Rentenreform im Streit: 46 Ökonomen fordern das gesamte Paket statt politischer Einzelkompromisse
ESMT Berlin, 2. Oktober 2026: Die deutsche Rentenpolitik steckt fest. 46 führende Ökonominnen und Ökonomen appellieren an die Bundesregierung, das gesamte Reformpaket der Alterssicherungskommission umzusetzen. Ihre Initiative trägt den Titel „Rentenreform: Nur das ganze Paket entfaltet die notwendige Wirkung!“
Unter den Unterstützern sind Monika Schnitzer, Jörg Rocholl, Martin Werding, Constanze Janda, Clemens Fuest, Gabriel Felbermayr, Michael Hüther, Moritz Schularick, Bert Rürup und Lars P. Feld. Ihre Botschaft ist ziemlich klar: Einzelne unpopuläre Maßnahmen herauszulösen oder durch politische Kompromisse abzuschwächen, könne die Reform ihrer Wirkung berauben.
Ein Paket, 33 Empfehlungen
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission aus Expertinnen, Experten und Politikern hat insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Union und SPD haben sich darauf verständigt, diese vollständig umsetzen zu wollen. Noch ist das allerdings kein geltendes Recht. Bis entsprechende Gesetze verabschiedet sind, gilt ausschließlich das bestehende Rentenrecht. Wie die Regeln konkret aussehen und wann sie greifen, entscheidet sich erst im politischen Verfahren.
Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Auch die Deutsche Rentenversicherung kann derzeit nicht sagen, ob, wann und in welchem Umfang die Empfehlungen umgesetzt werden. Wer deshalb vorsorglich einen Rentenantrag stellt, sichert sich keine vermeintlich günstigere Rechtslage für die Zukunft. Entscheidend sind die Regeln zum tatsächlichen Rentenbeginn; noch nicht gesetzlich geregelte Leistungen können nicht beantragt werden. Renten lassen sich grundsätzlich höchstens ein Jahr vor dem Rentenbeginn beantragen.
Im Zentrum steht die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Beitragsjahren, oft „Rente mit 63“ genannt. Die 46 Ökonominnen und Ökonomen verteidigen diesen Schritt ausdrücklich. Sie bezeichnen die Regelung als teure staatliche Sonderleistung, die ihrer Einschätzung nach vor allem Besserverdienende, gesündere Menschen und Männer begünstigt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstützt grundsätzlich eine konsequente Abschaffung der Frühverrentung. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und mehrere Länderchefs verlangen dagegen Ausnahmen, Übergangsfristen und Erleichterungen. Innerhalb der Koalition gibt es Widerstand gegen einzelne Vorschläge – vor allem gegen das Ende der abschlagsfreien Frühverrentung. Politisch ist die Sache also noch lange nicht in trockenen Tüchern.
Später in Rente, aber nicht um jeden Preis
Ab 2031 soll sich das reguläre Renteneintrittsalter an der Lebenserwartung orientieren. Steigt diese um ein Jahr, sollen acht Monate auf die Erwerbsphase und vier Monate auf die Rentenphase entfallen. Bleibt die Lebenserwartung unverändert, soll auch die Altersgrenze stagnieren. Nach aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamts könnte die Regelaltersgrenze bis 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Die laufende Anhebung auf 67 Jahre endet 2031 und gilt erstmals für den Jahrgang 1964.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte soll entfallen. Nach 45 Beitragsjahren wäre ein vorzeitiger Ruhestand künftig nicht mehr abschlagsfrei möglich; jede vorgezogene Altersrente soll mit Abschlägen verbunden sein. Für langjährig Versicherte soll die Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre steigen. Voraussetzung bleiben mindestens 35 Versicherungsjahre. Später soll diese Grenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen, während das mögliche Renteneintrittsfenster bei drei Jahren bleibt.
Auch Abschläge für einen vorgezogenen Rentenbeginn und Zuschläge für einen späteren sollen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Heute beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs. Bei der Neuberechnung könnten Lebenserwartung, gesetzliche Altersgrenzen und das tatsächliche Renteneintrittsverhalten eine Rolle spielen.
Die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung ist kein völlig abwegiger Gedanke. Seit mehr als 50 Jahren liegt die Geburtenziffer niedrig. In der laufenden Legislaturperiode erreichen rund 5,2 Millionen Menschen das Renteneintrittsalter von etwa 66 Jahren, während nur etwa 3,1 Millionen Menschen in das erwerbsfähige Alter ab 20 Jahren nachrücken. Das Erwerbspersonenpotenzial schrumpft, die Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie der Finanzierungsbedarf steigen. Migration kann den Arbeitsmarkt teilweise entlasten, löst das Problem aber nicht im Alleingang.
Marcel Fratzscher vom DIW befürwortet die Kopplung. Pro zusätzlichem Jahr Lebenserwartung müsse die Lebensarbeitszeit grob um knapp acht Monate steigen, damit das derzeitige Rentenniveau finanzierbar bleibe. Die Lebenserwartung sei in den vergangenen 50 bis 60 Jahren stark gewachsen, die Lebensarbeitszeit dagegen kaum. Jochen Pimpertz vom IW hält ein höheres Rentenalter ebenfalls für nötig, verbindet es aber mit lebenslanger Weiterbildung, besserer Prävention und zusätzlicher Migration. Arbeitgeber, Staat und Sozialpartner müssten dafür sorgen, dass ältere Beschäftigte am Arbeitsmarkt anschlussfähig bleiben.
Für Menschen, die wegen körperlich belastender Arbeit oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht bis zum regulären Rentenalter durchhalten, sieht das Konzept gezielte Hilfen vor. Bei rentennahen Versicherten könnte neben der allgemeinen Arbeitsfähigkeit auch die Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf berücksichtigt werden. Voraussetzung wären 35 Versicherungsjahre. Wer nachweislich nicht mehr im langjährig ausgeübten Beruf arbeiten kann, soll bis zu zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei und bis zu drei weitere Jahre mit Abschlägen in Rente gehen können.
Neu- oder Anpassungsqualifizierungen sollen in dieser Altersgruppe nicht verlangt werden. Zugleich sollen Präventionsangebote ausgebaut und das Prinzip „Prävention vor Reha“ gestärkt werden. Menschen mit Erwerbsminderungsrente sollen bei der Aufnahme einer Beschäftigung mehr Unterstützung erhalten. Das klingt weniger spektakulär als die „Rente mit 63“, ist für viele Betroffene aber wahrscheinlich der entscheidendere Teil.
Was sich bei Beiträgen und Rentenformel ändern soll
Nach 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder angewendet und leicht verstärkt werden. Er dämpft Rentensteigerungen, wenn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller wächst als die Zahl der Beitragszahlenden. Die Renten sollen grundsätzlich weiterhin der Lohnentwicklung folgen; eine Schutzklausel soll Rentenkürzungen verhindern.
Die Unterzeichner warnen, eine selektive Abschwächung einzelner Maßnahmen würde die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente gefährden und künftige Generationen stärker belasten. Vorgesehen sind deshalb mehrere miteinander verbundene Stellschrauben: ein stärker gewichteter Nachhaltigkeitsfaktor, die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung.
Eine verpflichtende, paritätisch finanzierte Kapitalrente soll die umlagefinanzierte gesetzliche Rente ergänzen. Geplant ist ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte tragen. Die Einführung könnte ab 2028 schrittweise erfolgen, mit jährlichen Erhöhungen um 0,5 Prozentpunkte. Versicherte sollen zwischen zertifizierten Anbietern wählen können; alternativ wäre ein öffentlicher Fonds mit niedrigen Verwaltungskosten möglich. Die daraus entstehenden Leistungen sollen lebenslang ausgezahlt werden. Ziel ist, das Rentenniveau durch Kapitalerträge langfristig zu stabilisieren oder zu erhöhen.
Für Menschen kurz vor dem Rentenbeginn ist ein steuerfinanzierter Zuschlag vorgesehen. Er soll sicherstellen, dass das Rentenniveau bei Renteneintritt mindestens 48 Prozent beträgt. Diese Übergangsregelung soll von 2032 bis in die Mitte der 2040er-Jahre gelten. In Schweden werden bereits 2,5 Prozent der staatlichen Rentenbeiträge am Kapitalmarkt investiert – dort fließen 2,5 Prozent der gesetzlichen Rentenbeiträge jedes Bürgers in einen Aktienfonds.
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen Freibeträge für gesetzliche Renten eingeführt werden. Menschen mit langjähriger Beitragszahlung hätten dadurch ein höheres verfügbares Einkommen als Personen ohne oder mit wenigen Beiträgen. Außerdem soll eine bislang bis Ende 2026 ausgesetzte Regelung entfallen, nach der Jobcenter Langzeitarbeitslose zu einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen verpflichten können.
Wer einzahlt – und wer künftig dazugehören soll
Langfristig strebt die Kommission
