46 Ökonomen warnen vor einer Aufweichung des Rentenreformpakets
In Berlin wächst kurz vor der entscheidenden Kabinettssitzung der Druck auf die Bundesregierung: 46 führende deutsche Ökonominnen und Ökonomen warnen davor, das geplante Rentenreformpaket wieder aufzuschnüren. Anlass ist ein Aufruf, über den das „Handelsblatt“ berichtet und der Zeitung vorliegt. Die Sitzung soll am Mittwoch stattfinden.
Die Wissenschaftler wenden sich vor allem gegen Überlegungen, das geplante Auslaufen der abschlagsfreien Rente mit 63 zurückzunehmen. Zu den Unterzeichnern gehören laut „Handelsblatt“ Constanze Janda, Co-Vorsitzende der Rentenkommission, die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer, Clemens Fuest vom Ifo-Institut, Martin Werding von der Ruhr-Universität Bochum, Jörg Rocholl von der ESMT Berlin und Moritz Schularick vom Kiel Institut.
Ein Paket, das nur gemeinsam funktionieren soll
Die Empfehlungen der Rentenkommission seien ein „konsistentes Bündel von Maßnahmen“, schreiben die Ökonomen. Änderungen beim Renteneintritt, ein höherer Nachhaltigkeitsfaktor, die Einbeziehung weiterer Gruppen und eine gesetzliche Kapitalrente könnten demnach nur gemeinsam ihre stabilisierende Wirkung entfalten. Fällt ein Teil weg, müsse die Bundesregierung einen wirksamen Ersatz nennen. Sonst, so die Warnung, breche das Gesamtkonzept zusammen.
Nach Angaben der Rentenversicherung profitieren von der abschlagsfreien Frührente häufiger Besserverdienende, gesündere Menschen und Männer. Die Kommission will stattdessen gezielter Menschen unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Auch Rentnerinnen und Rentner, die trotz vieler Beitragsjahre nicht von ihrer Rente leben können, sollen stärker berücksichtigt werden.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat 33 Vorschläge vorgelegt. Union und SPD verständigten sich im Koalitionsausschuss darauf, diese Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Noch ist daraus allerdings kein geltendes Recht geworden. Bis entsprechende Gesetze verabschiedet sind, gilt ausschließlich das bestehende Rentenrecht.
Der konkrete Zeitpunkt und der Umfang einer möglichen Umsetzung sind offen; die Deutsche Rentenversicherung kann dazu derzeit keine Auskunft geben. Entscheidend für Versicherte sind die Regeln, die beim tatsächlichen Rentenbeginn gelten. Ein vorgezogener Rentenantrag sichert keine heute geltenden Regelungen für die Zukunft, und noch nicht gesetzlich geregelte Leistungen können nicht beantragt werden. Renten lassen sich grundsätzlich frühestens ein Jahr vor Rentenbeginn beantragen.
Mehr Lebenszeit, längere Arbeitszeit
Ab 2031 soll das reguläre Rentenalter an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt diese um ein Jahr, würden nach der vorgesehenen 2:1-Regel acht Monate auf die Erwerbsphase und vier Monate auf die Rentenbezugszeit entfallen. Bleibt die Lebenserwartung stehen, soll auch das Rentenalter konstant bleiben.
Nach den aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamtes könnte die Regelaltersgrenze bis 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Der derzeitige Anstieg auf 67 Jahre läuft bis 2031; erstmals gilt diese Grenze für den Jahrgang 1964.
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden. Bisher ist sie nach 45 Beitragsjahren bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Vorzeitige Altersrenten sollen künftig grundsätzlich nur noch mit Abschlägen bezogen werden. Für langjährig Versicherte soll die Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre steigen und später parallel zur Regelaltersgrenze weiter angehoben werden. Voraussetzung bleiben mindestens 35 Versicherungsjahre. Das Renteneintrittsfenster von der vorzeitigen Rente bis zur Regelaltersgrenze soll drei Jahre betragen.
Die Zu- und Abschläge bei vorzeitigem oder aufgeschobenem Rentenbeginn sollen regelmäßig überprüft werden. Derzeit beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbezugs. Bei der Neuberechnung sollen unter anderem die Lebenserwartung, gesetzliche Altersgrenzen und das tatsächliche Renteneintrittsverhalten berücksichtigt werden.
Ausnahmen für gesundheitlich belastete Versicherte
Für rentennahe Versicherte mit gesundheitlichen Problemen ist ein vereinfachter Zugang zu einer Rente vorgesehen. Bei der Prüfung einer Erwerbsminderung soll in den letzten Jahren vor dem regulären Rentenalter auch eine Einschränkung im bisher ausgeübten Beruf berücksichtigt werden können.
Nach individueller Gesundheitsprüfung wäre ein Rentenbeginn bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge möglich, weitere drei Jahre vorzeitig mit Abschlägen. Voraussetzung wären 35 Versicherungsjahre. Für diese Altersgruppe soll auf Neu- und Anpassungsqualifizierungen verzichtet werden. Zugleich sollen Präventionsmaßnahmen ausgebaut und das Prinzip „Prävention vor Reha“ gestärkt werden. Menschen mit Erwerbsminderungsrente sollen außerdem bei der Aufnahme einer Beschäftigung mehr Unterstützung bekommen.
Auch die übrigen Vorschläge greifen weit aus. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 wieder in Kraft treten und leicht verstärkt werden. Er dämpft Rentenerhöhungen, wenn die Zahl der Rentenbeziehenden schneller wächst als die Zahl der Beitragszahlenden. Die Rentenhöhe soll sich weiterhin an der Lohnentwicklung orientieren, eine Schutzklausel Rentenkürzungen verhindern.
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen Freibeträge für gesetzliche Renten eingeführt werden. Wer lange Beiträge gezahlt hat, soll dadurch ein höheres verfügbares Einkommen erhalten als Menschen ohne oder mit wenigen Beitragsjahren. Eine bis Ende 2026 ausgesetzte Regelung soll entfallen: Jobcenter könnten Langzeitarbeitslose dann nicht mehr zu einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen verpflichten.
Kapital, Selbstständige und Minijobs
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente soll um einen verpflichtenden kapitalgedeckten Baustein ergänzt werden, wobei das Umlageverfahren Kernelement bleiben soll. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte finanzieren. Die Einführung könnte möglichst ab 2028 schrittweise in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten erfolgen.
Versicherte sollen zwischen zertifizierten Anbietern wählen können. Alternativ wäre eine Anlage in einem öffentlichen Fonds mit niedrigen Verwaltungskosten möglich. Die Leistungen sollen lebenslang ausgezahlt werden. Als Vorbild dient Schweden, wo 2,5 Prozent der staatlichen Rentenbeiträge kapitalgedeckt angelegt werden. Kapitalerträge sollen die umlagefinanzierte Rente ergänzen und das Rentenniveau langfristig erhöhen. Für rentennahe Jahrgänge ist ein steuerfinanzierter Zuschlag vorgesehen, der bei Renteneintritt mindestens 48 Prozent Rentenniveau sichern soll; diese Übergangsregelung soll von 2032 bis Mitte der 2040er-Jahre gelten.
Langfristig ist eine Erwerbstätigenversicherung geplant, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Zunächst sollen insbesondere Selbstständige einbezogen werden: Neu gestartete Selbstständige ohne anderweitige obligatorische Absicherung wären versicherungspflichtig, grundsätzlich auch bereits Selbstständige. Sie könnten sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften könnten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Beamte sollen zunächst nicht dazugehören. Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen aber wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, etwa bei Regelaltersgrenze und Rentenanpassungen. Dadurch könnte sich auch der Höchstsatz der Beamtenpensionen verändern. Der Beamtenstatus soll künftig vor allem Personen mit hoheitlichen Aufgaben vorbehalten bleiben; Bund und Länder sollen ausreichende Rücklagen für künftige Pensionszahlungen bilden.
Für Minijobber soll die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entfallen. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus der Minijobs soll grundsätzlich abgeschafft werden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Sozialabgaben jeweils zur Hälfte tragen. Eine Ausnahme ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
Das Zielniveau der gesamten Alterssicherung soll langfristig 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen. Dafür soll die betriebliche Altersvorsorge nahezu flächendeckend verbreitet werden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sollen in einem Dialog Maßnahmen entwickeln, Vorsorgeverträge beim Arbeitgeberwechsel leichter übertragbar werden und die Förderung für Geringverdienende wachsen.
Auch bei der Altersteilzeit ist eine Änderung vorgesehen: Das Mindestalter soll von 55 auf 58 Jahre steigen und später an die Entwicklung des regulären Rentenalters gekoppelt werden. Das Blockmodell soll abgeschafft werden
