FU Berlin, 18. Oktober 2026 – In Spanien wird der Begriff „Kloake“ für mafiöse Strukturen im politischen Machtapparat und für die Medien gebraucht, die sie unterstützen. Ein aktueller Artikel überträgt das Bild auf Teile des Justizapparats. Gemeint sind Verfahren, die nicht nur Recht sprechen, sondern politische Kämpfe verschärfen können.

2023 forderte der frühere Ministerpräsident José María Aznar ein gemeinsames Vorgehen aller einflussreichen Kräfte gegen die Regierung von Pedro Sánchez. Mehrere einflussreiche Richter griffen diese Forderung laut dem Artikel auf. Genannt werden Pablo Llarena Conde, Manuel García Castellón und Joaquín Aguirre. Der Vorwurf: Gerichtliche Verfahren würden zunehmend als politisches Werkzeug eingesetzt – als „Lawfare“.

Verfahren gegen das Umfeld von Sánchez

Für den 29. November sind vorgezogene Neuwahlen angekündigt. Umfragen würden, so der Artikel, eine absolute Mehrheit für eine Koalition aus der konservativen PP und VOX prognostizieren. In dieser aufgeheizten Lage stehen mehrere Verfahren gegen Menschen aus dem Umfeld der Regierung Sánchez im Mittelpunkt.

Ein Beispiel ist der Richter Manuel García Castellón und der Korruptionskomplex „Kitchen“. Er habe Ermittlungen gegen den früheren Ministerpräsidenten Mariano Rajoy und dessen Ministerin María Dolores Cospedal abgelehnt. In dem Verfahren ging es um eine geheime, aus Korruptionsgeldern gespeiste Kasse der PP. Laut der Buchführung des früheren PP-Schatzmeisters Luis Bárcenas flossen daraus über längere Zeit Zahlungen an eine Person namens „M. Rajoy“.

Gleichzeitig geriet Alberto González Amador, der Lebensgefährte der Präsidentin der Region Madrid, Isabel Díaz Ayuso, ins Visier der Justiz. Er soll 350.000 Euro Steuern hinterzogen haben; ihm drohe eine mehrjährige Haftstrafe. Ayuso und die PP nahmen stattdessen den Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz ins Visier.

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García Ortiz wurde vorgeworfen, ein vertrauliches schriftliches Geständnis González Amadors an die Medien weitergegeben zu haben. Beweise dafür gab es laut Artikel nicht. Dennoch wurde García Ortiz verurteilt und aus dem Amt entfernt, während der Prozess gegen González Amador noch gar nicht begonnen hatte. Später trennte sich Ayuso laut Presseberichten von González Amador.

Auch gegen Begoña Gómez, die Ehefrau von Pedro Sánchez, wurden Ermittlungen eingeleitet – auf Initiative rechtsextremer Organisationen und mittels einer sogenannten „Volksanklage“. Im Raum standen Vorwürfe der Bereicherung, unzulässiger Einflussnahme und der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Unter anderem soll Gómez eine Software der Universität Complutense angeeignet haben, die sie für ihre Projekte nutzte. Die Universität bestreitet das.

Der zuständige Richter Juan Carlos Peinado leitete die Ermittlungen. Bei der Vernehmung des Ministers Félix Bolaños im Regierungssitz Moncloa verlangte Peinado laut Artikel ein Podest für sich. Als Bolaños offenbar Belustigung zeigte, versuchte der Richter zusätzlich, ihn wegen Missachtung der Justiz anzuklagen. Kurz vor seiner Pensionierung beschloss Peinado, Gómez vor ein Geschworenengericht zu stellen. Der Prozess soll im folgenden Jahr beginnen, beantragt wurden 13 Jahre Haft.

Familienbeziehungen, Wahlrecht und Berufungen

Anschließend wurden in Badajoz Ermittlungen gegen David Sánchez eingeleitet, den Bruder des Ministerpräsidenten. Die Richterin Beatriz Biedma untersuchte seine Anstellung als Koordinator für Musik in der Provinzverwaltung von Badajoz. David Sánchez ist Musiker, Komponist und Dirigent; den Vertrag erhielt er 2017.

Ihm wurde vorgeworfen, die Stelle wegen seiner familiären Beziehung zu Pedro Sánchez bekommen zu haben. Allerdings wurde Pedro Sánchez erst am 2. Juni 2018 Ministerpräsident. Eine Einflussnahme durch ihn zum Zeitpunkt der Einstellung sei deshalb laut Artikel nicht nachweisbar. Das Gericht argumentierte dennoch, David Sánchez könne an einer nicht regelkonformen Erlangung der Stelle beteiligt gewesen sein. Biedma war zuvor bei öffentlichen Protesten von Richtern aus Badajoz gegen die Regierung aufgetreten.

Ein weiteres Verfahren betrifft das Wahlrecht von Nachkommen spanischer Franco-Flüchtlinge, die im Ausland leben. Das Gesetz zur demokratischen Erinnerung ermöglicht Enkeln von ins Exil geflohenen Spaniern den Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit und damit des Wahlrechts. Nach Angaben der Regierung betrifft das etwa 160.000 im Ausland lebende Enkel.

Die PP beantragte beim Obersten Gericht die vorläufige Aussetzung dieses Wahlrechts. Das Oberste Gericht gab dem Antrag laut Artikel statt. In den meisten genannten Fällen legten die Betroffenen Berufung ein. Ob diese Verfahren allerdings noch zu einer späten Entschädigung führen, bezweifelt der Artikel.

Eine jahrelange Blockade der Justiz

Der politische Hintergrund reicht weiter zurück. Spaniens Justiz war zwischen 2018 und 2024 von einer institutionellen Blockade geprägt. Die konservative Volkspartei PP verhinderte laut einem weiteren Bericht die Erneuerung des Generalrats der Justiz, des Consejo General del Poder Judicial, kurz CGPJ. Dieses Gremium ist das Selbstverwaltungsorgan der spanischen Richterschaft.

Auslöser der politischen Umbrüche war 2018 ein Korruptionsskandal. Ein Misstrauensvotum stürzte den konservativen Regierungschef Mariano Rajoy, anschließend übernahm PSOE-Chef Pedro Sánchez das Amt. Die Erneuerung des CGPJ scheiterte jedoch wiederholt an der nötigen qualifizierten Mehrheit im Parlament.

Die Folgen waren ziemlich handfest: Mehr als 100 Richterstellen blieben unbesetzt, Verfahren stauten sich. Die Europäische Kommission warnte mehrfach, dass die Blockade die parteipolitische Unabhängigkeit der Justiz gefährde. 2024 brachte sie PP und PSOE schließlich zu Gesprächen zusammen. Beide Parteien einigten sich auf eine Neubesetzung des CGPJ und auf Reformen des Organischen Justizgesetzes. Der CGPJ wurde 2024 mit Unterstützung der EU neu besetzt.

Eine zentrale Empfehlung der EU bleibt allerdings offen. Richterinnen und Richter sollen ihre Vertreter im CGPJ künftig selbst wählen, statt sie über Parteien bestimmen zu lassen. Genau das ist weiterhin nicht umgesetzt; die Auswahl erfolgt nach wie vor über parteipolitische Absprachen im Parlament. Im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 stellte die Europäische Kommission fest, dass das spanische Wahlsystem für den CGPJ weiterhin nicht europäischen Standards entspricht.

Reform mit offenem Ausgang

Im Januar 2025 leitete Spanien mit dem Gesetz Ley Orgánica 1/2025 eine umfassende Justizreform ein. Gerichtsentscheidungen sollen künftig stärker kollegial und weniger durch Einzelrichter getroffen werden. In bestimmten Fällen werden Mediation oder Schlichtung verpflichtend, damit Verfahren schneller vorankommen und Gerichte entlastet werden.

Ein weiterer Gesetzentwurf soll Karrierewege für Richter, Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen öffnen und verbessern. Vorgesehen sind ein erleichterter Berufszugang, mehr Personal und bessere Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Justiz. Zusätzlich wurden Auswahlverfahren für Richter überarbeitet.

Die Reform stärkt außerdem die Fiscalía, insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft. Sie soll zusätzliche Koordinierungskompetenzen erhalten, eine festgelegte Amtszeit und schriftlich geregelte Regierungsanweisungen. Kritiker fürchten, eine politisch ernannte Generalstaatsanwaltschaft könnte Einfluss auf Strafverfahren nehmen – etwa durch die Priorisierung bestimmter Fälle oder durch Interventionen in politisch sensible Verfahren.

Streikende Richtervereinigungen warnen deshalb vor einer Politisierung der Staatsanwaltschaft. Auch im Juli protestierten mehrere Berufsverbände gegen die Reformen. Sie befürchten unter anderem, niedrigere Zugangshürden zum Richteramt könnten Qualität und Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen. Die überwiegend konservativ geprägten Verbände lehnen Änderungen an der traditionellen Justizstruktur ab. Gleichzeitig sollen die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft klarer von Regierungsmandaten getrennt werden – ein Spagat, der auf dem Papier leichter aussieht als in einem aufgeheizten politischen Alltag.

Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie empfindlich die Frage politischer Einflussnahme auf Richterwahlen auch dort ist. Als Beispiel wird die geplante Ernennung Frauke Brosius-Gersdorfs zum Bundesverfassungsgericht genannt. Ihre Positionen zu Abtreibung, Corona-Maßnahmen und einem möglichen AfD-Verbot stießen auf Widerstand konservativer und rechter Kreise.

Am 11. Juli wurde die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen, nachdem die Unionsfraktion ihre Unterstützung für Brosius-Gersdorf zurückgezogen hatte. Der Vorgang löste eine breite öffentliche und mediale Debatte