In der Uni Bielefeld richtet sich der Blick im November nach Innsbruck: Die Ausstellung „Wohnungslose im Nationalsozialismus“ ist vom 3. bis 16. November 2026 im Ágnes-Heller-Haus, 6020 Innsbruck, zu sehen. Veranstaltet wird sie von der BAG Wohnungslosenhilfe. Heute, am 1. Oktober 2026, ist das noch ein Monat hin – genug Zeit, sich auf ein Thema einzulassen, das lange am Rand der öffentlichen Erinnerung stand.

Die Ausstellung widmet sich der Verfolgung wohnungsloser Menschen während des Nationalsozialismus und der Rolle sowie Verantwortung der damaligen Wandererfürsorge. Sie will zur Aufarbeitung der Geschichte der Wohnungslosenhilfe beitragen und das gesellschaftliche Bewusstsein für diesen häufig übersehenen Abschnitt stärken. Keine leichte Kost, aber eine, an der man kaum vorbeikommt, wenn man verstehen will, wie soziale Ausgrenzung in staatliche Gewalt umschlagen kann.

„Nichtseßhafte“ und die tödliche Stigmatisierung

Wie viele Bettler und Landstreicher in Konzentrationslagern interniert wurden, ist bis heute ungeklärt. Ab 1938 wurden sie auch als „Nichtseßhafte“ bezeichnet. Expertinnen und Experten schätzen, dass insgesamt etwa 70.000 Menschen aufgrund der Stigmatisierung als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ deportiert und ermordet wurden.

Die Ausstellung arbeitet mit Quellentexten und Faksimiles, Fotografien sowie kommentierenden Texten. Konzipiert und textlich gestaltet wurde sie von Wolfgang Ayaß aus Kassel; die grafische Gestaltung übernahm Hans-Georg Vogt aus Bielefeld. Die konkreten Themen sind vielfältig und gehen über die hier genannten Schwerpunkte hinaus.

Ein Begleitvortrag trägt den Titel „Sozialdarwinistische Zustände. Tödliche Gewalt gegen wohnungslose Menschen“. Merle Stöver von der Universität Bielefeld spricht am Donnerstag, 5. November 2026, um 18:00 Uhr in der Aula. Ein Termin, den man sich ruhig markieren darf.

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Erinnerung, Anerkennung und politische Arbeit

Auch im Deutschen Bundestag wurde die Verfolgung der als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ bezeichneten Menschen politisch aufgegriffen. Am 24. Oktober 2019 überwies der Bundestag ohne Aussprache mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Darunter war der Antrag 19/14342 zur Anerkennung NS-verfolgter Opfer. CDU/CSU und SPD wollten diese Opfergruppen stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern geben.

Vorgesehen war eine modulare Ausstellung mit historischen Informationen und Formen des Gedenkens. Das Konzept sollte die Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten erarbeiten. Außerdem sollten Forschungsarbeiten zur weiteren Aufarbeitung der Verfolgung finanziert werden.

Mit der Vorlage 19/14333 forderte auch die Linksfraktion die Anerkennung der als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten Menschen als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Ihre Geschichte sollte in schulischer, kultureller und politischer Bildung berücksichtigt werden. Die Bundesregierung sollte erklären, dass diese Menschen aufgrund kriminal- und sozialbiologischer Vorstellungen zu Unrecht in Konzentrationslagern inhaftiert wurden. Für noch lebende Betroffene sollte ein Gesetzentwurf den Zugang zu einer angemessenen Entschädigung ermöglichen.

Was damals außerdem auf der Tagesordnung stand

Die übrigen Vorlagen, die der Bundestag am 24. Oktober 2019 in die Ausschüsse überwies, hatten mit der Ausstellung nur teilweise zu tun. Sie zeigen aber, wie breit die parlamentarische Arbeit an diesem Tag gefächert war. Beim Antrag 19/13455 zur Änderung des Konsulargesetzes lag die Federführung beim Auswärtigen Ausschuss. Bestimmte Tätigkeiten von Honorarkonsularbeamten sollten ausdrücklich im Konsulargesetz geregelt werden. Eine Gebührenregelung sollte entstandene Kosten ausgleichen und Honorarkonsularbeamte finanziell entlasten, während die Einheitlichkeit der Visagebühren erhalten bleiben sollte. Dafür sollten bisherige Regelungen des Auslandskostengesetzes weitergelten, obwohl dieses am 1. Oktober 2021 außer Kraft tritt.

Um die Beteiligung des Bundes an Integrationskosten 2020 und 2021 ging es in der Vorlage 19/14246 unter Federführung des Haushaltsausschusses. Bund und Länder hatten sich am 6. Juni 2019 auf die Fortführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten verständigt. Über einen höheren Umsatzsteueranteil sollten die Länder Pauschalen für flüchtlingsbezogene Zwecke erhalten: 700 Millionen Euro im Jahr 2020 und 500 Millionen Euro im Jahr 2021. Die Kommunen sollten wegen der zusätzlichen Belastungen durch die hohe Zahl anerkannter Asyl- und Schutzberechtigter entlastet werden. Dafür sollte die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung 2020 und 2021 steigen und das SGB II geändert werden. Im Rahmen des „Pakts für den Rechtsstaat“ wollten Bund und Länder außerdem die Personalausstattung der Justiz verbessern; der Bund wollte dafür einmalig 220 Millionen Euro bereitstellen.

Mit der Digitalisierung des Planens und Bauens befasste sich die Vorlage 19/14341. Zuständig war der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. CDU/CSU und SPD forderten ein nationales BIM-Kompetenzzentrum durch die zuständigen Bundesministerien. BIM steht für „Building Information Modeling“ und bezeichnet die Digitalisierung von Planung, Bau und Nutzung von Bauwerken. Das sollte die Kommunikation zwischen allen Beteiligten erleichtern, einheitliche Vorgaben für den Hoch- und Infrastrukturbau im Bundesbau schaffen und Beratung, Schulung sowie Normung bündeln. Standards und Produkte sollten der gesamten Bau-Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, damit der Abstimmungsaufwand bei digitalen Verfahren sinkt – gerade für kleine und mittlere Planungsbüros und Unternehmen.

Auch der geplante Bau des Museums des 20. Jahrhunderts in Berlin tauchte in den Vorlagen auf. Die FDP forderte mit 19/14220, den geplanten Baubeginn des Museums der Moderne zu verschieben. Der Bundestag hatte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im November 2014 insgesamt 200 Millionen Euro für einen Erweiterungsbau der Neuen Nationalgalerie bewilligt. In einem zweistufigen Wettbewerb wurde im Oktober 2016 ein Entwurf des Architekturbüros Herzog & de Meuron ausgewählt. Im September 2019 teilte Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit, dass die bewilligten 200 Millionen Euro nicht ausreichten.

Die FDP verlangte deshalb zunächst ein Gesamtkonzept für das Berliner Kulturforum. Gemeinsam mit Berlin sollte eine Kommission einen Masterplan für das gesamte Ensemble erarbeiten. Untersucht werden sollten unter anderem der Bedarf an Ausstellungsflächen, Depots, Forschungsräumen, Werkstätten, Gebäudetechnik und Besucherzentren sowie städtebauliche Anforderungen.

Weitere Anträge betrafen die Arzneimittelversorgung, Lebensmittelverschwendung und algenbasierte Kraftstoffe für den Lkw-Verkehr. Die Linksfraktion forderte in der Vorlage 19/9462 ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Begründet wurde das mit dem Bedarf an fachkundiger Beratung in wohnortnahen Apotheken, zusätzlichen Risiken des Versandhandels und der Gefahr einer schlechteren gesundheitlichen Versorgung. Der illegale Versandhandel galt laut Antrag als wichtige Eintrittspforte für gefälschte Arzneimittel.

Bei der Lebensmittelverschwendung forderten Bündnis 90/Die Grünen mit 19/14358, alle in der nationalen Strategie angekündigten Dialogforen bis Ende 2019 einzurichten. Dort sollten verbindliche Reduktionsziele für alle Stufen der Wertschöpfungskette und Sanktionen bei Verstößen vereinbart werden. Lebensmittelmärkte ab einer bestimmten Größe sollten nach französischem Vorbild Verträge mit gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen schließen. Unverkaufte, aber genießbare Lebensmittel sollten verschenkt werden; Produzenten sollten genießbare Ware, etwa wegen Kennzeichnungsfehlern, nicht vernichten, sondern weiterverwenden. Tafeln und Foodsharing-Organisationen sollten bei Bedarf beim Ausbau und bei der Koordinierung von Logistik und regionaler Verteilung unterstützt werden.

Die Vorlage 19/13474 zu algenbasierten Kraftstoffen für den Lkw-Verkehr lag beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Der Bericht untersuchte das Potenzial von Algen als Ausgangsstoff für Biokraftstoffe: Biomasse ohne Landnutzungskonflikte oder negative Umwelteffekte, möglicherweise ein Beitrag zu treibhaus