Med Berlin, 24. Oktober 2026 – Hans Behrbohm ist 71 Jahre alt und blickt auf fünf Jahrzehnte im Gesundheitswesen zurück. Seine Laufbahn begann an der Charité, im staatlich gelenkten Gesundheitssystem der DDR. Rund 15 Jahre arbeitete er dort – und erlebte eine Medizin, die aus seiner Sicht Licht- und Schattenseiten hatte.

Anfang der 1980er-Jahre behandelte Behrbohm kurzfristig die Stimmbänder des Papageno-Darstellers an der Komischen Oper Berlin. Die Premiere von Mozarts „Zauberflöte“ konnte dadurch stattfinden. Später arbeitete er auch als Bühnenarzt, unter anderem auf Konzertreisen mit Udo Lindenberg. Der schickte ihm nun per Smartphone-Video einen persönlichen Gruß – ein kleiner, ziemlich menschlicher Moment in einer ansonsten sehr ernsten Geschichte.

Zwischen Kurfürstendamm und Weißensee

Nach der Wiedervereinigung behandelte Behrbohm acht Jahre lang Patienten in einer Praxis am Kurfürstendamm. Wenn nötig, überwies er sie zur Weiterbehandlung nach Weißensee. Er wollte damit zur Verbindung von Ost- und West-Berlin beitragen.

1997 nahm die neu gegründete Park-Klinik Weißensee ihren Betrieb auf. Behrbohm gehörte zur ersten Belegschaft, wurde Chefarzt und später ärztlicher Direktor. Seit Frühjahr 2023 ist er nicht mehr in diesem Amt.

Das Klinikmodell setzte auf Hotelcharakter. Gemeinsam mit der Kunsthochschule Weißensee bezog die Park-Klinik bildende Kunst in die Behandlung ein. Gerade bei chronischen, neurologischen und onkologischen Erkrankungen vertraute Behrbohm auf „ganzheitliche Medizin“.

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Im Herbst 2025 meldete die Park-Klinik Insolvenz an. Rund 350 Betten standen zur Verfügung, jährlich wurden etwa 17.000 Patienten behandelt, davon 13.000 stationär. Sechs zertifizierte Zentren gab es, unter anderem für Darm- und Hernienchirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Endoprothetik sowie Brust- und Bauchspeicheldrüsentumoren. Ambulante Leistungen waren weitgehend ausgegliedert.

Zum 1. Juni 2026 übernahm der Sana-Konzern die Park-Klinik Weißensee. Aus der Distanz zur neuen Eigentümerstruktur möchte sich Behrbohm nicht äußern. Private Träger im Gesundheitswesen lehnt er aber nicht grundsätzlich ab: Auch die Park-Klinik war von Beginn an privat geführt worden.

Ein Insolvenzverfahren mit Aktenzeichen

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Park-Klinik Weißensee GmbH, Heubnerweg 2, 14059 Berlin, trägt das Aktenzeichen 3606 IN 10097/25. Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg; im Handelsregister ist die Gesellschaft unter HRB 168869 eingetragen.

Eine aktuelle Bekanntmachung des Amtsgerichts Charlottenburg – Insolvenzgericht – datiert vom 17.08.2026. Darin geht es unter anderem um die Vergütung der Bundesagentur für Arbeit Berlin Mitte als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag des Ausschussmitglieds vom 29.07.2026.

Für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss wurden 11,75 Stunden nach § 17 InsVV berücksichtigt. Auf die Vergütung kamen gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV 19 Prozent Umsatzsteuer. Stundensatz, Vergütung, Umsatzsteuer und Endbetrag sind im Beschluss jeweils nur als „BETRAG EUR“ angegeben. Die festgesetzten Beträge werden gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht.

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können von Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Wochen ein Rechtsbehelf möglich: Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro, kommt eine sofortige Beschwerde infrage. Liegt er bei höchstens 300 Euro, ist eine Erinnerung vorgesehen.

Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet – maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis. Die öffentliche Bekanntmachung gilt zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag als bewirkt.

Beschwerde oder Erinnerung müssen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine Erklärung kann auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden; gewahrt ist die Frist aber nur, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Die Rechtsbehelfsschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung eingelegt wird. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht. Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Übermittlung – außer bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit.

Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Dazu zählen unter anderem ein sicherer Übermittlungsweg oder das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, kurz EGVP. Weitere technische Anforderungen ergeben sich aus § 130a ZPO, der ERVV und den Informationen auf www.justiz.de.

Warum Berliner Kliniken unter Druck stehen

Die Schwesterklinik Schlosspark-Klinik in Charlottenburg meldete ebenfalls Insolvenz an und stellte im Januar den medizinischen Betrieb ein. Als weiterer Berliner Fall wird das insolvente Jüdische Krankenhaus in Wedding genannt, das von einer privaten türkischen Klinikkette übernommen wurde.

Viele Berliner Kliniken schreiben Verluste. Der Senat investiert nach dieser Darstellung nicht ausreichend in Krankenhäuser, während die öffentlichen Haushalte angespannt sind. Dazu kamen gestiegene Ausgaben während der Corona-Pandemie, höhere Energiepreise und Inflation infolge des Ukraine-Krieges, teurere Verbrauchsmaterialien und wachsende Personalkosten.

Auch Leiharbeitskräfte schlagen zu Buche. Fast die Hälfte des Pflegepersonals und mehr als ein Drittel der Ärzte arbeiten in Teilzeit. Das macht die Dienstplanung nicht gerade leichter, zumal die Versorgung trotzdem rund um die Uhr laufen muss.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stiegen die Medikamentenausgaben 2024 um 9,9 Prozent und 2025 um weitere 5,9 Prozent. Besonders teuer sind patentgeschützte neue Medikamente, etwa zur Krebsbehandlung. Behrbohm sagt, er sei an der Park-Klinik wirtschaftlich nicht reglementiert worden. Trotzdem suchte er nach günstigeren Medikamenten mit gleicher Wirksamkeit.

Der gelieferte Text des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausfinanzierung ist nicht lesbar beziehungsweise offenbar binär oder fehlerhaft codiert. Eine sachliche Zusammenfassung dieser Quelle ist deshalb nicht möglich.

Was von der DDR-Medizin bleibt

Den Grundgedanken des DDR-Systems bewertet Behrbohm positiv: Es gab nur eine Krankenversicherung, und alle Versicherten konnten dieselben Leistungen in Anspruch nehmen. Das klingt zunächst schlicht, war im Alltag aber ein deutlicher Gleichheitsgedanke.

Sein Einwand betrifft die Verteilung der Spitzenmedizin. Sie habe im Wesentlichen in Berlin stattgefunden, insbesondere an der Charité. Wer außerhalb dieses Zentrums lebte, hatte dadurch nicht automatisch denselben Zugang zu spezialisierten Angeboten.

Wirtschaftliche Anreize hält Behrbohm in einer Marktwirtschaft grundsätzlich für sinnvoll. Gleichzeitig warnt er vor einer zunehmenden Ökonomisierung. Klinikkonzerne könnten sich stärker an Aktionärsinteressen und Renditen orientieren, während Patienteninteressen in den Hintergrund geraten.

Der wirtschaftliche Druck sei heute größer. Zugleich seien Medizin und medizinischer Fortschritt komplexer und teurer geworden. Eine alternde Bevölkerung und der Fachkräftemangel verschärfen die Lage weiter. Da kommt einiges zusammen, und es lässt sich nicht einfach mit einem neuen Sparprogramm wegwischen.

Politische Korrekturen sind aus Behrbohms Sicht bereits erkennbar. Die Fehlanreize der 2004 eingeführten Fallpauschalen wurden erkannt. In Bereichen wie der Geburtshilfe sollen Vorhaltekosten für Personal und Technik künftig stärker finanziert werden.

Verbessert werden soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern – durch „Ambulantisierung“. Polikliniken kehren in veränderter Form als Ärztehäuser oder Medizinische Versorgungszentren, kurz