Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steht vor einer umfassenden Reform, die auf die notwendigen Anpassungen der bestehenden Rechtslage abzielt. Eine neue Studie von Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, veröffentlicht am 27. Mai 2026, befasst sich intensiv mit verschiedenen Reformoptionen für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ziel dieser Überarbeitung ist die Stärkung der Rolle dieser Stelle im Kampf gegen Diskriminierung und die Anpassung an europäische Vorgaben. Nach Angaben von law-school.de stellt das Gutachten fest, dass die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle signifikant ausgeweitet werden sollten.

Ein wesentlicher Aspekt der Reform bezieht sich auf die Notwendigkeit, die Vorschriften bis zum 19. Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen. Der am 6. Mai 2026 verabschiedete Gesetzentwurf verfolgt dieses Ziel. Das Gutachten mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung durch Gleichbehandlungsstellen“ analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Ausweitung der Kompetenzen ermöglichen würden, und nennt zentrale Themen, die angegangen werden müssen.

Zentrale Themen der Reform

  • Alternative Streitbeilegung: Die Anforderungen der EU-Richtlinien verlangen die Etablierung einer unabhängigen Schlichtungsstelle, doch die derzeitigen Regelungen sind unzureichend.
  • Untersuchungsverfahren: Die Antidiskriminierungsstelle benötigt eigenständige Untersuchungsbefugnisse, die über die aktuellen Schlichtungsverfahren hinausgehen.
  • Amicus-Curiae-Stellungnahmen: Derzeit sind die Möglichkeiten für Stellungnahmen stark eingeschränkt; dies steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Unionsrechts. Eine umfassende Regelung wird gefordert.
  • Beteiligung an Gerichtsverfahren: Der Entwurf sieht verschiedene Optionen vor, wie die Antidiskriminierungsstelle in gerichtliche Verfahren involviert werden kann. Ein eigenes Klagerecht könnte eine verbesserte Verfolgung systematischer Verstöße ermöglichen.

Diese Reform ist besonders relevant, da das AGG, welches seit 2006 in Kraft ist, ursprünglich eingeführt wurde, um Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Geschäften zu verhindern. Laut weiteren Informationen aus example-source2.de gibt es deutliche Hinweise darauf, dass die bestehenden Regelungen den aktuellen Anforderungen nicht mehr genügen.

Die umfassende Analyse und die daraus resultierenden Empfehlungen des Gutachtens sollen dazu beitragen, die Antidiskriminierungsstelle effektiver im Kampf gegen Diskriminierung zu machen. Dies könnte durch die Erhöhung der Befugnisse und die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden. Die Reform des AGG wird daher als ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung in der Gesellschaft angesehen.