Ein Beitrag des Berliner Rechtsanwalts Ulrich Vosgerau sorgt nach heftiger Kritik und Strafanzeigen für Aufsehen. Der 52-Jährige hatte am vergangenen Wochenende auf X einen langen Text über eine Menschenkette vor einer Gedenkfeier in der Synagoge von Halle veröffentlicht und später wieder gelöscht. Die Aussagen zu Polizeigewalt und Abschiebung waren zuvor bereits öffentlich verbreitet worden.

Vosgerau äußerte sich Anfang der Woche außerdem in einem YouTube-Talk der AfD-Bundestagsfraktion. Gesprächspartner war der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Beide hatten zuvor an einer Anhörung des Bundestagsinnenausschusses zu einer geplanten Reform des Rechtsrahmens deutscher Nachrichtendienste teilgenommen.

Ein gelöschter Beitrag und scharfe Angriffe

Anlass für Vosgeraus Text war eine Blockade am 9. Oktober. Mitglieder der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD) hatten dem AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider den Zutritt zu einer Gedenkfeier verwehrt. Die Veranstaltung erinnerte am siebten Jahrestag an den Terroranschlag von Halle im Jahr 2019.

Vosgerau nahm Tillschneider in Schutz. Er mutmaßte, eine internationale Medienkampagne habe vorbereitet werden können, um polizeiliche Maßnahmen gegen die Blockade als Wiederkehr des „Dritten Reiches“ darzustellen. Die Demonstranten bezeichnete er unter anderem als „Synagogen-Quexe“ – eine Anspielung auf den NS-Propagandafilm „Hitlerjunge Quex“ von 1933.

Außerdem schrieb Vosgerau, es gebe Gründe, warum es „schade“ sei, dass die Beteiligten nicht „mit dem Polizeiknüppel durch die Straßen gejagt“ worden seien. Den Demonstranten warf er vor, mit ihrer aus seiner Sicht „strunzdummen“ und „gewissenlosen“ Aktion den Antisemitismus zu fördern.

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Er unterstellte ihnen, das Judentum in Deutschland oder Halle vertreten zu wollen, obwohl sie offenbar weder der Synagogengemeinde noch dem Kultusverein Halle angehörten. Zugleich bezeichnete er sie als möglicherweise staatlich finanzierte Berufsaktivisten und stellte ihre Haltung zu demokratisch getroffenen Mehrheitsentscheidungen infrage.

Vorwürfe gegen Ron Dekel und Josef Schuster

Dem JSUD-Vorsitzenden Ron Dekel warf Vosgerau vor, die Öffentlichkeit und Behörden belogen zu haben. Auch bezweifelte er, dass die Blockade eine spontane Versammlung gewesen sei. Dekels Verhalten könne den Eindruck erwecken, Juden seien „gewohnheitsmäßige Lügner“ gegenüber Behörden, schrieb Vosgerau.

Für den Fall, dass Dekel nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, forderte Vosgerau dessen unverzügliche Abschiebung. Dekel hat jedoch einen deutschen Vater und damit die deutsche Staatsangehörigkeit.

Kritik übte Vosgerau zudem am Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Dieser hatte Tillschneiders Teilnahme an der Gedenkfeier kritisiert. Vosgerau betonte dagegen, Tillschneider sei ein ordnungsgemäß gewählter Amtsträger. Schusters Kritik an dessen Rolle stellte er der hypothetischen Bezeichnung eines jüdischen Amtsträgers als „immer ein Jude“ gegenüber.

Am Montag löschte Vosgerau den Beitrag nach heftiger Kritik und Strafanzeigen. Damit war die Sache allerdings nicht aus der Welt: Die Passagen über Polizeigewalt und Abschiebung waren bereits öffentlich verbreitet worden.

Vosgeraus juristischer Hintergrund

Vosgerau ist promovierter und habilitierter Jurist. Er war Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der Universität Köln und früher Mitglied der CDU. Mehrfach arbeitete er als Gutachter und Anwalt für die AfD sowie für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung.

Vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat er die AfD in einem Organstreitverfahren. Außerdem verteidigte er Björn Höcke in einem Verfahren wegen der Verwendung der verbotenen NS-Parole „Alles für Deutschland“.

Im November 2023 nahm Vosgerau am sogenannten „Potsdamer Treffen“ rechter Politiker und Aktivisten teil. Wegen der Berichterstattung über das Treffen klagte er unter anderem gegen Correctiv und das ZDF – teils erfolgreich.

Der Artikel, der als weitere Quelle zu diesem Thema bereitgestellt wurde, liegt hingegen ausschließlich als binäre beziehungsweise komprimierte PDF-Daten vor. Ein lesbarer Nachrichtenartikel oder überprüfbare inhaltliche Informationen sind daraus nicht ersichtlich. Für die Einordnung der Vorgänge an der Universität Köln und darüber hinaus bleibt damit der dokumentierte Ablauf rund um den gelöschten X-Beitrag maßgeblich.