Am 24. März 2026 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Hochschulgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die Universität Konstanz berichtet, dass die Regelung Hochschulen vorschrieb, ihre WissenschaftlerInnen zur Inanspruchnahme dieses Rechts zu verpflichten. Bisher galt, dass WissenschaftlerInnen das Recht auf Veröffentlichung ihrer Arbeiten im Open Access ein Jahr nach der Erstveröffentlichung besitzen.
Dabei ist die Universität Konstanz als Vorreiterin in diesem Bereich aufgetreten und hatte bereits eine entsprechende Satzung verabschiedet. Der Schritt wurde jedoch von 17 Hochschullehrenden der Universität angefochten, die einen Verstoß gegen das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit sahen. In der Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass es dem Land Baden-Württemberg an der rechtlichen Kompetenz für diese Regelung fehlt, da es sich um eine Angelegenheit des Urheberrechts handelt.
Auswirkungen auf Open Access
Die Rektorin der Universität Konstanz, Katharina Holzinger, äußerte Bedenken, dass die Entscheidung dem Gedanken des Open Access schadet. Die Möglichkeit, Forschungsarbeiten frei verfügbar zu machen, war ein zentrales Anliegen. Zwar konnte die Satzung nie praktisch umgesetzt werden, doch das Open-Access-Modell wurde an der Universität bereits gut angenommen. Die Konstanzer Hochschule hat einen hohen Anteil an frei zugänglichen Publikationen und ist bekannt für ihre Bemühungen um offenen Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Diese Situation wirft auch größere Fragen zur Legalität und den Grenzen von Zweitveröffentlichungspflichten auf. Wie der Verfassungsblog erklärt, hat das BVerfG den rechtlichen Rahmen für solche Pflichten erheblich eingeengt, ohne jedoch die Zweitveröffentlichungspflicht aus dem Raum zu verbannen. Das Gericht stellte heraus, dass eine solche Verpflichtung in die verfassungsrechtliche Entscheidungsfreiheit der Autor:innen eingreift. Einrichtungsgruppen werden der Dokumentation zufolge eingeladen, kreative Wege zur Förderung von Open Access zu finden, da solche verpflichtenden Maßnahmen jetzt eingeschränkt sind.
Ein Umdenken in der Wissenschaft ist unabdingbar, um weiterhin den Zugang zu Wissen zu fördern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen überdacht werden, damit Open-Access-Publikationen zumindest gleichwertig zu traditionellen Verlagsformaten behandelt werden können.
Die Debatte um Open Access wird sicherlich weitergehen, insbesondere in der Rechtswissenschaft, wo die Quote an kostenfreien Veröffentlichungen traditionell gering ist. Eine Reform der Anreizstrukturen ist nötig, um einen fließenderen Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten zu gewährleisten und die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zu unterstützen.