Bundesweite Rahmenpläne für die neue Pflegefachassistenzausbildung übergeben
In Berlin hat die Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz die Rahmenpläne für die neue Pflegefachassistenzausbildung an die zuständigen Bundesministerien übergeben. Die Übergabe erfolgte fristgerecht. Heute, am 30.09.2026, ist das auch an der Uni Bremen ein Thema, denn die geplante Ausbildung soll bundesweit Orientierung geben.
Die Pläne beschreiben, anhand welcher curricularen Einheiten und Ausbildungseinsätze die Kompetenzen aufgebaut werden können, die in der Prüfungsordnung vorgesehen sind. Für angehende Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten geht es damit nicht bloß um Papier, sondern um die konkrete Struktur ihrer Ausbildung: Was wird wann gelernt, und in welchen Einsätzen lässt sich das praktisch erproben?
Auftrag nach dem neuen Gesetz
Den Auftrag erhielt die Fachkommission mit der Verabschiedung des Pflegefachassistenzgesetzes im November 2025. Das Gesetz sieht eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung vor. Die Rahmenpläne mussten dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurz BMBFSFJ, sowie dem Bundesministerium für Gesundheit, kurz BMG, bis zum 30. Juni 2026 zur Prüfung vorgelegt werden.
Diese Frist ist nun eingehalten. Eingeladen hatten BMBFSFJ und BMG; in Berlin übergab die Fachkommission die Unterlagen an die Parlamentarischen Staatssekretäre Michael Brand vom BMBFSFJ und Tino Sorge vom BMG. Ein Termin mit viel Verwaltungsdeutsch, sicher. Dahinter steckt aber die Frage, wie Pflegeassistenz künftig in Deutschland vergleichbarer und verlässlicher ausgebildet werden kann.
Elf Expertinnen und Experten
Die Kommission besteht aus elf Expertinnen und Experten mit ausgewiesener pflegefachlicher, pflegepädagogischer und pflegewissenschaftlicher Expertise. Erstmals berufen wurde sie 2018 für fünf Jahre – von den damaligen Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Gesundheit.
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz kam die neue Aufgabe hinzu, die Rahmenpläne für die bundeseinheitliche Ausbildung zu entwickeln. Unterstützt wird die Kommission von ihrer Geschäftsstelle beim Bundesinstitut für Berufsbildung, dem BIBB. Dort laufen auch weitere Aufgaben der Fachkommission zusammen.
Für Studierende und Beschäftigte im Umfeld der Pflege bleibt nun abzuwarten, wie die Ministerien die vorgelegten Rahmenpläne prüfen und wie sie anschließend in Ausbildungseinrichtungen umgesetzt werden. Die Richtung ist jedenfalls markiert: ein gemeinsamer Rahmen, konkrete Ausbildungseinsätze und Kompetenzen, die nicht erst kurz vor der Prüfung aus dem Hut gezaubert werden.
