro – aber nur für Kaufzeitungen

Geplant ist eine Zustellförderung von 22,5 Millionen Euro. Nach dem derzeitigen Entwurf soll das Geld ausschließlich an Kaufzeitungen fließen; Gratiszeitungen wären vollständig ausgeschlossen. Die Förderung knüpft an die abonnierte gedruckte Auflage an – und schließt damit faktisch Medien aus, deren Geschäftsmodell auf kostenloser Verteilung beruht.

Kärnten, Niederösterreich, Steiermark und Burgenland haben bereits negative Stellungnahmen abgegeben. Auch Wien und Oberösterreich sollen Stellungnahmen abgeben beziehungsweise kritische Einwände vorbringen. Die Länder stören sich vor allem am Ausschluss der Gratiszeitungen. Kärnten hält ihn mit Blick auf Meinungs- und Medienfreiheit sowie den Gleichheitsgrundsatz für rechtlich problematisch. Eine Ungleichbehandlung lasse sich auch mit dem Ziel einer flächendeckenden Zustellung gedruckter Medien nicht nachvollziehbar begründen.

Wettbewerbsbehörde sieht Schieflage

Auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Gesetzesentwurf ausführlich kritisiert. Gratiszeitungen und Kaufzeitungen erscheinen beide regelmäßig als gedruckte Tages- oder Wochenzeitungen und sind im gesamten Bundesgebiet verfügbar. Sie konkurrieren um Leser ebenso wie um Werbekunden. Ein Fördersystem, das nur eine dieser beiden Gruppen berücksichtigt, könnte daher den Wettbewerb verzerren und sich negativ auf Medienvielfalt sowie auf die Verfügbarkeit konkurrierender Medien auswirken.

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Für Gratiszeitungen sind Zustellkosten laut BWB ein wesentlicher Teil der betrieblichen Kosten. Gerade im ländlichen Raum seien diese Kosten für alle Printmedien hoch. Werden die vorgesehenen qualitativen Anforderungen erfüllt, können Gratiszeitungen nach Einschätzung der Behörde zur Medienpluralität und Meinungsvielfalt beitragen. In Regionen mit wenigen lokalen Informationsangeboten könnten sie Nachrichtenwüsten entgegenwirken – kostenlos und niedrigschwellig, mit Berichten über regionale und lokale Ereignisse.

Die BWB fordert deshalb, den durch das Abonnementerfordernis bewirkten Ausschluss zu überdenken. Gratiszeitungen sollten bei Erfüllung der sonstigen inhaltlichen Voraussetzungen grundsätzlich förderfähig sein, allerdings unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Geschäftsmodelle. Die Bindung an eine abonnierte gedruckte Auflage schränke die ursprünglich allgemein formulierten Förderziele wesentlich ein, so die Behörde.

Beschwerden bis zu den Höchstgerichten möglich

Die Stellungnahme könnte zur Grundlage von Klagen gegen das Gesetz werden. Solche Verfahren könnten die Förderung über Jahre blockieren. Bei einer Umsetzung des derzeitigen Entwurfs sind Beschwerden und Klagen bis hin zu den Höchstgerichten möglich. Im Zentrum stünden dann Wettbewerb, Gleichbehandlung und Medienvielfalt.

Politisch steht die geplante Zustellförderung damit zunehmend unter Druck. Die Länder bezweifeln, dass sich der Ausschluss von Gratiszeitungen mit dem Förderziel und dem Gleichheitsgrundsatz ausreichend rechtfertigen lässt. Die BWB warnt davor, ein einziges Geschäftsmodell zu bevorzugen und dadurch Medien zu benachteiligen, die ebenfalls zur regionalen Information beitragen. Gerade dort, wo Nachrichten sonst nur spärlich ankommen, werden Gratiszeitungen nach ihrer Einschätzung gebraucht – auch wenn sie nicht im Briefkasten eines Abonnenten landen.

Der Streit ist damit nicht bloß eine Frage von 22,5 Millionen Euro. Er berührt die Regeln, nach denen gedruckte Medien künftig Unterstützung erhalten sollen, und die heikle Frage, wie Qualität gemessen werden kann, ohne Vielfalt gleich mit auszusortieren.