Grafing muss nach dem Tod von Bürgermeister Christian Bauer vorzeitig neu wählen
Christian Bauer ist am Dienstagabend, dem 29. September 2026, während einer Sitzung im Rathaus von Grafing bei München zusammengebrochen und kurz darauf gestorben. Der Rettungsdienst versorgte den 57-Jährigen noch im Rathaus und brachte ihn in ein Krankenhaus. Die Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Die genaue medizinische Ursache war am Mittwochmorgen noch nicht bekannt.
Bauer gehörte der CSU an und war seit 2020 Erster Bürgermeister der Stadt im Landkreis Ebersberg. Grafing hat knapp 14.000 Einwohner. Erst wenige Monate zuvor hatte Bauer seine zweite Amtszeit begonnen – nun muss die Kommune plötzlich klären, wie es in der Verwaltung weitergeht.
Deutlich wiedergewählt
Bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 war Bauer mit 4.467 Stimmen und 60,8 Prozent der Stimmen klar im Amt bestätigt worden. Christian Kerschner von der SPD kam auf 30,6 Prozent, Walter Schmidtke von der Bayernpartei auf 8,6 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 68,4 Prozent. Bauers zweite Amtszeit hätte regulär noch mehrere Jahre gedauert.
Erstmals zum Bürgermeister gewählt worden war Bauer 2020. In der Stichwahl erhielt er 54 Prozent. Am 1. Mai 2020 übernahm er das Amt des Ersten Bürgermeisters. Zuvor hatte er mehr als zwei Jahrzehnte als Stadtkämmerer in Grafing gearbeitet.
Vom Landratsamt ins Rathaus
Geboren wurde Bauer 1969, aufgewachsen ist er in Freilassing. Nach dem Abitur absolvierte er bei der Regierung von Oberbayern eine Ausbildung zum Diplomverwaltungswirt. Von 1992 bis 1997 arbeitete er im Landratsamt Fürstenfeldbruck, anschließend wechselte er zur Stadtverwaltung Grafing. Dort war er 23 Jahre lang Stadtkämmerer – bevor er an die Spitze der Stadt rückte.
Der Zusammenbruch ereignete sich während einer Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werkausschusses. Im Rathaus liefen am Dienstagabend die Rettungsmaßnahmen, doch sie waren erfolglos; Bauer starb noch an diesem Abend.
Vertretung bis zur Neuwahl
Bis eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister gewählt ist, greifen die festgelegten Vertretungsregelungen. Der Zweite Bürgermeister Christian Einhellig und der Dritte Bürgermeister Josef Biesenberger übernehmen die Amtsgeschäfte. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung vertreten die weiteren Bürgermeister den Ersten Bürgermeister in dieser Reihenfolge.
Eine dauerhafte Nachfolge des Zweiten Bürgermeisters ist nicht vorgesehen. Den Ersten Bürgermeister wählen die Bürgerinnen und Bürger. Wegen des vorzeitigen Endes von Bauers Amtszeit muss Grafing deshalb eine vorgezogene Neuwahl ansetzen. Sie soll grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Amtszeit stattfinden. Den konkreten Termin legt die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde fest. Am Mittwochmorgen war noch kein Wahltermin bekanntgegeben worden.
Was die Gemeindeordnung vorsieht
Nach Artikel 35 der Bayerischen Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit eine, eine oder zwei weitere Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeister. Diese üben ihr Amt grundsätzlich ehrenamtlich als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte der Gemeinde aus. Durch Satzung kann der Gemeinderat allerdings bestimmen, dass sie Beamtinnen oder Beamte auf Zeit und damit berufsmäßige weitere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister sind.
Wählbar sind ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister erfüllen. Endet das Beamtenverhältnis während der Wahlzeit des Gemeinderats, muss innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl für den verbleibenden Zeitraum stattfinden. Das gilt ebenso, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis wegen der Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft ruhen.
