Berlin, 30. September 2026: Kurz vor einer Kabinettssitzung haben sich 46 Ökonominnen und Ökonomen mit einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung gewandt. Sie warnen davor, einzelne Bestandteile des geplanten Rentenpakets abzuschwächen oder zu streichen. Im Zentrum steht die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren.

Zu den Initiatoren gehören Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, Constanze Janda, Rektorin der Universität Speyer und Co-Vorsitzende der Rentenkommission, Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats, sowie Jörg Rocholl, Präsident der ESMT Berlin. Als weitere Unterzeichner wurden unter anderem Clemens Fuest, Nicola Fuchs-Schündeln und Bert Rürup genannt. Die übrigen Unterzeichner sind Experten sowie Professorinnen und Professoren aus der Renten-, Sozial- und Wirtschaftsforschung.

Reform als Gesamtpaket

Die Wissenschaftler fordern, die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket umzusetzen. Vorgesehen sind Änderungen beim Renteneintritt, ein höherer Nachhaltigkeitsfaktor, die Einbeziehung weiterer Personengruppen und eine gesetzliche Kapitalrente. Nach Ansicht der Unterzeichner wirken die Maßnahmen nur zusammen. Einzelne Bausteine nachträglich herauszunehmen, könne das gesamte Konzept aus dem Gleichgewicht bringen.

Die Vorschläge sind allerdings noch kein geltendes Recht. Union und SPD haben angekündigt, sie vollständig umsetzen zu wollen; wann und in welcher konkreten Form das geschieht, ist offen. Bis zur Verabschiedung entsprechender Gesetze gilt ausschließlich das bestehende Rentenrecht. Die Deutsche Rentenversicherung kann derzeit nicht sagen, ob, wann oder in welchem Umfang die Empfehlungen umgesetzt werden.

Für Versicherte zählt deshalb weiterhin die Rechtslage beim Rentenbeginn. Ein vorzeitiger Rentenantrag kann keine aktuell günstigere Regelung für die Zukunft sichern, noch nicht gesetzlich geregelte Leistungen können derzeit nicht beantragt werden. Renten lassen sich grundsätzlich höchstens ein Jahr vor dem Rentenbeginn beantragen.

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Abschied von der Rente mit 63?

Die abschlagsfreie Frühverrentung mit 63 bezeichnen die Ökonomen als teure Sonderleistung. Nach Daten der Rentenversicherung profitieren davon häufiger Männer, Besserverdienende und gesundheitlich weniger belastete Beschäftigte. Statt einer pauschalen Frührente schlagen die Fachleute gezieltere Hilfen vor: für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, und für Versicherte mit langen Erwerbsbiografien, aber niedrigen Rentenansprüchen.

Nach den Reformplänen soll die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren entfallen. Ein vorgezogener Rentenbeginn wäre künftig grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich. Für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren soll die Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre steigen und später parallel zur Regelaltersgrenze weiter angehoben werden. Das mögliche Renteneintrittsfenster von drei Jahren soll erhalten bleiben.

Das reguläre Rentenalter steigt nach geltendem Recht noch bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre; erstmals betrifft das den Jahrgang 1964. Ab 2031 soll sich die Regelaltersgrenze an der Lebenserwartung orientieren. Steigt diese um ein Jahr, wären acht Monate zusätzliche Erwerbszeit und vier Monate längere Rentenbezugszeit vorgesehen. Bleibt die Lebenserwartung unverändert, soll auch das Rentenalter konstant bleiben. Nach der derzeit erwarteten Entwicklung könnte die Regelaltersgrenze innerhalb von zehn Jahren von 67 auf 67,5 Jahre steigen.

Die derzeitigen Abschläge von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat sollen regelmäßig überprüft werden. Gleiches gilt für Zuschläge bei einem aufgeschobenen Rentenbeginn. In die Berechnung sollen unter anderem die Lebenserwartung, gesetzliche Altersgrenzen und das tatsächliche Renteneintrittsverhalten einfließen. Ein ziemlich großer Stellhebel – und einer, der im Alltag später direkt auf dem Konto ankommt.

Härtefälle, Rentenanpassung und Finanzierung

Für rentennahe Versicherte mit gesundheitlichen Problemen soll der Zugang zu einer vorgezogenen Rente erleichtert werden. Bei der Prüfung einer Erwerbsminderung soll in den letzten Jahren vor dem Rentenalter auch berücksichtigt werden, ob jemand seinen bisherigen Beruf noch ausüben kann. Wer nachweislich nicht mehr im langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten kann, soll bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn abschlagsfrei und weitere drei Jahre vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen können. Voraussetzung wären 35 Versicherungsjahre. In dieser Altersgruppe soll auf Neu- und Anpassungsqualifizierungen verzichtet werden.

Gleichzeitig sollen Präventionsmaßnahmen verbessert und das Prinzip „Prävention vor Reha“ gestärkt werden. Menschen in Erwerbsminderungsrente sollen bei der Aufnahme einer Arbeit mehr Unterstützung bekommen.

Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 wieder aktiviert und leicht verstärkt werden. Steigen die Zahlen der Rentnerinnen und Rentner stärker, könnten die Renten dadurch langsamer als die Löhne wachsen. Grundsätzlich soll die Rentenhöhe aber weiterhin der Lohnentwicklung folgen; eine Schutzklausel soll Rentenkürzungen verhindern.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Freibeträge für gesetzliche Renten vorgesehen. Wer lange Beiträge gezahlt hat, soll dadurch über ein höheres verfügbares Einkommen verfügen als Menschen ohne oder mit wenigen Beitragsjahren. Außerdem soll eine derzeit bis Ende 2026 ausgesetzte Regelung abgeschafft werden, nach der Jobcenter Langzeitarbeitslose zu einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen verpflichten können.

Nicht beitragsgedeckte, gesamtgesellschaftlich gewünschte Leistungen sollen vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden. Dazu gehören unter anderem die Höherbewertung beruflicher Ausbildungszeiten, der Grundrentenzuschlag, die Mütterrente und abschlagsfreie vorgezogene Renten.

Kapitalrente und neue Beitragszahler

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente soll durch einen verpflichtenden kapitalgedeckten Baustein ergänzt werden. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitragssatz von 2 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte tragen. Möglichst ab 2028 soll die Einführung schrittweise in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten erfolgen. Das Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden.

Versicherte sollen zwischen zertifizierten Anbietern wählen können; alternativ ist ein öffentlicher Fonds mit niedrigen Verwaltungskosten vorgesehen. Die Leistungen sollen lebenslang ausgezahlt werden. Das Umlageverfahren bliebe das Kernelement der gesetzlichen Rente. Als Vorbild wird Schweden genannt, wo 2,5 Prozent der staatlichen Rentenbeiträge kapitalgedeckt investiert werden. Ziel ist, mit Kapitalerträgen das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren oder zu erhöhen.

Für Menschen kurz vor dem Ruhestand wäre die Ansparphase allerdings zu kurz, um deutlich zu wirken. Ein steuerfinanzierter Zuschlag soll deshalb von 2032 bis Mitte der 2040er-Jahre sicherstellen, dass das Rentenniveau bei Renteneintritt mindestens 48 Prozent beträgt.

Langfristig ist eine Erwerbstätigenversicherung vorgesehen, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Zunächst sollen insbesondere Selbstständige einbezogen werden: Für neu aufgenommene Tätigkeiten ohne anderweitige obligatorische Altersvorsorge wäre eine Versicherungspflicht vorgesehen, bereits Selbstständige könnten mit Befreiungsmöglichkeit einbezogen werden.

Auch Abgeordnete des Bundestags und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften könnten künftig der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Beamte sollen zunächst nicht aufgenommen werden. Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen jedoch wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, etwa beim Rentenalter und bei Anpassungen. Dadurch könnte sich auch der Höchstsatz der Beamtenpensionen verändern. Der Beamtenstatus soll auf Personen mit hoheitlichen Aufgaben beschränkt werden; Bund und Länder sollen ausreichende Rücklagen für künftige Pensionszahlungen bilden.

Minijobs, Betriebsrente und Streit in der Koalition

Minijobber sollen sich künftig nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus der Minijobs soll grundsätzlich entfallen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Sozialabgaben jeweils zur Hälfte tragen. Für Schülerinnen und Schüler ist eine Ausnahme vorgesehen.

Langfristig soll das Alterssicherungsniveau 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Dafür soll die betriebliche Altersvorsorge nahezu flächendeckend verbreitet werden.