Humboldt-Universität muss 4.000 Beschäftigten 150 Euro Hauptstadtzulage nachzahlen
Die Humboldt-Universität zu Berlin muss ihren Beschäftigten eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 Euro zahlen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 16.10.2026 und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz vom Dezember 2025. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
Für rund 4.000 wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Beschäftigte geht es nun um Geld, und zwar rückwirkend. Die Gewerkschaft Verdi forderte die HU-Leitung auf, die Zulage unverzüglich ab dem 1. April 2025 auszuzahlen. An diesem Tag trat der Tarifvertrag zur Hauptstadtzulage in Kraft.
HU will zahlen, wartet aber auf Berlin
HU-Vizepräsident Niels Helle-Meyer erklärte, die Universität wolle die Zulage möglichst schnell auszahlen. Eine Finanzierungszusage des Berliner Senats liege bislang jedoch nicht vor. Weil diese Zusage fehle, habe die HU keine Rücklagen für die zusätzliche Belastung bilden können.
Nach Angaben Helle-Meyers seien der Universität durch die neuen Hochschulverträge zudem alle Rücklagen entzogen worden. Die Auszahlung würde die HU voraussichtlich 15,1 Millionen Euro zusätzlich kosten. Das ist kein kleiner Posten, der mal eben zwischen zwei Sitzungen vom Tisch fällt.
Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühenmann forderte die künftige Landesregierung deshalb auf, die Berliner Hochschulen finanziell in die Lage zu versetzen, die Zulage auszuzahlen. Bislang zahlt das Land Berlin die monatlichen 150 Euro nur an rund 130.000 Beschäftigte des unmittelbaren Landesdienstes.
Eine Zulage mit Verzögerung
Die gerichtliche Entscheidung bringt Bewegung in einen Streit, der für die Betroffenen längst im Alltag angekommen ist: Der Tarifvertrag gilt seit dem 1. April 2025, die Beschäftigten der HU warten dennoch auf die Zahlung. Wann das Geld tatsächlich auf den Konten landet, hängt nun auch an der Finanzierung durch das Land.
Die zugrunde liegende PDF-Datei des Verbands der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer beziehungsweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder enthält laut bereitgestellter Quelle allerdings ausschließlich rohe, komprimierte PDF-Daten ohne lesbaren Nachrichtenartikel. Für zusätzliche Einzelheiten zum Tarifvertrag lässt sich daraus daher nichts entnehmen.
Die HU-Website macht es Besuchern nicht leicht
Wer die HU-Seite zur Hauptstadtzulage aufrufen wollte, konnte außerdem auf eine technische Sperre stoßen: Die Website konnte das JavaScript von Anubis nicht laden, möglicherweise war der Server überlastet. Nutzer sollten die Seite neu laden.
Anubis wurde vom Website-Administrator als Schutz gegen massenhaftes Scraping durch KI-Unternehmen eingerichtet. Das System nutzt ein Proof-of-Work-Verfahren nach dem Vorbild von Hashcash, das ursprünglich vorgeschlagen wurde, um E-Mail-Spam zu verringern. Die zusätzliche Rechenlast soll für einzelne Nutzer gering bleiben, bei massenhaftem Scraping aber die Kosten erhöhen.
Vorgesehen ist Anubis als vorläufige Lösung, bis bessere Methoden zur Erkennung von Headless-Browsern verfügbar sind, etwa über das Font-Rendering. Das System benötigt moderne JavaScript-Funktionen. Browser-Erweiterungen wie JShelter können diese Funktionen deaktivieren und sollen deshalb für die Domain abgeschaltet werden.
