Systemadministration für Baden-Württembergs Krebsregister gesucht
In Karlsruhe ist eine Stelle ausgeschrieben, die tief in die Abläufe der Krebsregistrierung hineinreicht: Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Systemadministratorin oder einen Systemadministrator (m/w/d) Medizinische Informatik für die Vertrauensstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg (KRBW). Die Vollzeitstelle ist zunächst zweckgebunden befristet. Bewerbungsschluss ist der 11.10.2026.
Die Vertrauensstelle sitzt derzeit bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) in Karlsruhe. Gesucht wird eine Person, die IT-Systeme betreut, Datenflüsse versteht und bei aller Technik den medizinischen Zusammenhang nicht aus dem Blick verliert. Krebsregister helfen bei der Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung, bei der Evaluation von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen und dabei, die Datenlage für die Krebsepidemiologie zu verbessern.
Zwischen Patientendaten, Software und Landesebene
Das KRBW ist in drei Bereiche gegliedert: die Vertrauensstelle, die Klinische Landesregisterstelle und das Epidemiologische Krebsregister. In der Vertrauensstelle werden unter anderem Personendaten aus elektronisch übermittelten Datensätzen geprüft, damit Patientendaten korrekt zusammengeführt werden können. Hinzu kommen Patientenauskünfte und Widersprüche, die Vervollständigung des Datenbestands sowie die Abrechnung des Klinischen Krebsregisters mit Kostenträgern.
Der künftige Systemadministrator oder die künftige Systemadministratorin betreut und pflegt die IT-Systeme des KRBW und unterstützt bei der Fehleranalyse. Bei Versionswechseln der Krebsregistersoftware geht es um Tickets, Tests, Abnahmen und Qualitätssicherung mit externen Softwarefirmen. Dazu kommt eine Schnittstellenfunktion zur IT der DRV BW, zu externen Verfahrensbeteiligten und zu Softwareanbietern. Die Leitung der Vertrauensstelle soll bei IT-Fragen beraten werden, während das Team eine feste Ansprechperson für seine täglichen technischen Fragen bekommt.
Auch Datenverarbeitung, Datenauswertung und Prozesse sollen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben weiterentwickelt werden. Zum Aufgabengebiet gehören außerdem das Berichtswesen, Statistiken und Einzelauswertungen. Projekte können die Weiterentwicklung der Vertrauensstelle, die Unterstützung des technischen Transformationsprozesses oder den Aufbau einer Wissensdatenbank betreffen. Fachlich-technische Mitarbeit in externen Arbeitsgruppen und bei Veranstaltungen auf Landes- und Bundesebene ist ebenfalls vorgesehen.
Ein Trägerwechsel steht im Hintergrund
Die Befristung hängt mit der aktuellen Trägerschaft durch die DRV BW zusammen. Wegen des mit der Novellierung des Landeskrebsregistergesetzes verbundenen Trägerwechsels ist die Stelle zunächst zweckgebunden bei der DRV BW befristet. Eine Fortführung der Tätigkeit in unbefristeter Beschäftigung beim neuen Träger ist vorgesehen; weitere Informationen zum Trägerwechsel werden im persönlichen Gespräch erläutert.
Das Landeskrebsregistergesetz Baden-Württemberg (LKrebsRG) soll neu gefasst werden. Grundlage ist insbesondere § 65c SGB V, der Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung und die Nutzung eines einheitlichen bundesweiten onkologischen Basisdatensatzes regelt. Die Neufassung soll die rechtlichen Grundlagen für den Wechsel der Trägerschaft der Vertrauensstelle schaffen, die bislang bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg angesiedelt war. Außerdem sollen datenschutzrechtliche Vorschriften systematischer und übersichtlicher werden, während gesetzliche Regelungen an aktuelle technische Entwicklungen angepasst werden.
Vorgesehen sind eine Neuorganisation des Krebsregisters Baden-Württemberg und eine klarere Gliederung des Gesetzestextes. Die Rechte betroffener Personen sollen übersichtlicher dargestellt werden: Informationsrecht, Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht und Widerspruchsrecht. Auch die Regeln zum Datenaustausch mit weiteren Institutionen und Behörden sowie die Straf- und Bußgeldvorschriften sollen überarbeitet werden.
Das bisherige Gesetz vom 7. März 2006, zuletzt geändert am 28. Juni 2022, soll vollständig neu gefasst werden. Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 ist die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg fortlaufend weiterentwickelt worden. Nach Angaben des Gesetzentwurfs schafft sie Voraussetzungen für klinisch-epidemiologische Forschung sowie für Bewertungen kurativer und präventiver Maßnahmen.
Was fachlich gefragt ist
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium etwa in Medizinischer oder Wirtschaftsinformatik, Medizinischem Informationsmanagement, Bioinformatik, Digital Health, Data Science oder Gesundheitsmanagement. Bei einem vergleichbaren Studium soll eine nachgewiesene Informatikkompetenz vorhanden sein. Erfahrung in der Administration von IT-Systemen, in Anwenderschulung und Support sowie mit Datenbanksystemen gehört ebenfalls zum Profil.
Bei den statistischen Programmiersprachen wird insbesondere R genannt, einschließlich Anwendungen zur grafischen Aufbereitung wie R/Shiny, RStudio und QlikView. Gesucht werden außerdem Verständnis für Schnittstellenformate wie XML und FHIR, Erfahrung im Controlling und in der statistischen Analyse, sehr gute MS-Office-Kenntnisse sowie Kenntnisse in VBA-Makroprogrammierung. Projekterfahrung ist ebenfalls erwünscht.
Von Vorteil sind Kenntnisse von Dokumentations- und Registrierungsprozessen oder ein Verständnis klinischer Abläufe in Arztpraxen und Kliniken. Wichtig sind darüber hinaus analytisches und lösungsorientiertes Denken, der Überblick auch in anspruchsvollen Situationen, eine eigenverantwortliche Strukturierung der Aufgaben sowie ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit. Flexibilität, zuverlässiges und ergebnisorientiertes Handeln runden die Anforderungen ab. Kein kleiner Wunschzettel, aber die Stelle liegt eben genau dort, wo Medizin, Verwaltung und IT ineinandergreifen.
Arbeitsbedingungen und Bewerbung
Geboten wird eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team mit Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Stabsbereichs Medizinische Informatik/Datenschutz führt an eine fachlich-technische Schnittstelle mit Bedeutung für das KRBW.
Die Vergütung ist mit dem öffentlichen Dienst vergleichbar und reicht bis zu E 11 TVöD. Hinzu kommen eine Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge über die VBL, vermögenswirksame Leistungen und 30 Urlaubstage bei einer Fünftagewoche. Eine strukturierte Einarbeitung sowie interne und externe Fort- und Weiterbildungen sind vorgesehen. Flexible Arbeitszeiten und eine Homeoffice-Regelung gehören ebenso zum Angebot wie eine gute ÖPNV-Anbindung und ein Zuschuss zum Jobticket/Deutschlandticket. Kantine sowie Sport- und Gesundheitsangebote gibt es ebenfalls.
Die Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilzeitgeeignet; die konkrete Umsetzung des gewünschten Teilzeitmodells wird geprüft. Bewerbungen von Personen unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Behinderung sind willkommen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Fachliche Auskünfte erteilt Robin Bauer unter 0721 825-79001. Bewerbungen sollen online über das Bewerberportal der DRV Baden-Württemberg eingereicht werden. Empfohlen werden ein Anschreiben, ein Lebenslauf und relevante Arbeitszeugnisse.
Finanziell sieht der Gesetzentwurf für Land, Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts keine zusätzlichen Ausgaben vor. Zusätzliche Kosten des Krebsregisters durch den Trägerwechsel sollen über die Krebsregisterpauschale nach § 65c Abs. 2 SGB V durch die Krankenkassen gedeckt werden. Sollten die Betriebskosten trotz Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht ausreichen, müsste das Land die nicht anderweitig gedeckten Kosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel übernehmen.
Ein Praxis-Check wurde nicht durchgeführt, weil keine neuen Verwaltungsverfahren eingerichtet werden. Die digitale Verfahrensabwicklung soll für alle Beteiligten weiterentwickelt werden. Gleichzeitig kann wegen des besonderen Schutzes von Gesundheitsdaten auf schriftliche Kommunikation nicht vollständig verzichtet werden. Die Registrierung muss nach § 65c Abs. 1 Satz 3 und Abs. 1a SGB V auf einem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz beruhen.
Kommentarfrist ist bereits abgelaufen
Für Private können Kosten entstehen, etwa bei der technischen Ausstattung für automatisierte elektronische Meldungen über eine definierte Schnittstelle, bei Forschungsvorhaben Dritter oder bei gesetzlich vorgeschriebenen Datenabgleichen, beispielsweise im Rahmen von Krebsfrüherkennungsprogrammen nach § 25a SGB V. Zugleich wird davon ausgegangen, dass Meldungen häufig über vorhandene technische Ausstattung oder bei wenigen Fällen über ein Web-Portal erfolgen können.
Verbände und Organisationen konnten im Rahmen einer Verbändeanhörung Stellungnahmen abgeben. Die öffentliche Kommentierungsfrist endete am 22. Oktober 2025. Veröffentlicht wurden zwei Kommentare: Eine selbst betroffene Person begrüßte die Datenschutz- und Technikregelungen, äußerte aber Vorbehalte gegen den Trägerwechsel. Ein weiterer Kommentar kritisierte allgemein die zusätzliche Belast
