Friedrich-Schiller-Universität Jena wird Exzellenzuniversität und zweite ostdeutsche Spitzenhochschule
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist am 2. Oktober 2026 von der Exzellenzkommission in den Kreis der Exzellenzuniversitäten aufgenommen worden. Für Thüringen ist das ein großer Moment: Nach der Technischen Universität Dresden ist Jena damit die zweite Exzellenzuniversität in Ostdeutschland. Berlin gilt in dieser Einordnung als Sonderfall.
Der neue Status soll zusätzliche Millionenzuschüsse und mehr internationale Sichtbarkeit bringen. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) erklärte, der Titel mache Jena für internationale Talente attraktiver und sei ein großer Schritt für den Freistaat. An der Universität will man die zusätzlichen Mittel nutzen, um die Spitzenforschung zu stärken, herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen und zu fördern sowie neue Freiräume für inter- und transdisziplinäre Forschung zu schaffen.
Jena startet mit zwei Exzellenzzentren
Voraussetzung für die Bewerbung um den Exzellenzuniversitätsstatus waren zwei Exzellenzzentren: „Balance of the Microverse“ und „Imaginamics. Practices and Dynamics of Social Imagining“. Die neue Förderlinie stärkt Universitäten oder Verbünde als Institutionen und soll ihre internationale Forschungsstellung ausbauen.
Für einzelne Universitäten gilt dabei: Sie müssen an mindestens zwei Exzellenzclustern beteiligt sein. Universitätsverbünde benötigen mindestens drei. Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre evaluieren lassen und weiterhin nachweisen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Die Exzellenzstrategie ist das wichtigste Bund-Länder-Programm zur Förderung universitärer Spitzenforschung. Bund und Länder beschlossen 2016, die frühere Exzellenzinitiative dauerhaft weiterzuentwickeln. Die Strategie soll den deutschen Wissenschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärken, seine internationale Sichtbarkeit erhöhen, wissenschaftliche Spitzenleistungen ermöglichen, universitäre Profile schärfen und Vernetzung sowie Kooperation im Wissenschaftssystem fördern. Sie verbindet Spitzenforschungsförderung mit langfristigen, strategischen Investitionen in Hochschulen und baut auf der Exzellenzinitiative 2007–2017 auf.
Wer über Förderanträge entscheidet
Über Antragsskizzen und Anträge im Rahmen der Exzellenzstrategie entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Das Committee of Experts besteht aus 39 ausgewiesenen Forschenden aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten und repräsentiert das gesamte Disziplinenspektrum. Die Mitglieder bringen außerdem langjährige Erfahrungen unter anderem im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft mit.
Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz. Das Gremium legt Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen, gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission und entscheidet, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen. Auch die Evaluationsergebnisse der Exzellenzuniversitäten werden von ihm bewertet.
Die Exzellenzkommission besteht aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Auf Grundlage der Empfehlungen des Committee of Experts entscheidet sie über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten. In der Kommission verfügt die Wissenschaft über die Stimmenmehrheit.
Die Auswahl erfolgt in wissenschaftsgeleiteten Verfahren im Auftrag von Bund und Ländern: Die DFG ist für Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für Exzellenzuniversitäten. International anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten Anträge und Selbstberichte. Maßgeblich ist die wissenschaftliche Qualität. Auch interdisziplinäre Anträge werden nicht einfach in ein starres Raster gepresst: Das Expertengremium verfügt über inter- und transdisziplinäre Expertise, und die besonderen Anforderungen solcher Anträge werden im Begutachtungsverfahren berücksichtigt.
Fünf neue Standorte, 747 Millionen Euro ab 2027
Am 2. Oktober 2026 beschloss die Exzellenzkommission die Förderung von fünf weiteren Exzellenzstandorten. Sie kommen zu zehn bestehenden Exzellenzuniversitäten hinzu, die im Frühjahr 2026 positiv evaluiert wurden. Zu den bestehenden Einrichtungen zählen die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, die Berlin University Alliance, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die Technische Universität Dresden, die Universität Hamburg, die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Technische Universität München und die Eberhard Karls Universität Tübingen.
Neu hinzugekommen sind der Verbund Ruhr Innovation Lab mit der Ruhr-Universität Bochum und der Technischen Universität Dortmund, der Verbund Rhein-Main-Universitäten mit der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie die Universität Freiburg, die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Universität zu Köln.
Am 22. Mai 2025 wurde die Förderung von 70 Exzellenzclustern ab 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 stellen Bund und Länder jährlich 747 Millionen Euro bereit: 539 Millionen Euro für Exzellenzcluster und 208 Millionen Euro für Exzellenzuniversitäten und -verbünde. Der Bund übernimmt 75 Prozent, das jeweilige Sitzland 25 Prozent.
Exzellenzcluster bündeln international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten oder Universitätsverbünden, auch über wissenschaftliche Disziplinen hinweg. Die Förderung ermöglicht gemeinsame Forschung in innovativen Feldern, die Ausbildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte und die Rekrutierung internationaler Spitzenkräfte. Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag für Organisation und strategische Ausrichtung beantragen.
Ein Cluster wird sieben Jahre gefördert, eine zweite Förderperiode von weiteren sieben Jahren ist möglich. Die Förderlinie wird alle sieben Jahre ausgeschrieben. Die Strategie steht allen Disziplinen und wissenschaftsbereichsübergreifenden Clustern offen — für Jena dürfte das gut zur geplanten inter- und transdisziplinären Ausrichtung passen.
Der Fahrplan bis zum Neustart
Bei den Exzellenzclustern fiel die Förderentscheidung im Mai 2025, der Förderbeginn war im Januar 2026. Für Exzellenzuniversitäten und -verbünde wurden im August 2025 die Selbstberichte der bestehenden Einrichtungen eingereicht und die Evaluation begonnen. Mitte November 2025 endete die Frist für Neuanträge; von Oktober bis Dezember 2025 fanden Ortsbesuche bei bestehenden Einrichtungen statt.
Im März 2026 bewertete das Expertengremium die Evaluationsergebnisse. Von April bis Juni 2026 folgten Ortsbesuche bei Neuanträgen, im Oktober 2026 die Förderentscheidung über diese Anträge. Der Förderbeginn der neuen Exzellenzuniversitäten und -verbünde ist für Januar 2027 vorgesehen.
Die Evaluation der bestehenden Exzellenzuniversitäten im März 2026 ergab eine höhere internationale Sichtbarkeit in der Spitzenforschung, Fortschritte in angewandter Forschung und Wissenstransfer sowie Weiterentwicklungen bei Personal, Lehre, Gleichstellung und Vielfalt. Außerdem gab es Impulse für andere Hochschulen. Das Programm schaut also nicht nur auf glänzende Forschungslabore, sondern auch darauf, was davon im Hochschulalltag ankommt.
In beiden Förderlinien erfolgt die Förderung ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien. Das Expertengremium berichtet der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) regelmäßig über Erfahrungen mit den Förderlinien. Der erste Bericht ist für Sommer 2027 vorgesehen; anschließend diskutieren Bund und Länder die Ergebnisse gemeinsam.
Der Terminplan führt derweil weiter nach vorn: Am 1. Januar 2027 soll die Förderung starten, während in Jena die nächsten Pläne für Spitzenforschung, neue Berufungen und gemeinsame Projekte anstehen. Die TU Dresden, der zweite ostdeutsche Standort neben Jena, bleibt dabei der naheliegende Vergleich — und in Thüringen dürfte man jetzt erst einmal tief durchatmen.
