Ein Kabelbrand auf dem Gelände der Universitätsmedizin Mainz hat am Samstagnachmittag, dem 27. September 2026, kurzzeitig die Stromversorgung lahmgelegt. Gegen 16:50 Uhr entstand in einem Gebäude durch einen technischen Defekt ein Schmorbrand beziehungsweise Kabelbrand.

Die Stromversorgung schaltete automatisch ab, die Gebäude wurden zunächst über Notstrom versorgt. Eine Brandmeldeanlage alarmierte die Feuerwehr, die den Brand schnell löschte. Für einen Moment war trotzdem unklar, wann der reguläre Strom wieder da sein würde. Die Notstromversorgung sprang an, doch in einer Klinik hängt an solchen Minuten ziemlich viel.

Notaufnahme vorsorglich geschlossen

Gegen 17 Uhr stoppte die Universitätsmedizin vorsorglich die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten; die Notaufnahme wurde geschlossen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz gab eine Warnmeldung heraus. Zahlreiche Einsatzkräfte und der Katastrophenschutz wurden zur Uniklinik gerufen. Bei der Mainzer Berufsfeuerwehr richtete man einen Führungsstab ein, während die Universitätsmedizin einen Krisenstab bildete.

Für mögliche Verlegungen oder eine Evakuierung wurde die Schnelleinsatzgruppe Sanität alarmiert und an der Mewa-Arena stationiert. Nach Angaben der Universitätsmedizin waren Patientinnen und Patienten zu keiner Zeit gefährdet. Zwei Schwangere wurden vorsorglich in andere Kliniken verlegt.

Rund 100 Rettungskräfte waren bis Mitternacht im Einsatz. Dann stellten Techniker die reguläre Stromversorgung wieder her und schlossen das gesamte Gelände erneut an das öffentliche Stromnetz an. Feuerwehr und Katastrophenschutz rückten ab. Kurz nach Mitternacht teilten die Behörden mit, dass die Universitätsmedizin wieder im Normalbetrieb ist und Patienten wieder aufgenommen werden. Die Unimedizin kehrte damit in den Regelbetrieb zurück.

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Wenn der Strom länger wegbleibt

Der Zwischenfall in Mainz dauerte nur einige Stunden. Ein großflächiger, langanhaltender Stromausfall würde dagegen Kommunikation, Gesundheitsversorgung, Mobilität und Lebensmittelversorgung erheblich einschränken oder zum Erliegen bringen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hält ein solches Szenario für sehr unwahrscheinlich, aber plausibel – einen „Reasonable Worst Case“.

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) untersuchte 2010 einen mehrere Wochen dauernden Stromausfall. Ein Ausfall über mehrere Bundesländer hinweg wäre demnach zwar wenig wahrscheinlich, seine Folgen würden jedoch einer nationalen Katastrophe gleichkommen. Die Gesellschaft ist in nahezu allen Bereichen auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen.

Betroffen wären sämtliche Kritischen Infrastrukturen, kurz KRITIS: Informations- und Telekommunikation, Wasser- und Abwasserversorgung, Lebensmittelversorgung, Krankenversorgung und Gefahrenabwehr. Weil die Abhängigkeit dieser Bereiche von Strom weiter zunimmt, würden sich die Auswirkungen gegenseitig verstärken. Zum KRITIS-Sektor Energie zählen Elektrizität, Gas, Mineralöl und Fernwärme.

Notstrom, Pläne und viele Zuständigkeiten

Die Notstromversorgung von KRITIS-Betreibern soll mindestens 72 Stunden ohne externe Nachbetankung aufrechterhalten werden können. Der BBK-Leitfaden zur Ermittlung des Energiebedarfs und zum Aufbau einer Notstromversorgung empfiehlt, insbesondere Dieselkraftstoff für mindestens 72 Stunden Notstrombetrieb vorzuhalten. Die Empfehlungen beruhen auf Erfahrungen zahlreicher Akteure aus der Zusammenarbeit mit dem BBK zur Notfallvorsorge.

Eine einzelne, spezialisierte Behörde für die Notfallplanung bei Stromausfällen gibt es in Deutschland nicht. Bund, Länder und Kommunen treffen jeweils in eigener Zuständigkeit Vorsorgemaßnahmen. Auch die Betreiber Kritischer Infrastrukturen befassen sich im Rahmen ihres betrieblichen Notfallmanagements mit solchen Szenarien – etwa durch Notfallpläne, Notstromaggregate sowie die Teilnahme an Arbeitskreisen und Übungen.

Die Bedeutung ausreichender Notstromversorgung ist spätestens seit der Krisenmanagementübung LÜKEX 2004 zum Thema Stromausfall bekannt. In den vergangenen Jahren wurde das betriebliche Risiko- und Krisenmanagement in KRITIS gestärkt. Deutschlandweit verbindliche Vorgaben zur Notstromversorgung gibt es bislang allerdings nur in wenigen Bereichen, etwa in Krankenhäusern und Tierhaltungsbetrieben. Bestehende Vorschriften gelten häufig nur für einzelne Bereiche und unterscheiden sich bei den vorgeschriebenen Zeiträumen.

Bei der Notfallplanung geht es vor allem um Rückfallebenen und Redundanzen für den Ausfall der übergeordneten Stromversorgung. Dazu gehören etwa lokale Inselnetze durch Stadtwerke, die kommunale Verteilung von Notstromaggregaten und Informationen für die Bevölkerung über Risiken und persönliche Vorsorgemaßnahmen.

Auch Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf Stromausfälle vorbereiten, sich über richtiges Verhalten informieren und wissen, wie sie andere bei längeren Ausfällen unterstützen können. In Mainz reichte am Samstag zunächst die vorhandene Notstromversorgung – und kurz nach Mitternacht war das Licht in der Universitätsmedizin wieder da.