An der Uni Potsdam sorgt die Tabaksteuer derzeit für ein ziemlich verwirrendes Bild: Seit Mittwoch gelten laut Gesetz höhere Steuern auf Zigaretten, Feinschnitt und ähnliche Produkte. Eine Packung, die bisher etwa 8 Euro kostet, müsste dadurch künftig fast 12 Euro kosten. Trotzdem werden Zigaretten vorerst nicht teurer verkauft.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Zoll angewiesen, weiterhin die alten Steuersätze anzuwenden. Nach Angaben aus Branchenkreisen sollen Tabakunternehmen deshalb bis zum Jahresende Zigaretten mit den bisherigen Steuersätzen anbieten. Hinter den Kulissen ist die Stimmung allerdings weniger entspannt: Unternehmen befürchten, mit der Bestellung alter Steuerbanderolen gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Ein Gesetz, zwei Wirklichkeiten

Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler hält die Lage für rechtlich problematisch. Die Verwaltung sei an das neue Gesetz gebunden, erklärte er. Das Finanzministerium könne den Zoll nicht einfach per Verwaltungsvorschrift davon entbinden. Mehrere Anfragen an das Ministerium blieben unbeantwortet.

Das Grundproblem: Das alte Gesetz gilt seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am Mittwoch nicht mehr. Gleichzeitig soll das neue Gesetz nach Klingbeils Weisung vorerst nicht angewendet werden. Welche rechtliche Grundlage für die aktuelle Steuererhebung gilt, ist damit ungeklärt.

Das Finanzministerium versucht nach eigenen Angaben, über ein Sonderverfahren nach Paragraf 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die alten Steuersätze offiziell wieder in Kraft zu setzen. Wie dieses Verfahren ausgeht und wie lange es dauert, ist offen.

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Für Verwirrung sorgte dabei auch der Zeitplan des Änderungsgesetzes. Es wurde am 20. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach der aktuellen Fassung sollte das gesamte Gesetz bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft treten – also einen Tag später. Das sollte eigentlich genügend Vorlauf für die Herstellung und Bestellung neuer Steuerzeichen schaffen. In der Inkrafttretensregelung steckt jedoch eine offensichtliche Unrichtigkeit hinsichtlich des Beginns der neuen Steuersätze.

Der Zoll stellte am 23. Oktober 2026 klar: Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die Steuersätze in der Fassung vom 19. Oktober 2026 unverändert weiter. Eine Berichtigung des Fehlers im Gesetz soll umgehend eingeleitet werden.

Vapes bleiben vorerst beim alten Preis

Bei Vapes und E-Zigaretten-Liquids kommt noch ein Sonderfall dazu. Das neue Tabaksteuergesetz legt für diese Produkte einen Steuertarif erst ab 2027 fest. Nach Darstellung des Steuerrechtlers Roland Ismer wären Liquids und andere Tabak-Ersatzprodukte bis Ende 2026 eigentlich steuerfrei.

Derzeit werden wegen der Weisung Klingbeils trotzdem weiterhin 3,20 Euro je 10 Milliliter erhoben. Eine kurzfristige Umstellung auf den eigentlich geltenden Null-Euro-Steuersatz wäre kaum machbar: Neue Steuerzeichen müssten bestellt werden, die Lieferzeit beträgt etwa vier Wochen. Vapes und Liquids sollen deshalb vorerst zu den bisherigen Preisen verkauft werden. Ein ziemlich krummer Übergang – und für Händler alles andere als gemütlich.

Die Erhöhung kommt stufenweise

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen die höheren Tabaksteuersätze am 1. Januar 2027 wirksam werden. Das falsche Datum in den Unterlagen wird vom BMF berichtigt; die Generalzolldirektion ist informiert. Die Anhebung gehört zu den Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, die im Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 vereinbart wurden.

Die Tabaksteuer soll vier Jahre lang jeweils zum 1. Januar steigen – von 2027 bis 2030. Für Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak sowie Wasserpfeifentabak beginnt der neue Steuertarif nach der Klarstellung des Zolls am 1. März 2027. Für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute für Tabakwaren gilt er ab dem 1. Januar 2027.

Produkt Derzeit 2027 2028 2029 2030
Zigaretten, je Stück 20,27 Cent 22,21 Cent 24,21 Cent 26,39 Cent 28,77 Cent
Erhitzter Tabak, je Stück 16,65 Cent 18,15 Cent 19,67 Cent 21,32 Cent 23,12 Cent
Feinschnitt, je Kilogramm 100,76 Euro 118,90 Euro 140,99 Euro 172,40 Euro 210,51 Euro
Pfeifentabak, je Kilogramm 39,76 Euro 84,71 Euro 105,90 Euro 132,37 Euro 165,46 Euro
Wasserpfeifentabak, je Kilogramm 57,07 Euro 107,71 Euro 128,90 Euro 155,37 Euro 188,46 Euro
Zigarren und Zigarillos, je Stück 1,98 Cent 3,80 Cent 4,17 Cent 4,59 Cent 5,05 Cent
Substitute für Tabakwaren, je Milliliter 0,32 Euro 0,33 Euro 0,34 Euro 0,35 Euro 0,36 Euro

Bei einer Packung mit 20 Zigaretten liegt der durchschnittliche Tabaksteueranteil derzeit bei 4,05 Euro. Ab 1. Januar 2027 sollen es 4,44 Euro sein, ab 2028 4,84 Euro, ab 2029 5,28 Euro und ab 2030 5,75 Euro. Der mögliche Durchschnittspreis der Packung steigt laut BMF von derzeit 8,05 Euro über 8,77 Euro, 9,56 Euro und 10,42 Euro auf etwa 11,36 Euro.

Wie viel davon tatsächlich im Regal ankommt, entscheiden die Hersteller und Einführer. Sie legen die Verkaufspreise fest; erwartet wird, dass sie die höheren Steuern über höhere Preise weitergeben.

Haushalt, Gesundheit und die offene EU-Frage

Die Reform soll nicht nur Geld bringen. Sie soll auch zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen und die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen senken. Die zusätzlichen Einnahmen fließen nach dem Gesamtdeckungsprinzip in den allgemeinen Bundeshaushalt. Eine Zweckbindung für Gesundheitsprävention oder Versorgung gibt es nicht; dem Gesundheitsbereich können die Mittel nur mittelbar über den allgemeinen Haushalt zugutekommen.

Die Steuerlast hängt dabei auch vom Konsum ab: Wer mehr verbraucht, zahlt mehr Verbrauchsteuer, bei geringerem Konsum fällt sie niedriger aus. Neue Besteuerungskategorien werden nicht eingeführt. Weiterhin erfasst das System Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren.

Abverkaufsfristen gibt es nicht. Bereits versteuerte Tabakwaren dürfen auch nach der Steuererhöhung weiter verkauft werden. Das dürfte für Händler immerhin ein kleines Stück Normalität bedeuten, während die Rechtslage bei den neuen Steuerzeichen noch sortiert wird.

Auch der Blick nach Brüssel macht die Sache nicht einfacher. Die EU-Kommission legte am 16. Juli 2025 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie von 2011 vor. Die Verhandlungen über die Besteuerung neuer Dampf- und Rauchprodukte dauern an. Der deutsche Gesetzentwurf soll zu einer Einigung im EU-Rat beitragen. Nach einer neuen EU-Richtlinie könnte das deutsche Tabaksteuergesetz samt Steuersätzen erneut angepasst werden, besonders wenn sich die Preise hierzulande deutlich anders entwickeln.

Ob weitere Erhöhungen nötig werden, hängt vor allem von den noch zu vereinbarenden EU-Mindeststeuersätzen ab.