Deutschlands koloniale Schuld und der Streit um Anerkennung, Rückgabe und Wiedergutmachung
In Berlin verfolgen hochrangige Vertreter der Ovaherero und Nama aus Namibia eine Bundestagsdebatte über die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen. Für Gaob D. Timotheus Frederick geht es dabei um weit mehr als um politische Formulierungen: Seine Familie wartet seit fast 120 Jahren auf die Rückgabe der sterblichen Überreste seines Vorfahren Cornelius Frederick, der im deutschen Konzentrationslager auf Shark Island starb. Frederick fordert eine bedingungslose Entschuldigung Deutschlands.
Auch Paramount Chief Mutjinde Katjiua verlangt eine vollständige Anerkennung des Völkermords an Ovaherero und Nama durch den Bundestag. Eine offizielle Entschuldigung Deutschlands gibt es bislang nicht. In einem Entwurf für eine deutsch-namibische „Gemeinsame Erklärung“ erkennt die Bundesregierung zwar einen „Völkermord aus heutiger Sicht“ an; ein Versöhnungsabkommen ist jedoch noch nicht unterzeichnet.
Ein Krieg, dessen Folgen nicht vorbei sind
Das Deutsche Reich führte von 1904 bis 1908 einen Vernichtungskrieg gegen Ovaherero, Nama, Damara und San. Mindestens 100.000 Menschen wurden getötet, weitere vertrieben. Es gab Zwangsarbeit und Zwangsprostitution. Landnahme und Enteignungen wirken für die Nachfahren bis heute fort. Die Debatte im Bundestag berührt damit nicht nur die deutsche Vergangenheit, sondern auch Eigentum, Erinnerung und politische Mitsprache in der Gegenwart.
Der Historiker Jürgen Zimmerer kritisiert, dass der Bundestag den Genozid an Ovaherero und Nama bisher nicht offiziell anerkannt hat. Er verweist auf Bundestagsresolutionen zum Völkermord an Armeniern, zum Holodomor und zum Genozid an Jesidinnen und Jesiden. Die Linkspartei initiierte die Debatte. Ihr gemeinsam mit Nachfahrenvertretern erarbeiteter Antrag fordert die vollständige Anerkennung des Völkermords, Entschädigung und „wiedergutmachende Gerechtigkeit“.
Katjiua lehnt die bisherige deutsch-namibische Vereinbarung ab. Entwicklungshilfe könne keine Reparationen ersetzen, sagt er. Die Grünen fordern in einem eigenen Antrag unter anderem eine stärkere Einbindung der betroffenen Opfergruppen. Katjiua und Frederick verlangen, dass die betroffenen Gemeinschaften künftig dauerhaft in die Aufarbeitung einbezogen werden.
Milliardenhilfe und der Streit ums Geld
Deutschland und Namibia verhandeln seit 2021 über eine „Gemeinsame Erklärung“. Vorgesehen sind 1,1 Milliarden Euro deutscher Wiederaufbauhilfe über 30 Jahre. Nach der Unterzeichnung des Abkommens soll das deutsche Staatsoberhaupt eine offizielle Entschuldigung aussprechen.
Das Auswärtige Amt erklärt zugleich, aus der Anerkennung des Völkermords ergäben sich keine rechtlichen Entschädigungsansprüche. Es bezeichnet die Verhandlungen als weltweit einzigartig und als Vorreiter bei der Aufarbeitung kolonialer Vergangenheit. Politikwissenschaftler Andreas Mehler nennt das Modell dagegen „Checkbook-Diplomacy“. Zimmerer sieht hinter der Haltung der Bundesregierung vor allem finanzielle Abwägungen.
Die grüne Bundestagsabgeordnete Jamila Schäfer kritisiert, die Bundesregierung habe die koloniale Aufarbeitung zu weit nach hinten auf die Prioritätenliste gesetzt. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird zwar eine Intensivierung angekündigt: länderübergreifende Forschung zu Objekten, die Rückgabe von Kulturgütern, ein würdiger Erinnerungsort und die Rückgabe menschlicher Überreste werden darin genannt. Der Politikwissenschaftler Alexander Stroh-Steckelberg stellt dennoch fest, dass die koloniale Aufarbeitung im Vergleich zur Vorgängerregierung an Sichtbarkeit verloren habe. Zimmerer spricht nicht mehr nur von Stillstand, sondern von einem Rückschritt beim Bewusstsein für koloniales Unrecht.
Überreste, Objekte und offene Fragen
Mehrere zehntausend menschliche Überreste sollen sich weiterhin in Deutschland befinden. Die Bundesregierung gründete im März einen Koordinierungsrat zur Restitution, federführend ist das Auswärtige Amt. Das Ministerium erklärt, Herkunftsstaaten und -gesellschaften sollten selbst festlegen, welche Gegenstände und Überreste sie zurückfordern und wie Rückgaben gestaltet werden.
Mehler weist darauf hin, dass dieses Vorgehen etwa in Tansania die Interessen von Nachfahren der Opfer erschweren könne. Staatsministerin Serap Güler leitet den Koordinierungsrat. Sie war im Mai in Togo und plant Reisen nach Ruanda und Burundi. Die Bundesregierung verweist auf Anerkennung für ihren Umgang mit der Vergangenheit und ihren Einsatz für eine gemeinsame Zukunft.
Der Kolonialismus ist bislang nicht im Gedenkstättenkonzept des Bundes enthalten. Zimmerer kritisiert den Vorschlag von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, Bremen zu einem Gedenkort zu machen: Opfergruppen seien nicht einbezogen worden. Außerdem müssten auch Berlin und Hamburg als koloniale Zentren des Deutschen Reichs Erinnerungsorte werden.
Warum Hamburg nicht aus dem Blick geraten darf
Eine 1932 errichtete Elefantenskulptur in Bremen sollte ursprünglich an deutsche Soldaten in den Kolonien erinnern und gilt heute als antikoloniales Denkmal. In Hamburg liegt die Geschichte noch unmittelbarer in der Stadtlandschaft. Von hier aus starteten rund 95 Prozent der deutschen Kolonialtruppen. Hier begann auch die Reise des späteren Kommandeurs Lothar von Trotha, der die Vernichtungsbefehle gegen Ovaherero und Nama erteilte.
Am Hamburger Baakenhafen soll nach Zimmerers Kritik kein Gedenkort, sondern ein neues Operngebäude entstehen. Für viele Studierende an der Uni Hamburg ist das keine weit entfernte Berliner Debatte: Die Spuren liegen im eigenen Hafen, in Sammlungen, Straßennamen und Instituten. Mehler fordert eine breitere Debatte über Gedenkorte und mehr Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte.
Der bereitgestellte Text des Bundestagsdokuments enthält ausschließlich komprimierte PDF-Rohdaten und keinen lesbaren Nachrichtenartikel. Mehr lässt sich daraus nicht ableiten. Die Debatte selbst bleibt damit offen – ebenso wie die Frage, wann Cornelius Frederick nach Hause zurückkehren kann.
