Für Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) wird das Wintersemester teurer: Der Semesterbeitrag steigt von 349,10 auf 366,90 Euro. Das sind 17,80 Euro mehr. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hat gegenüber „Merkurist“ erklärt, wie sich die Summe zusammensetzt und warum der Aufschlag kommt.

Der neue Beitrag gilt für das Wintersemester 2026/27. Festgelegt werden Semesterbeiträge ungefähr ein halbes Jahr vor Semesterbeginn; den Preis des Tickets zahlen Studierende dadurch rund acht Monate im Voraus. Die höheren Kosten greifen deshalb erst jetzt, obwohl das reguläre Deutschlandticket bereits Anfang 2026 von 58 auf 63 Euro im Monat gestiegen ist.

Das steckt im Semesterbeitrag

Der größte Posten ist das Deutschland-Semesterticket mit 229,90 Euro. Davon entfallen 226,80 Euro auf das Deutschlandticket – zuvor waren es 208,80 Euro. Weitere 3,10 Euro fließen in das Fahrradverleihsystem „meinRad“ der Mainzer Verkehrsgesellschaft.

  • 229,90 Euro für das Deutschland-Semesterticket
  • 3,10 Euro für „meinRad“
  • 114 Euro für das Studierendenwerk Mainz
  • 17,10 Euro für die Verfasste Studierendenschaft
  • 1,60 Euro für den studentischen Sportausschuss
  • 2,75 Euro für den studentischen Hilfefonds des AStA
  • 1,55 Euro für die Psychotherapeutische Beratungsstelle

Die Erhöhung des gesamten Semesterticket-Angebots macht 17,80 Euro des höheren Beitrags aus. Seit dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschland-Semesterticket an der JGU. In dieser Zeit ist der Semesterbeitrag von 305,55 auf 366,90 Euro gestiegen. Rund 50 Euro davon entfallen laut AStA innerhalb von zwei Jahren allein auf das Ticket.

Der AStA fordert deshalb ein günstigeres Deutschlandticket oder eine stärkere Vergünstigung für Studierende. Zunächst will die Studierendenvertretung trotzdem am Ticket festhalten: Es ermögliche flexible Mobilität zu einem noch tragbaren Preis. Für viele ist das praktisch – morgens in die Bahn, abends zurück, ohne jedes Mal neu zu rechnen. Billig ist es dadurch aber nicht.

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Was noch auf Studierende zukommt

Der Semesterbeitrag wird nicht an die Universität gezahlt. Er finanziert unter anderem das Semesterticket, Beiträge zum Studierendenwerk – etwa für vergünstigte Verpflegung und Wohnheime –, Aufgaben der verfassten Studierendenschaft, den Allgemeinen Hochschulsport und studentische Hilfsfonds des AStA.

In Mainz müssen Studierende den Beitrag im Sommersemester bis zum 15. Januar und im Wintersemester bis zum 15. Juli überweisen. Wegen möglicher Bearbeitungszeiten der Bank sollte die Zahlung rechtzeitig veranlasst werden. Wer zu spät zurückmeldet, zahlt 25 Euro Säumnisgebühr.

Semester Mainz Germersheim Medizin-Campus Trier Säumnisgebühr
Sommersemester 2026 349,10 € 371,80 € 360,80 € 25 €
Wintersemester 2026/27 366,90 € 389,80 € 378,80 € 25 €

Der Beitrag ist von Studiengebühren zu unterscheiden. Studiengebühren werden in Mainz erhoben, wenn Studierende bei der Studienaufnahme mindestens 60 Jahre alt sind oder während des Studiums 60 Jahre alt werden. Sie betragen 700 Euro pro Semester und Studiengang und kommen zum Semesterbeitrag hinzu. Über die Gebührenpflicht informiert die Universität per Bescheid.

Weitere Ausgaben hängen vom Studienfach ab: Bücher, Kunstbedarf und andere Materialien, Exkursionen und Veranstaltungsbesuche, Hardware und Software oder ein Auslandsstudium können ins Geld gehen. Die Studienfachberatung gibt dazu Auskunft. Sie hilft außerdem beim Aufbau und Inhalt des Studiums, bei der Studienplanung, bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nach einem Fach- oder Hochschulwechsel sowie bei Prüfungsverfahren. Weitere Anlaufstellen sind unter anderem das Familien-Servicebüro und das Studierendenwerk.

Eine Rückerstattung von Semesterbeiträgen oder Studiengebühren kann möglich sein, wenn die Exmatrikulation zum Semesterende erfolgt, der Beitrag für das Folgesemester aber bereits gezahlt wurde. Das gilt auch bei einer sofortigen Exmatrikulation bis einschließlich 30. April im Sommersemester beziehungsweise 31. Oktober im Wintersemester, bei ausbleibender Immatrikulation oder Rückmeldung trotz Zahlung sowie bei doppelt oder zu hoch überwiesenen Beiträgen.

Auch wer vor Vorlesungsbeginn auf den Studienplatz verzichtet, obwohl die Immatrikulation schon erfolgt ist, kann eine Rückerstattung beantragen. Wird eine studiengebührenpflichtige Person beurlaubt, werden allerdings nur die Studiengebühren erstattet. Die Rückzahlung wird in der Regel automatisch innerhalb von acht Wochen auf das Konto veranlasst, von dem das Geld einging. Änderungen der Bankverbindung sollen per E-Mail an studsek@uni-mainz.de mitgeteilt werden.

Ticketpreis mit offenem Ende

Ab dem 1. Januar 2027 soll der Preis des Deutschlandtickets an einen Kostenindex gekoppelt werden. Grundlage ist ein Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025. Der Index soll unter anderem die Inflation sowie steigende Personal- und Energiekosten berücksichtigen.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, fordert eine Preisobergrenze und eine Entkopplung des Semestertickets vom Deutschlandticket. Andernfalls könnten Studierendenvertretungen aus den Vereinbarungen aussteigen, wenn die Kosten für die Mehrheit der Studierenden nicht mehr tragbar seien, warnte er. Das hätte zwei Seiten: Die Mobilität der Studierenden würde eingeschränkt, zugleich verlören Verkehrsbetriebe eine sichere Einnahmequelle.

Weitere Preissteigerungen des Deutschland-Semestertickets könnten sich wegen der Inflation ergeben. Solche höheren Kosten würden im Semesterbeitrag voraussichtlich erst ab Oktober 2027 bei den Studierenden anfallen.

Wohnen, Mensa und Krankenversicherung

Zum Studium in Mainz gehören neben dem Semesterbeitrag mögliche Studiengebühren, Ausgaben für Bücher und Materialien sowie laufende Lebenshaltungskosten. Dazu zählen Wohnen, Verpflegung, Freizeit und Krankenversicherung. Das Deutsche Studierendenwerk erhebt Daten zu den alltäglichen Kosten von Studierenden.

Für ein Zimmer in Universitätsnähe sollten Studierende ungefähr 300 bis 450 Euro Miete im Monat einplanen. Zu Beginn des Wintersemesters ist die Nachfrage nach Wohnraum besonders hoch – früh suchen hilft, auch wenn das leichter gesagt als getan ist.

Auf dem Campus gibt es mehrere Möglichkeiten, Essen und Getränke zu kaufen. Ein warmes Mittagessen kostet dort wenige Euro pro Tag. Studierende der JGU können außerdem an Kursen des Allgemeinen Hochschulsports teilnehmen; finanziert wird der Hochschulsport über die im Semesterbeitrag enthaltenen studentischen Sozialbeiträge. Einzelne Kurse können zusätzliche Gebühren verlangen.

Der Chor und das Orchester des Collegium musicum stehen Studierenden aller Fachbereiche mit entsprechender Erfahrung offen. Hinweise auf weitere Freizeitangebote gibt es unter anderem über die studentische Publikation STUZ, Aushänge, Handzettel in der Mensa und Campus Mainz e. V. Geschäfte, Museen, Kinos und Clubs bieten teilweise Vergünstigungen für Mainzer Studierende an.

Während des gesamten Studiums besteht Krankenversicherungspflicht. Spätestens bei der Einschreibung muss eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Versicherungsstatus vorliegen. Die Krankenversicherung kann zusätzliche Kosten verursachen – ein Posten, der im Alltag gern zwischen Miete und Mensa untergeht.

Wenn das Geld knapp wird

Für die Studienfinanzierung kommen Arbeit neben dem Studium, BAföG, Studienkredite, Bildungskredite, Stipendien und Unterstützung bei finanziellen Notlagen infrage. Der AStA veranstaltet einmal pro Semester eine Informationsmesse zur Studienfinanzierung. Das Deutsche Studierendenwerk stellt zusätzliche Informationen für internationale Studierende bereit.

BAföG bietet unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Informationen dazu stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Wichtig: Auch bei BAfö