Revolution in der juristischen Ausbildung: Reformen müssen her!
Am 3. Juli 2026 fand die Feier der Juristischen Fakultät an der Europa-Universität Viadrina statt, um den erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens und des deutsch-polnischen Jurastudiums zu würdigen. Die Veranstaltung wurde von Dekan Prof. Dr. Benjamin Lahusen eröffnet, der die Absolventen ermutigte, diesen besonderen Tag zu genießen und am kommenden Sonntag zu entspannen.
In seiner Rede betonte Lahusen, wie wichtig es für die Absolventen sei, aktiv zur Erhaltung des Rechtsstaats und der Demokratie beizutragen. Die Alumni Emely Strobel und Luca Jung sprachen stellvertretend für die Absolventen und reflektierten dabei über die Herausforderungen, die das Studium mit sich brachte, insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie.
Reflexionen über das Studium
Strobel erklärte, wie viel Aufwand hinter der Absolvierung des Studiums stehe und drückte ihren Stolz über die erreichten Ziele aus. Jung wiederum dankte den Freund*innen, Familien und der Fakultät für ihre Unterstützung während des Studiums. Zudem hob er die wertvolle persönliche Atmosphäre und den einfachen Zugang zu den Lehrenden hervor.
In einem größeren Kontext spiegelt die Absolventenfeier die laufenden Diskussionen über die Juristenausbildung in Deutschland wider. So fordert beispielsweise Dr. Carl-Wendelin Neubert umfassende Reformen, um die Ausbildung zu verbessern und mehr Menschen für juristische Berufe zu gewinnen. Die Vorschläge wurden durch die Initiative iur.reform und lokale Maßnahmen gesammelt.
Reformbedarf in der Juristenausbildung
Eine kürzlich veröffentlichte Studie von anwaltsblatt.anwaltverein.de zeigt, dass 52% der Befragten mit der aktuellen juristischen Ausbildung unzufrieden sind. Dr. Neubert macht darauf aufmerksam, dass der Fortschritt an den juristischen Fakultäten oft von engagierten Einzelpersonen abhängt, während Justizministerien dem Reformthema wenig Priorität einräumen.
Zu den Reformvorschlägen gehören die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen im Studium sowie im Referendariat. Die Einführung von Lehrprofessuren zur besseren Vorbereitung auf das erste Staatsexamen, die Entwicklung einheitlicher Ausbildungsunterlagen durch das Justizministerium NRW und die Abschaffung der anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften zugunsten digitaler Schulungseinheiten sind weitere Punkte der Diskussion.
Ein weiterer Aspekt der Reformdiskussion ist das fehleranfällige Korrektursystem der Staatsexamina. Ein Vorschlag sieht die Einführung einer verdeckten Zweitkorrektur vor. Zudem soll die Digitalisierung vorangetrieben werden, um Lernleistungen zu steigern. Die Nutzung von KI als persönlicher Tutor wird ebenfalls empfohlen.
Die Ergebnisse der iur.reform-Studie, die auf Interviews mit 11.842 Personen basieren und zu denen auch Studierende, Rechtsreferendar:innen, Richter:innen und Anwält:innen gehören, belegen den hohen Reformdruck. Der Vorschlag eines Sechs-Punkte-Sofortprogramms stellt eine erste Maßnahme zur Anpassung dar und umfasst unter anderem eine unabhängige Zweitkorrektur sowie die Einführung des E-Examens.
Insgesamt geht es darum, durch gezielte Reformen sowohl den Rechtsstaat als auch den Wirtschaftsstandort zu stärken, wobei der Dialog über Notwendigkeiten und Ziele von zentraler Bedeutung ist. Veranstaltungen wie der Deutsche Anwaltstag 2025 in Berlin sollen dazu dienen, relevante Themen zur Verbindung zwischen Rechtsstaat und juristischer Ausbildung zu thematisieren.
