Steuerreform 2027: Warum trotz Entlastung weniger Netto bleiben kann
Würzburg, 1. Oktober 2026 – Für Familien und Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen klingt die geplante Einkommensteuerreform erst einmal nach mehr Luft auf dem Konto. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 2. September 2026 beschlossen. Die ersten Entlastungen sollen 2027 greifen, ab 2028 sollen die Änderungen vollständig wirken.
Vorgesehen sind höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und ein etwas flacherer Steuertarif. Doch die Rechnung hat einen Haken: Steigende Sozialabgaben können einen Teil der steuerlichen Entlastung wieder auffressen. In manchen Fällen bleibt am Jahresende sogar weniger Nettoeinkommen übrig. Das zeigen Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, über die die FAZ berichtet.
Was sich bei Steuer und Kindergeld ändert
Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen, 2028 dann auf 12.900 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.230 auf 1.430 Euro angehoben. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige müssten dadurch voraussichtlich keine Anlage N mehr einreichen, sofern ihre tatsächlichen beruflichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
Auch die zweite Progressionszone wird abgeflacht. Das betrifft Einkommen zwischen 17.800 und 70.600 Euro; der offizielle Entwurf nennt als obere Grenze 70.600 Euro. Prozentual sollen davon besonders mittlere Einkommen profitieren. Die Bundesregierung und das Bundesfinanzministerium rechnen mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro.
Für Familien steigt das Kindergeld je Kind und Monat von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Die Kinderfreibeträge werden auf 10.056 Euro beziehungsweise 10.236 Euro angehoben. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro könnte dadurch ab 2028 gegenüber heute jährlich mehr als 600 Euro zusätzlich zur Verfügung haben.
Weitere Änderungen stecken in Details, die im Alltag trotzdem spürbar werden können: Der maximal zulässige Stundenlohn für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge steigt von 50 auf 75 Euro. Gleichzeitig wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gekürzt. Der anrechenbare Anteil sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Für Minijobs steigt der einheitliche Pauschsteuersatz von 2 auf 5 Prozent.
Mehr Brutto, weniger Netto?
Hechtners Berechnungen berücksichtigen nicht nur die Steuerreform, sondern auch steigende Sozialversicherungsbeiträge. Seine Schlussfolgerung fällt deutlich nüchterner aus als die politische Beispielrechnung: Die kalte Progression werde nicht vollständig ausgeglichen, während die Sozialabgaben zunähmen.
Bei kinderlosen Singles könnte das 2028 gegenüber heute so aussehen:
- Bei 3.000 Euro Bruttomonatslohn bleiben pro Jahr 9 Euro weniger netto.
- Bei 6.000 Euro brutto sind es jährlich 242 Euro weniger.
- Bei 6.500 Euro brutto fehlen 639 Euro im Jahr.
- Bei 9.000 Euro brutto sinkt das verfügbare Nettoeinkommen um 904 Euro jährlich.
Alleinerziehende mit einem Kind können laut den Berechnungen bis zu einem Bruttomonatseinkommen von etwa 5.500 Euro noch mit einer Entlastung rechnen. Sie fällt allerdings höchstens rund 25 Euro pro Jahr aus – kein Betrag, bei dem die Haushaltsplanung plötzlich Kopf steht.
Bei Familien ist das Bild gemischt. Eine Familie mit zwei Kindern und Bruttomonatslöhnen von 6.000 und 3.000 Euro hätte 44 Euro mehr im Jahr. Ein Doppelverdienerpaar mit jeweils 5.000 Euro brutto käme auf 148 Euro mehr. Verdienen beide jeweils 7.000 Euro brutto, wären dagegen 1.045 Euro weniger netto im Jahr möglich.
Die Sozialabgaben ziehen mit
Nach der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2028 von 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. Zusätzlich sollen die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden: In der Krankenversicherung voraussichtlich Anfang 2027 um 300 Euro monatlich, in der Pflegeversicherung um 937,50 Euro monatlich.
Die höheren Sozialversicherungsbeiträge können zwar steuerlich als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Nach Hechtners Berechnungen reicht das aber nicht aus, um die Mehrbelastung vollständig auszugleichen. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform die kalte Progression nicht komplett kompensiert.
Höhere Sätze für sehr hohe Einkommen
Die Gegenfinanzierung soll unter anderem über Änderungen beim Reichensteuersatz, den Abbau von Subventionen und Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsanreizen erfolgen. Für hohe Einkommen sind stärkere Belastungen vorgesehen: Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro soll zusätzlich ein Steuersatz von 47 Prozent greifen.
Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 setzt Vereinbarungen des Koalitionsausschusses von Anfang Juli sowie des Koalitionsvertrags um. Die Bundesregierung stellt vor allem Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in den Mittelpunkt. Beschlossen wurde der Entwurf vom Bundeskabinett am 2. September 2026; die Entlastung kommt in zwei Schritten – 2027 zuerst, 2028 vollständig.
