Das Landgericht Düsseldorf hat Alexander K. am 30. Oktober 2026 zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 38-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme schuldig gesprochen. Die Entscheidung fiel ein Jahr über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft und Sicherungsverwahrung beantragt hatte. K.s Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die Taten ereigneten sich im Dezember 2025 in der Düsseldorfer Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin. Laut Anklage und Gericht bedrohte, misshandelte und sperrte K. die 34-jährige Frau ein. Sie arbeitete als Pflegerin. Einige Tage später erstattete sie Anzeige; zwei Misshandlungen hatte sie zunächst erst Wochen später gemeldet. K. wurde am 11. Januar im Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen. Dabei trug er unter anderem Messer, Schlagringe und eine Drahtschlinge bei sich.

Die Aussage der ehemaligen Partnerin

Die Frau schilderte vor Gericht zwei Angriffe. Bei der ersten Attacke habe K. sie nach einem Streit vom Bett geschubst, kurz gewürgt und gesagt, er hätte sie besser umbringen sollen. Am 22. Dezember habe er sie gestoßen und gewürgt. Sechs Tage später sei es erneut zu einer Misshandlung gekommen: K. habe versucht, ihr den Daumen abzusägen, um ihr Mobiltelefon per Fingerabdruck zu entsperren. Außerdem habe er sie gefesselt, in der Wohnung eingeschlossen und etwa 30 Minuten lang mit kaltem Wasser übergossen.

Das Zusammenleben sei zunächst harmonisch gewesen, berichtete die Frau. Konflikte hätten begonnen, nachdem sie von K. verlangt habe, seinen Drogen- und Alkoholkonsum einzustellen und sich eine Arbeit zu suchen. Streit gab es auch wegen seiner WhatsApp-Gruppe „Die wahren Gläubigen“ und nächtlicher Aktivitäten. Wegen einer krankheitsbedingten Abwesenheit nach der Tat verlor die Frau ihre Arbeitsstelle während der Probezeit.

K. bestritt die Vorwürfe wiederholt. Er bezeichnete sie als erfunden und als Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter erklärte er, die Frau sei auf seine Kontakte zu anderen Frauen eifersüchtig gewesen, habe ihn für sich behalten wollen und ihm Psychopharmaka ins Essen gemischt. Das Gericht schenkte der ehemaligen Lebensgefährtin dagegen Glauben. Die Richterin erklärte, die Beweisaufnahme habe K.s Täterschaft bestätigt. Sichergestellte Chats enthielten zahlreiche weitere Hinweise; teilweise habe K. darin selbst Taten eingeräumt.

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Begegnung über TikTok

K. lernte die spätere Geschädigte über TikTok kennen. Nach eigener Darstellung suchte sie den Kontakt zu ihm, wie andere Frauen auch sei sie vom „Maschsee-Mörder“ angezogen gewesen. Nach seiner Haftentlassung im Mai 2025 hatte K. nach eigener Darstellung Kontakt zu mehreren Frauen. Im Sommer traf er sich laut Verteidigung mehrfach mit der Pflegerin. Ende Juli oder Anfang August zog er nach Angaben des Gerichts bei ihr in Düsseldorf ein.

Nach seiner Haftentlassung 2025 hatte K. auf TikTok eine Community aufgebaut und seine Verurteilung wegen Frauenmordes öffentlich herausgestellt. Aus der Tat machte er im Internet ein Geschäftsmodell: Er warb für T-Shirts mit makabren Aufdrucken, veröffentlichte das Buch „Der Maschseemörder“, trat auf TikTok auf und arbeitete als reisender Tätowierer. Ein ziemlich düsteres Nebeneinander von Selbstdarstellung, Geschäft und Gewaltgeschichte.

Eine lange Vorgeschichte

K. war bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft. 2005 stach er auf einer Party in Minden mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf Gäste ein. Zwei Jahre später verletzte er einen Mann mit drei Messerstichen lebensgefährlich. Aus der Haft heraus ging er gegen seine damalige Freundin vor, nachdem sie sich seltener bei ihm gemeldet hatte.

2012 tötete K. eine 44-jährige Prostituierte aus Ibbenbüren. Er zerstückelte ihre Leiche und warf die Körperteile in den Maschsee in Hannover. 2013 verurteilte ihn das Landgericht Hannover wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft. Als Motiv stellte das damalige Gericht „pure Mordlust“ fest und ordnete seine Unterbringung in einer Psychiatrie an. Nach Angaben seines Verteidigers verbüßte K. die Strafe vollständig.

Das Düsseldorfer Gericht sah in den neuen Gewalttaten ein wiederkehrendes Muster. K. wurde als narzisstisch, egozentrisch und aggressiv beschrieben. Der psychiatrische Gutachter stufte ihn als gefährlichen Hangtäter, gemeingefährlich und stark rückfallgefährdet ein. Er diagnostizierte eine dissoziale Persönlichkeit mit emotionalen Störungen, pathologischem Narzissmus und aggressivem Verhalten. Hinweise auf eine krankhafte Psychose stellte er nicht fest; zum Tatzeitpunkt sei K. voll schuldfähig gewesen.

Nach Einschätzung des Gutachters ist K. nicht therapierbar. Das Gericht erklärte außerdem, er sei nicht bereit, therapeutisch an seiner Persönlichkeit zu arbeiten. Wegen seines Hangs zu Straftaten sei er eine Gefahr für die Allgemeinheit. Deshalb folgt auf die Haft die Sicherungsverwahrung.

Urteil und offene Rechtsmittel

Der Prozess hatte im September vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen und endete mit dem Urteil vom 30. Oktober 2026. K. kann die Entscheidung noch beim Bundesgerichtshof anfechten. Bis dahin bleibt die Kombination aus zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung bestehen.

Die für diesen Artikel zusätzlich herangezogene Handreichung und der Leitfaden zur Partnerschaftsgewalt des ISJuF enthalten ausschließlich binäre beziehungsweise komprimierte PDF- und Bilddaten. Ein lesbarer Nachrichtenartikel ist daraus nicht ersichtlich. Die Einordnung stützt sich daher auf die Angaben aus dem Verfahren und die genannten Gerichts- und Medienberichte.

Von der Universität Hamburg aus wirkt der Fall wie eine Nachricht, die sich nicht einfach wegklicken lässt: ein Urteil, eine frühere Mordtat, digitale Selbstdarstellung – und eine Frau, die nach den Angriffen nicht nur Verletzungen, sondern auch ihre Arbeit verlor. Das Urteil ist gesprochen, abgeschlossen ist die Geschichte damit juristisch noch nicht.