Universität Jena wird ab 2027 neuer Exzellenzstandort
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wird ab 2027 als einer von fünf neuen Exzellenzstandorten besonders gefördert. Bundesweit hatten sich elf Universitäten und Hochschulverbünde um den Exzellenzstatus beworben. Die Entscheidung fiel heute, am 2. Oktober 2026.
Universitätspräsident Andreas Marx reagierte begeistert. Er sprach von einem „atemberaubenden“ Ereignis und sagte, die Auswahl sei für die Universität eine große Erleichterung. Bei der Verkündung war auch Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) anwesend.
Erst feiern, dann planen
Viel Zeit zum Durchatmen bleibt offenbar nicht. Zunächst solle gefeiert werden, sagte Marx; ab Montag beginne die Planung für die weitere Umsetzung. Für den Präsidenten ist der Erfolg das beruflich Größte, das er bisher erlebt habe. Marx ist seit 2024 Universitätspräsident.
Seinen Dank richtete er unter anderem an die Politik für deren Unterstützung. Was genau aus dem neuen Status folgt, soll nun in den kommenden Schritten ausgestaltet werden. Die Friedrich-Schiller-Universität gehört damit ab 2027 zu den fünf neuen Standorten der Förderlinie Exzellenzuniversitäten.
Was hinter der Exzellenzstrategie steckt
Die Exzellenzstrategie, kurz ExStra, soll wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern, die Profilbildung und Kooperationen unterstützen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Zugleich geht es darum, sowohl Forschungsspitzen als auch die Qualität des Hochschul- und Wissenschaftssystems in der Breite zu verbessern.
Das Programm besteht aus zwei Förderlinien. Über die Exzellenzcluster werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden gefördert. Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten sieht dagegen eine dauerhafte institutionelle Förderung von Universitäten und Universitätsverbünden vor, um deren internationale Spitzenstellung in der Forschung zu stärken.
Seit Januar 2026 werden 40 Exzellenzcluster an 43 deutschen Universitäten gefördert. Seit 2019 erhielten zehn Universitäten und ein Universitätsverbund Förderung als Exzellenzstandorte. Für die Exzellenzcluster ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zuständig, für die Exzellenzuniversitäten der Wissenschaftsrat (WR).
Entscheidung mit mehreren Ebenen
Die Auswahlverfahren für Exzellenzuniversitäten umfassen sowohl die Evaluation der bisher geförderten Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbunds als auch ein Neuausschreibungsverfahren für antragstellende Universitäten und Universitätsverbünde.
Gestaltet wird das Förderprogramm vom Committee of Experts, das von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eingesetzt wurde. Das Expertengremium besteht aus 39 Personen mit ausgewiesener Forschungserfahrung sowie Erfahrungen unter anderem im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft.
Über die Förderanträge entscheidet die Exzellenzkommission. Ihr gehören das Committee of Experts sowie die zuständigen Bundes- und Landesministerinnen und -minister an. Grundlage der Exzellenzstrategie ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Das jährliche Förderbudget beträgt derzeit 533 Millionen Euro und steigt ab 2026 auf 687 Millionen Euro. Weitere Informationen sollen auf www.exzellenzstrategie.de veröffentlicht werden. Der bereitgestellte Artikeltext nennt keine Namen der neu ausgewählten Universitäten oder Universitätsverbünde und enthält keine entsprechende Ergebnisliste.
